Aktualisiert: 2023-06-28
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Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern.
Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Sammelband ist aus zwei rechtshistorischen Veranstaltungen des Sommersemesters 1993 in Freiburg i. Br. hervorgegangen: einem Seminar zum Thema »Recht im Mittelalter. Quellen- und Methodenfragen« und einem abschließenden Symposium über den mittelalterlichen Rechtsbegriff mit Vorträgen der Professoren Takeshi Ishikawa (Sapporo), Gerhard Köbler (Innsbruck), Yoichi Nishikawa (Tokyo) und Hanna Vollrath (Bochum).
Daß studentische Referate in Buchform veröffentlicht werden, ist nicht alltäglich. Wenn es hier gleichwohl geschieht, so rechtfertigt sich dies durch den Wunsch, den unerwartet reichen Ertrag des Seminars vom Sommer 1993 zu dokumentieren. Den jungen Autoren, die an ihre anspruchsvollen Themen mit großer Unbefangenheit und Selbständigkeit herangingen, gelangen einerseits zuverlässige Übersichten über den Forschungsstand, andererseits durchaus eigene und originelle Perspektiven. Von den sieben hier ausgewählten Arbeiten sind zwei wichtigen Quellenkomplexen (Kapitularien, Sachsenspiegel) gewidmet, und zwei andere haben es mit vieldiskutierten Forschungskonzepten (römisches Vulgarrecht, Gutes Altes Recht) zu tun. Drei weitere schließlich beschäftigen sich mit aktuellen methodischen Ansätzen: der Bildquellenforschung, der Mentalitätenforschung und der Rechtsethnologie. Eine empfindliche Lücke im Bereich der Quellenforschung konnte dadurch geschlossen werden, daß Elmar Wadle einen Aufsatz über die Gottes- und Landfrieden beisteuerte.
Von den Vorträgen des abschließenden Symposiums werden diejenigen von Takeshi Ishikawa und Gerhard Köbler hier unverändert abgedruckt. Hanna Vollrath konnte uns statt ihres an anderem Ort erschienenen Freiburger Vortrags eine verwandte Studie zur oralen Rechtskultur des frühen Mittelalters zur Verfügung stellen. Dagegen kann der anregende und viel diskutierte Beitrag von Yoichi Nishikawa hier leider noch nicht vorgelegt werden.
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Aktualisiert: 2023-05-29
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SPRACHE U RECHT FS SCHMIDT- WIEGAND 2 BDE E-BOOK
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Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern.
Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Dieser Sammelband ist aus zwei rechtshistorischen Veranstaltungen des Sommersemesters 1993 in Freiburg i. Br. hervorgegangen: einem Seminar zum Thema »Recht im Mittelalter. Quellen- und Methodenfragen« und einem abschließenden Symposium über den mittelalterlichen Rechtsbegriff mit Vorträgen der Professoren Takeshi Ishikawa (Sapporo), Gerhard Köbler (Innsbruck), Yoichi Nishikawa (Tokyo) und Hanna Vollrath (Bochum).
Daß studentische Referate in Buchform veröffentlicht werden, ist nicht alltäglich. Wenn es hier gleichwohl geschieht, so rechtfertigt sich dies durch den Wunsch, den unerwartet reichen Ertrag des Seminars vom Sommer 1993 zu dokumentieren. Den jungen Autoren, die an ihre anspruchsvollen Themen mit großer Unbefangenheit und Selbständigkeit herangingen, gelangen einerseits zuverlässige Übersichten über den Forschungsstand, andererseits durchaus eigene und originelle Perspektiven. Von den sieben hier ausgewählten Arbeiten sind zwei wichtigen Quellenkomplexen (Kapitularien, Sachsenspiegel) gewidmet, und zwei andere haben es mit vieldiskutierten Forschungskonzepten (römisches Vulgarrecht, Gutes Altes Recht) zu tun. Drei weitere schließlich beschäftigen sich mit aktuellen methodischen Ansätzen: der Bildquellenforschung, der Mentalitätenforschung und der Rechtsethnologie. Eine empfindliche Lücke im Bereich der Quellenforschung konnte dadurch geschlossen werden, daß Elmar Wadle einen Aufsatz über die Gottes- und Landfrieden beisteuerte.
Von den Vorträgen des abschließenden Symposiums werden diejenigen von Takeshi Ishikawa und Gerhard Köbler hier unverändert abgedruckt. Hanna Vollrath konnte uns statt ihres an anderem Ort erschienenen Freiburger Vortrags eine verwandte Studie zur oralen Rechtskultur des frühen Mittelalters zur Verfügung stellen. Dagegen kann der anregende und viel diskutierte Beitrag von Yoichi Nishikawa hier leider noch nicht vorgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern.
Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Lernen im Dialog“ war das Credo, mit dem es Rainer Wörlen in seinen sehr erfolgreichen Lehrbüchern gelang, Generationen von Studierenden den Weg zum Wirtschaftsprivatrecht zu ebnen. Viel zu früh verstarb er 2009 im Alter von nur 63 Jahren.
Mit der Gedächtnisschrift ehren Kollegen, Weggefährten und Freunde aus Wissenschaft und Praxis ihn und sein beeindruckendes Lebenswerk. Mit seinen Publikationen war Rainer Wörlen in sämtlichen Gebieten des Zivilrechts zu Hause. Sein Anliegen war es aufzuzeigen, dass auch bei zunehmender Spezialisierung nur eine gründliche Kenntnis der rechtlichen Fundamente zum Erfolg führt. Unaufdringlich belegte er mit seinen Werken das hohe rechtswissenschaftliche Potential an Fachhochschulen.
Die 48 Beiträge stammen aus sämtlichen Fachgebieten, die der Verstorbene bearbeitete: vom allgemeinen Zivilrecht über Handels- und Wirtschaftsprivat- bis zum Arbeitsrecht. Behandelt werden auch seine Spezialgebiete Agrarrecht und englisches Recht.
Mit Beiträgen von:
Achim Albrecht, Sabrina Amarell, Kristina Balleis, Udo Beer, Oliver Bergers, Matthias Dick, Bernd Eckardt, Marc Eckebrecht, Eckhard Flohr, Peter Förschler, Ernst Führich, Rainer Gildeggen, Fritz-René Grabau, Joachim Gruber, Michael Hakenberg, Wolfgang Hamann, Rainer Hartmann, Manfred Herbert, William Herbert, Katrin Hesse-Schmitz, Vera de Hesselle, Klaus Hübner, Axel Kokemoor, Stephan Kreissl, Jörg Kupjetz, Sabrina Leinhas, Volker Lüdemann, Karin Metzler-Müller, Ulf Müller, Sven Müller-Grune, André Niedostadek, Jörg-Dieter Oberrath, Hans Paul Prümm, Peter Pulte, Bernd Richter, Markus J. Sauerwald, Friedrich Schade, Konrad Scorl, Holger Senne, Klaus Slapnicar, Brunhilde Steckler, Norbert Tonner, Christiane Uri, Willi Vock, Kerstin Walter-Reining, Beatrix Weber, Rainer Wedde, Thomas Werner, Kathrin Winkler, Thomas Zerres
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der von Karl Kroeschell und Dorothee Mußgnug herausgegebene Briefwechsel zwischen den Rechtshistorikern Wilhelm Arnold (1826-1883) und Andreas Heusler (1834-1921) setzt 1858 ein, als beide in Basel tätig waren. Nach Arnolds Berufung an seine alte Marburger Fakultät übernahm Heusler 1863 den freigewordenen Lehrstuhl. In der bis zu Arnolds plötzlichem Tod geführten Korrespondenz unterrichteten sie sich nicht nur über die universitären Probleme ihrer kleinen Fakultäten. Auch Fragen der aktuellen Basler, hessischen und Reichspolitik und der Kirchenpolitik kamen in ihrem Briefwechsel zur Sprache. Die auf beide Familien bezogene Freundschaft durchdrang alle Briefe. Sie fand ihre letzte Bekundung darin, dass Heusler nach dem Tod des Freundes dessen 2. Auflage „Deutsche Geschichte. Fränkische Zeit“ zum Abschluss brachte.
Aktualisiert: 2021-12-14
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SPRACHE U RECHT FS SCHMIDT- WIEGAND 2 BDE E-BOOK
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-02-04
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Dieser Sammelband ist aus zwei rechtshistorischen Veranstaltungen des Sommersemesters 1993 in Freiburg i. Br. hervorgegangen: einem Seminar zum Thema »Recht im Mittelalter. Quellen- und Methodenfragen« und einem abschließenden Symposium über den mittelalterlichen Rechtsbegriff mit Vorträgen der Professoren Takeshi Ishikawa (Sapporo), Gerhard Köbler (Innsbruck), Yoichi Nishikawa (Tokyo) und Hanna Vollrath (Bochum).
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Aktualisiert: 2016-06-15
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