Die Grundmauern unserer Weltordnung zeigen sichtbare Risse. Man könnte meinen, so viel Krise wie heute war nie – und immer mehr Menschen fliehen vor Krieg, Terror, Klimawandel, Hunger, Armut und Epidemien. »Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch« (Hölderlin) – allen voran in Gestalt der organisierten Katastrophenhilfe. Dieses Buch ist den vielen professionellen und ehrenamtlichen »Helden des Helfens« in den deutschen Katastrophenschutzorganisationen gewidmet, die Tag für Tag und weltweit Humanität leben und vorleben. Sie erhalten hier Gelegenheit, sich und ihre Arbeit vorzustellen. Darüber hinaus kommen hochrangige Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Kirche und Gesellschaft mit Analysen und Konzepten der Krisenprävention und Katastrophenhilfe zu Wort. Alles in allem eine Fundgrube an Impulsen für einen öffentlichen Diskurs und eine Streitschrift für die Kultur des Helfens.
Aktualisiert: 2023-07-01
Autor:
Heinrich Bedford-Strohm,
Ferdinand Bitz,
Constantin Brandenstein-Zeppelin,
Albrecht Broemme,
Margaret Chan,
Thomas de Maizère,
Frank Fiedrich,
Tanja Gönner,
Franz-Josef Hammerl,
Joachim Herrmann,
Michael Kloepfer,
Rüdiger König,
Tadateru Konoé,
Norbert Lammert,
Reinhard Marx,
Angela Merkel,
Gerd Müller,
Franz Müntefering,
Claudia Roth,
Conrad Schetter,
Rudolf Seiters,
Manfred Speck,
Frank-Walter Steinmeier,
Roland Tichy,
Arnold von Rümker,
Harald Welzer
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Staatsrecht kompakt – Der Titel ist Programm! Das Buch bietet eine kompakte und trotzdem umfassende Darstellung der „essentials“ des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und der Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht. In seiner intensiven Kürze ist das Buch ein verlässlicher Begleiter für Studierende der Rechtswissenschaften in allen Phasen ihres Studiums sowie für Studierende anderer Studienrichtungen, die mit Fragen des Staatsrechts befasst sind.
Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Bei der 3. Auflage handelt es sich um eine unveränderte Neuauflage.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Staatsrecht kompakt – Der Titel ist Programm! Das Buch bietet eine kompakte und trotzdem umfassende Darstellung der „essentials“ des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und der Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht. In seiner intensiven Kürze ist das Buch ein verlässlicher Begleiter für Studierende der Rechtswissenschaften in allen Phasen ihres Studiums sowie für Studierende anderer Studienrichtungen, die mit Fragen des Staatsrechts befasst sind.
Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Bei der 3. Auflage handelt es sich um eine unveränderte Neuauflage.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Staatsrecht kompakt – Der Titel ist Programm! Das Buch bietet eine kompakte und trotzdem umfassende Darstellung der „essentials“ des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und der Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht. In seiner intensiven Kürze ist das Buch ein verlässlicher Begleiter für Studierende der Rechtswissenschaften in allen Phasen ihres Studiums sowie für Studierende anderer Studienrichtungen, die mit Fragen des Staatsrechts befasst sind.
Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Bei der 3. Auflage handelt es sich um eine unveränderte Neuauflage.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu.
Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten.
Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis.
Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Buch untersucht die Verfassungsorgane des Grundgesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht: Es begreift Verfassungsorgane als Träger von Organzuständigkeiten, berücksichtigt aber auch ihre Geschichte und ihre institutionellen Machtstrukturen. Der Vergleich der Zuständigkeitsnormen zu den einzelnen Verfassungsorganen, unter anderem zum Bundestag, zum Bundesrat, zum Bundespräsidenten, zur Bundesregierung und zum Bundesverfassungsgericht, führt zu allgemeinen Lehren des Rechts der Verfassungsorgane.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin hat am 22. Mai 2006 im zehnten Jahr seines Bestehens eine Tagung zu dem Thema "Gebrauchs- und Betriebsanleitungen in Recht und Praxis" durchgeführt. Gemäß seinem satzungsmäßigen Zweck lag das Augenmerk darauf, durch die Tagung den Gedankenaustausch zwischen der Rechtswissenschaft sowie den Natur- und Technikwissenschaften zu befördern und eine Brücke zu schlagen zwischen den vielfältigen technikwissenschaftlichen Forschungen und praktischen Anwendungen. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten auf dieser Tagung wurden zusammen mit einem Bericht über die am Ende der Veranstaltung abgehaltene Podiumsdiskussion nun im neunten Titel der Reihe "Schriften zum Technikrecht" zusammengeführt.
Betriebs- oder Gebrauchsanleitungen der Hersteller enthalten detaillierte Verhaltensanweisungen an den Nutzer zur ordnungsgemäßen Handhabung eines Produkts. Unter rechtlichen Gesichtspunkten wurde dieses "Alltagsphänomen" bislang stiefmütterlich behandelt. Dies steht im Gegensatz zu ihrer tatsächlichen, aber auch rechtlichen Bedeutung als Medien der Technikermöglichung und Vektoren der rechtlichen Folgen des Technikeinsatzes. Das Technikrecht beschäftigt sich in Bezug auf die technische Normsetzung schon länger mit der Frage, inwieweit den technischen Vorgaben privater Normungsorganisationen eine rechtliche Wirkung zukommen kann. Ähnliche Fragen stellen sich auch im Hinblick auf die Gebrauchs- und Betriebsanleitungen.
Der Tagungsband soll der Fortsetzung des mit der Tagung angestoßenen Austausches und der Anregung der weiteren Diskussion zwischen Technikern und Juristen dienen. Er richtet sich demgemäß an Wissenschaftler und Praktiker aus dem Bereich der privaten Normsetzung, der technischen Dokumentation sowie an Juristinnen und Juristen sowohl öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Ausrichtung innerhalb und außerhalb dieser Bereiche. Daneben gibt er politischen Akteuren sowie den Verantwortlichen aus der Herstellung technischer Geräte ebenso wertvolle Einblicke in den behandelten Themenkomplex.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR hat der Bundesrepublik ein unüberschaubares und trauriges Erbe hinterlassen. Jüngere Informationen zeichnen für die DDR das Bild einer Bespitzelung der eigenen Bevölkerung in Orwell'schen Dimensionen. 90 000 hauptamtliche und 150 000 inoffizielle Mitarbeiter haben Informationen über sechs Millionen Deutsche aus Ost und West zusammengetragen. Ratlos steht die öffentliche Diskussion vor der Abraumhalde aus Papier. Der Ruf nach schonungsloser Aufklärung des staatlichen Unrechts einerseits und der Wunsch, die Aktendeckel des Staatssicherheitsdienstes für immer zu schließen und das Vergangene ruhen zu lassen, scheint die Nation zu entzweien. In den Mittelpunkt der Kritik rückt dabei mehr und mehr die Presse der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem die Illustrierten und Straßenverkaufsblätter seien - von Profitgier getrieben - angetreten, um das Sensationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu befriedigen. Der Diskussion fehlt dabei häufig die nötige Differenziertheit. Insbesondere staatlichen Organen steht es nicht zu, die Motivation einer Presseveröffentlichung zu bewerten. Der Wunsch nach Aufklärung der möglichen Verstrickung führender Politiker mit dem Machtapparat des SED-Regimes ist mit dem Begriff der Sensationsgier unpassend tituliert. Es geht um das, was in der gängigen rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Terminologie als das "Informationsinteresse der Öffentlichkeit" bezeichnet wird, welches letztlich Motor und Rechtfertigung der politischen Presse ist. Im Grundsatz wird man davon ausgehen müssen, daß die Offenlegung bei Personen, die politische oder hohe administrative Ämter wahrnehmen, im Interesse der demokratischen Kultur unerläßlich ist. Die Presse trägt maßgeblich mit an dieser Verantwortung. Dabei dürfen die Grenzen der gebotenen Publizität freilich nicht übersehen werden. Der Schutz der Opfer vor unfreiwilliger Öffentlichkeit privater und intimer Sachverhalte ist ein wichtiges Individual- und Gemeingut.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch ist seit mehr als 30 Jahren Gegenstand von wissenschaftlicher und politischer Diskussion. Obwohl Vorteile und Realisierbarkeit eines Umweltgesetzbuches (UGB) durch umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten dargelegt und die Schaffung eines UGB von Gesellschaft und Wirtschaft stets gefordert worden waren, fehlte es den verantwortlichen politischen Akteuren für dessen Realisierung bislang an Mut und Durchsetzungskraft. Seit dem Bestehen der Großen Koalition und der zum 1.9.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform I steht das Projekt UGB jedoch ganz oben auf den politischen Agenden und wird voraussichtlich noch in der aktuellen 16. Legislaturperiode zumindest teilweise realisiert werden. Mit dem Referentenentwurf des BMU ist noch im Jahre 2007 zu rechnen.
Die vom Forschungszentrum Umweltrecht, Berlin, am 21. Juni 2006 durchgeführte Tagung "Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch", die durch diesen Tagungsband wissenschaftlich dokumentiert wird, stellte den gewandelten verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben für ein UGB vor allen Dingen die inhaltlichen Aspekte einer künftigen Umweltrechtskodifikation in den Vordergrund. Kernpunkte stellten insoweit die Harmonisierung des Anlagenzulassungsrechts in Form der integrierten Vorhabengenehmigung und der Ausbau ökonomischer Instrumente des Umweltrechts dar. Weitere inhaltliche Anforderungen - wie etwa die Europarechtstauglichkeit - waren Gegenstand einer lebhaften Podiumsdiskussion. Referenten und Teilnehmer der Tagung waren dabei teilweise hochkarätige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Professor Michael Kloepfer selbst war Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der beiden Kommissionen zur Erarbeitung von Entwürfen eines UGB.
Die dokumentierte Tagung unterstrich erneut die Vorteile eines UGB, offenbarte zugleich aber auch mögliche Stolpersteine auf dem Weg zur endgültigen Realisierung einer Kodifikation des deutschen Umweltrechts. Zudem stellte die Tagung in gewisser Weise die Auftaktveranstaltung zur wissenschaftlichen Begleitung eines der ambitioniertesten aber auch lohnenswertesten Gesetzgebungsverfahren der vergangenen und kommenden Jahre dar. Die gefundenen Ergebnisse sind dabei Maßstab und Hilfestellung zugleich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auch sechs Jahre nach In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist das Abfallrecht von einer besonderen Dynamik in der Rechtsentwicklung geprägt, die den Rechtsanwender, insbesondere die Unternehmen der Abfallwirtschaft als primäre Normadressaten vor große praktische Probleme stellt. Die in vielen Einzelfragen bestehende Rechtsunsicherheit wird in nicht unerheblichem Maße durch die bundesstaatliche Ordnung forciert, z. B. durch die Verteilung der Gesetzgebungs- und Vollzugszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, das Verhältnis zwischen dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und den einzelnen Landesabfallgesetzen bzw. die fehlende Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Hinzu kommt die ambivalente Stellung der Länder im weiterhin vielfach von Kommunen und Landesgesellschaften dominierten Bereich der Abfallentsorgung: Die Länder sind Normgeber und mittelbar zugleich Normadressaten ihrer eigenen Regeln. Inwieweit die Privatisierung der Abfallentsorgung einen gewissen Ausweg aus diesem Dilemma verheißt, wird von den Vertretern der unterschiedlichen Interessengruppen erwartungsgemäß unterschiedlich beurteilt. Jedenfalls könnten von Konzentrationsbewegungen in der Abfallwirtschaft über die Ländergrenzen hinweg erhebliche unitaristische Tendenzen ausgehen.
Da die Eck- und Schwerpunkte der Debatte um das deutsche und das europäische Abfallrecht, aber auch um die bundesstaatlichen Effekte für den Umweltschutz sich ständig verschieben, hat das Forschungszentrum Umweltrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002 erneut eine Tagung veranstaltet, die das wechselhafte Spannungsverhältnis zwischen Abfallrecht und bundesstaatlicher Ordnung aus aktueller Sicht sowohl der Wissenschaft wie auch der konkret Normbetroffenen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen der Abfallwirtschaft, ausleuchtete.
Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge der Referenten aus den Bereichen Wirtschaft, Staat und Wissenschaft, spiegelt den gegenwärtigen Diskussionsstand zum Zustand des deutschen Abfallföderalismus wider und erweitert ihn abschließend um die allgemeinen Perspektiven des Umweltschutzes im Bundesstaat.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten gestaltet sich als besonders aufwendig und kostenintensiv. Umso drängender stellt sich die Frage, wer für die Verwertung und Beseitigung des »Elektroschrotts« verantwortlich sein soll. Sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber haben Vorschläge für entsprechende umweltrechtliche Regelungen vorgelegt. Darin werden die Hersteller elektrischer Geräte nach dem Vorbild der EG-Altautorichtlinie zur Rücknahme und Verwertung ihrer Altprodukte verpflichtet.
Gegenstand der vorliegenden Schrift ist der nationale Entwurf einer Rechtsverordnung über die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (Elektroaltgeräte-Verordnung - EAV) in der am 24. 06. 1999 vom Umweltausschuß des Bundesrates beschlossenen Fassung. Die hierin geregelten Rücknahme- und Verwertungspflichten erstrecken sich nahezu auf sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte. Hersteller solcher Geräte werden zur Rücknahme eigener Produkte sowie zur - mengenmäßig begrenzten - Rücknahme »gleichartiger« Elektroaltgeräte fremder Hersteller verpflichtet. Zudem werden sogenannte »Alt-Altgeräte« mit einbezogen.
Gegen den Verordnungsentwurf sind umfassende einfachgesetzliche und vor allem verfassungsrechtliche Einwände, namentlich von Ossenbühl, erhoben worden. Michael Kloepfer geht diesen Einwänden nach und kommt zu dem Ergebnis, daß eine Rücknahmepflicht für gleichartige Fremdprodukte sowie für Alt-Altgeräte recht- und verfassungsmäßig wäre.
Der Verordnungsentwurf wird, ausgehend von einer Darstellung der abfallrechtlichen Produktverantwortung und der Problematik des »Elektroschrotts«, einer umfangreichen Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen, die drei verschiedene Ebenen betrifft: Behandelt werden die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die hinreichende Bestimmtheit des Delegationsgesetzes sowie schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der geplanten Rechtsverordnung mit den Grundrechten der Hersteller elektrischer Geräte aus Art. 14 und Art. 12 GG und dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Band vereinigt eine stattliche Reihe der wichtigsten Arbeiten von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Lerche, Emeritus der Münchner Juristischen Fakultät. Lerche zählt zu den führenden Gelehrten des öffentlichen Rechts in Deutschland; er ist auch der Praxis wohlbekannt. Herausgeber sind seine habilitierten Schüler. In den Band aufgenommen wurden vor allem solche Arbeiten, die nicht - wie etwa Handbuchbeiträge oder Grundgesetz-Kommentierungen - zumeist ohne weiteres greifbar sind.
Verfassungsrechtliche Arbeiten - mit häufigem Bezug zur Verfassungsgerichtsbarkeit - stehen im Vordergrund; sie greifen vielfach zugleich in andere Bereiche des öffentlichen Rechts und mit diesem verwobene Gebiete aus: von Fragen der Staatslehre zu solchen des Europarechts, des Finanzverfassungsrechts, des Medienrechts bis etwa zu Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Problemen der Methodik.
Die Architektur des Bandes orientiert sich an Begriffen, die für das Werk Lerches zentrale Kraft besitzen. Ein erster Abschnitt erfaßt Beiträge, die grundsätzlichen methodischen Fragen zugedacht sind, beginnend mit seiner vielbeachteten Berliner Antrittsvorlesung ("Stil, Methode, Ansicht"). Prägenden Normbereichen unterschiedlichen Charakters sind die im zweiten Abschnitt gebündelten Abhandlungen gewidmet, etwa den Verfassungsdirektiven. Da Lerche zwischen Prägung und Schrankenziehung unterscheidet, folgen im dritten Abschnitt Beiträge, die Schranken akzentuieren, einschließlich des umfangreichen Vorworts zur 2. Auflage der Habilitationsschrift ("Übermaß und Verfassungsrecht"). Zu den bekanntesten Begriffsschöpfungen des Verfassers gehört jene vom "schonenden Ausgleich". Der vierte Abschnitt richtet sich daher auf Probleme des Ausgleichens. Fragen prinzipieller Ordnungen, sei es der Wirtschaftslenkung, des Föderalismus, der Gentechnologie, des Medienrechts sind im fünften Abschnitt eingebettet. "Prozeß" ist der sechste Abschnitt überschrieben; sein Inhalt trägt auch der Zuneigung des Autors zur prozessualen Praxis Rechnung. Dem Bande ist eine bisher nicht veröffentlichte Rede Hans Maiers über Lerche als Schriftsteller vorangestellt. Die reichhaltige Bibliographie schließt den Band ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Verhältnis von Technik und Recht ist voller wechselseitiger Abhängigkeiten. Technik entwickelt sich nicht jenseits des Rechts. Aber auch das Recht bleibt von Technikentwicklungen nicht unbeeinflußt. Unter einem geschichtlichen und entwicklungsoffenen Verständnis von Recht darf Technikrecht nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet werden. Mit der keineswegs neuen, aber verschütteten Erkenntnis, daß man Technik auch durch Technik und die rechtliche Ermöglichung technischer Vorkehrungen bis hin zum technischen Selbstschutz bewältigen kann, rückt eine bislang wenig beachtete Funktion des Technikrechts, nämlich die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund technikrechtlicher Betrachtungen.
Die Doppelfunktion des Technikrechts, einerseits begrenzend, andererseits ermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken, wird im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besonders deutlich. Die Autoren des vorliegenden Bandes nähern sich den wachsenden Herausforderungen der neuen Kommunikationstechniken aus einer historischen Perspektive. Gerade vor dem Hintergrund neuer Kommunikationsformen scheint ein Rückblick auf die Entstehungs- und Verbreitungsvoraussetzungen von Kommunikationstechniken mit "ihrem" Recht gewinnbringende Aufschlüsse über die wechselseitigen Beeinflussungen von Technik und Recht liefern zu können. Hierzu fand am 23. und 24. Juni 1999 ein wissenschaftliches Kolloquium statt, das im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts vom Forschungszentrum Technikrecht mit Unterstützung der Volkswagen-Stiftung an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Der Band enthält - teilweise in leicht überarbeiteter Form - die Referate und eröffnet bei Duncker & Humblot eine neue Schriftenreihe zum Technikrecht, in der ausgewählte wissenschaftliche Arbeiten mit technikrechtlichem Bezug veröffentlicht werden sollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie kann etwas besonders Schützenswertes wie unsere Umwelt in herausgehobener Weise rechtlich geschützt werden? Das Umweltrecht bedient sich hierfür unter anderem der indirekten Verhaltenssteuerung durch das Setzen von Anreizen. Solche Anreize können in der Befreiung von allgemeinen Beschränkungen oder Belastungen – zugespitzt formuliert: in der Einräumung von Rechtsprivilegien – bestehen. Der Band dokumentiert die im April 2013 an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. em. Dr. Michael Kloepfer veranstaltete Tagung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Band dokumentiert die Tagung »Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft« vom 6.7.2012 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer. Die Autoren geben kritische Einblicke in die Kernprobleme des am 24.2.2012 erlassenen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und äußern bisweilen Verbesserungsvorschläge. Was folgt aus dem neuen Abfallbegriff oder der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie? Halten die kommunalen Überlassungspflichten dem Europarecht stand?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der deutsche Föderalismus scheint in einer Krise zu stecken. Zu schwerfällig erscheinen der Öffentlichkeit seine überkommenen Grundstrukturen, um wichtige Reformprojekte auf den Weg zu bringen. Im Umweltbereich manifestieren sich die Krisenerscheinungen in besonderer Weise, legt der häufig grenzüberschreitende Charakter von Umweltbelastungen doch eine zentrale Aufgabenbewältigung im Bundesstaat nahe. Hinzu tritt der europäische Integrationsprozeß, der Umweltkompetenzen der Mitgliedstaaten zunehmend auf die europäische Ebene verlagert. Es fragt sich daher, welchen Sinn eine föderale Gliederung des Gemeinwesens für den Umweltschutz überhaupt (noch) haben kann. Auf welcher Ebene können und sollten Umweltprobleme sinnvoll geregelt werden?
Die Probleme und Chancen der föderalen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind Gegenstand eines Forschungsprojekts, das derzeit vom Forschungszentrum Umweltrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird. Im Rahmen des Forschungsprojekts fand am 29. Mai 1998 ein Symposium zu dem Thema »Abfallrecht und Föderalismus« statt. Der Band enthält einen Teil der Referate des Berliner Symposiums. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung der Auswertung eines an die Entsorgungswirtschaft gerichteten Fragenkatalogs zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Länder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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