Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird.
Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben.
Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird.
Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben.
Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird.
Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben.
Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Immer häufiger leiten Finanzinvestoren den Kauf von Unternehmen oder Teilen davon ein. Für die betroffenen Unternehmen ergeben sich dabei oft positive Möglichkeiten.
Wie diese aussehen können, zeigt das Praxiswerk, indem es einen umfassenden Buy-out-Zyklus darstellt. Von der Funktionsweise, Strukturierung und Bewertung bis zur Umsetzung und den verschiedenen Formen des sogenannten Exits - wie Verkauf, Börsengang oder Refinanzierung - werden alle Schritte ausführlich erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Zum Werk
Bei Private Equity handelt es sich um außerbörsliches Eigenkapital. Die Zahl der Private-Equity-Transaktionen nimmt zu. Viele institutionelle Investoren haben Private Equity als Anlagealternative im Niedrigzinsumfeld erkannt.
In dem Handbuch werden umfassend alle im Bereich Private Equity auftretenden rechtlichen und hier insbesondere auch die aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen behandelt und auf Basis von bewährten Strukturierungsformen entsprechende Lösungsmodelle vorgestellt. Erweitert wird die Darstellung um neun Länderberichte zu anderen relevanten Jurisdiktionen, ein Vertragsmusterteil rundet das Werk ab.
Inhalt
- Investoren und deren regulatorische und steuerliche Anforderungen
- Fondsstrukturierung
- Due Diligence
- Beteiligungsstrukturierung
- Exit-Strukturierung
- Einzelrechtsgebiete
- Spezielle Beteiligungsformen
- Länderberichte (USA, United Kingdom, Cayman Islands, Luxemburg, Frankreich, Irland, Schweiz, Italien, Volksrepublik China)
- Vertragsmuster
Vorteile auf einen Blick
- handfeste und belastbare Analyse des rechtlichen und steuerlichen Status Quo
- sämtliche, die deutsche Private-Equity-Branche betreffende Rechts- und Steuerfragen zusammenhängend dargestellt
Zur Neuauflage
- Neue Kapitel zur Darstellung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, Vergütungsstrukturen bei Private-Equity-Fonds, Fund Reporting, Co-Investments und Gewerblichem Rechtsschutz.
Zielgruppe
Für private und institutionelle Kapitalanleger und Investoren, Kapitalanlageverwaltungsgesellschaften, Private-Equity-Fonds, Geschäfts- und Investmentbanken, Vermittler von Kapitalanlagen sowie die sie beratenden Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Aktualisiert: 2017-08-23
Autor:
Ernst-Albrecht Beauvais,
Clemens Berger,
Markus Böhl,
Andreas Bothe,
Lutz Boxberger,
Ingo Brinker,
Hardy Fischer,
Gottfried Freier,
Volker Geyrhalter,
Anna Katharina Gollan,
Christian Halasz,
Marcus Helios,
Peter Hellich,
Klaus Herkenroth,
Benedikt Hohaus,
Thomas Ingenhoven,
Michael Inhester,
Thomas A. Jesch,
Tobias Klass,
Stephan Klier,
Lars Kloster,
Thomas C. Knecht,
Adrian Körner,
Alexander Kuhlberg,
Martin Kuzmicki,
Henrik Lay,
Philipp Lehmann,
Hans-Peter Löw,
Kathrin Lübbe-Späth,
Markus Muhs,
Peter Nussbaum,
Sönke Pinkernelle,
Andreas C. Reusche,
Andreas Richter,
Christian Ries,
Alexander Rinne,
Christoph Rothenfußer,
Christian Schatz,
Adrian M. Schell,
Michael Schlitt,
Tobias Schneider,
Oliver Schweinitz,
Holger Seidel,
Udo Simmat,
Jens Steinmüller,
Arndt Stengel,
Andreas Striegel,
Freddy Strottmann,
Vassil Tcherveniachki,
Gerwin Theiler,
Thomas Töben,
Axel Vogelmann,
Michael Wiesbrock,
Nikolas Zirngibl
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Zum Werk
Bei Private Equity handelt es sich um außerbörsliches Eigenkapital. Die Zahl der Private-Equity-Transaktionen nimmt zu. Viele institutionelle Investoren haben Private Equity als Anlagealternative im Niedrigzinsumfeld erkannt.
In dem Handbuch werden umfassend alle im Bereich Private Equity auftretenden rechtlichen und hier insbesondere auch die aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen behandelt und auf Basis von bewährten Strukturierungsformen entsprechende Lösungsmodelle vorgestellt. Erweitert wird die Darstellung um fünf Länderberichte zu anderen relevanten Jurisdiktionen.
Inhalt
- Investoren und deren regulatorische und steuerliche Anforderungen
- Fondsstrukturierung
- Due Diligence
- Beteiligungsstrukturierung
- Exit-Strukturierung
- Einzelrechtsgebiete
- Spezielle Beteiligungsformen
- Länderberichte (USA, United Kingdom, Cayman Islands, Luxemburg, Volksrepublik China)
Vorteile auf einen Blick
- handfeste und belastbare Analyse des rechtlichen und steuerlichen Status Quo
- sämtliche, die deutsche Private-Equity-Branche betreffende Rechts- und Steuerfragen zusammenhängend dargestellt
Zur Neuauflage
Umfassende Darstellung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, Vergütungsstrukturen bei Private-Equity-Fonds, Fund Reporting, Co-Investments und Gewerblichem Rechtsschutz.
Zielgruppe
Für private und institutionelle Investoren, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Private-Equity-Fonds,
Geschäfts- und Investmentbanken, Vermittler von Kapitalanlagen sowie die sie beratenden Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Adrian Aldinger,
Ernst-Albrecht von Beauvais,
Pierre Beissel,
Iris Benedikt-Buckenleib,
Andreas Bothe,
Lutz Boxberger,
Ingo Brinker,
Sebastian Egger,
Alexander Fischer,
Gottfried M. Freier,
Volker Geyrhalter,
Anna Katharina Gollan,
Marcus Helios,
Peter Hellich,
Klaus Herkenroth,
Daniel Hiemer,
Benedikt Hohaus,
Thomas Ingenhoven,
Michael Inhester,
Thomas A. Jesch,
Tobias Klass,
Stephan Klier,
Lars Kloster,
Martin Kuzmicki,
Henrik Lay,
Philipp Lehmann,
Lennart Lorenz,
Hans-Peter Löw,
Christina Lung,
Sacha Lürken,
Edgar M‘Bangui,
Markus Muhs,
Markus Nauheim,
Peter Nussbaum,
Eric Olmesdahl,
Marc Rauner,
Alexander Reiter,
Andreas Richter,
Christoph Rothenfußer,
Adrian M. Schell,
Michael Schlitt,
Tobias Schneider,
Mathias Schönhaus,
Oliver von Schweinitz,
Jens Steinmüller,
Arndt Stengel,
Andreas Striegel,
Vassil Tcherveniachki,
Gerwin Theiler,
Nicholas Tomlinson,
Niklas Ulrich,
Patricia Volhard,
Michael Wiesbrock,
Richard Wilmes,
Nikolas Zirngibl
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Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird.
Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben.
Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Rechtsprechung nimmt den AG-Vorstand stark in die Pflicht. Für die erfolgreiche Geschäftsführung und Vertretung einer Aktiengesellschaft bzw. die entsprechende Beratung sind daher dezidierte, auf die Position des Vorstands zugeschnittene Kenntnisse aus zahlreichen Bereichen des Zivil-, Wirtschafts- und Strafrechts erforderlich, die der Band sowohl dem extern mandatierten Rechtberater als auch dem Unternehmensjuristen bzw. dem Vorstand selbst vermittelt.
Das "Beck'sche Mandatshandbuch Vorstand der AG" bezieht sich auf Aktiengesellschaften jeder Größe sowie auf börsennotierte und nicht börsennotierte Gesellschaften gleichermaßen.
- Querschnittsmaterie praktisch in einem Band
- für Aktiengesellschaften jeder Größe
Das Werk gliedert sich wie folgt:
- Umfeld: Die Führungsstruktur der Aktiengesellschaft
- Position: Die Doppelstellung des Vorstandes
- Unternehmensführung: rechtliche Grundlagen, Corporate Governance & Corporate Compliance
- Kontrolle: Das Verhältnis zum Aufsichtsrat
- Aktionäre: Das Verhältnis zur Hauptversammlung
- Die zivilrechtliche Haftung des Vorstands
- Die strafrechtliche Haftung
- Vorsorge: Die D&O Versicherung
- Kapitalbeschaffung
- Managementbeteiligung
- Going Public - Der Börsengang
- Besonderheiten börsennotierter Gesellschaften
- Delisting - Der Rückzug von der Börse
- Konzernrechtliche Fragen
Die erweiterte 2. Auflage hat den Rechtsstand September 2009. Zahlreiche seit Erscheinen der Vorauflage in Kraft getretene Gesetzesänderungen sind eingearbeitet (insbesondere ARUG, BilMoG, Deutscher Corporate Governance Kodex, KapMuG, MoMiG, Risikobegrenzungsgesetz, UMAG, Unternehmenssteuerreform, VorstAG (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung), WpHG), auch die umfangreiche Rechtsprechung ist durchgehend aktualisiert. Einige neue Kapitel und neue Bearbeiter sowie ein aktienrechtlich renommierter Co-Herausgeber kommen für die 2. Auflage hinzu.
Dr. Oliver Lücke ist Rechtsanwalt in einer renommierten wirtschaftsberatenden Kanzlei und insbesondere auf die arbeitsrechtliche Beratung von Aktiengesellschaften und deren Vorständen spezialisiert.
Dr. Bernhard Schaub ist Notar in München; er ist als höchst kompetenter Aktienrechtler anerkannt und fungiert u.a. als Herausgeber des Münchener Anwaltshandbuchs Aktienrechts, der NZG sowie als Referent zum Gesellschaftsrecht.
Auch die übrigen Autoren - erfahrene Rechtsanwälte, Notare und Justitiare - verfügen über umfangreiche und einschlägige Praxiserfahrung.
Für Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensjuristen und Vorstände.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Tilman Eckert,
Heiner Feldhaus,
Uwe Freyschmidt,
Bernd Graßl,
Benedikt Hohaus,
Christoph Keim,
Andreas Klose,
Kristiane Kolde,
Oliver Lücke,
Katja Plückelmann,
Bernhard Schaub,
Kerstin Schnabel,
Christoph Weber,
Arnd Weisner
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