Verwalten durch Zurückbehalten.

Verwalten durch Zurückbehalten. von Lampert,  Stephen
Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet. Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwalten durch Zurückbehalten.

Verwalten durch Zurückbehalten. von Lampert,  Stephen
Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet. Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verwalten durch Zurückbehalten.

Verwalten durch Zurückbehalten. von Lampert,  Stephen
Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet. Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – 4. Teil, Wettbewerbsregistergesetz

Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – 4. Teil, Wettbewerbsregistergesetz von Antweiler,  Clemens, Berger,  Ariane, Bergmann,  Tina, Biemann,  Jens, Bungenberg,  Marc, Burgi,  Martin, Dörr,  Oliver, Dreher,  Meinrad, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröning,  Jochem, Gurlit,  Elke, Hagen,  Lisa, Hoffmann,  Jens, Hofmann,  Heiko, Horn,  Lutz, Hüttinger,  Stefan, Jansen,  Martin, Jasper,  Ute, Kau,  Marcel, Knauff,  Matthias, Koch,  Frauke, Krause-Ablaß,  Anna-Elisabeth, Krohn,  Wolfram, Krönke,  Christoph, Lampert,  Stephen, Lange,  Julia, Lausen,  Irene, Mager,  Stefan, Merkes,  Stefan, Opitz,  Marc, Otting,  Olaf, Rixen,  Stephan, Schelhaas,  Stefan, Schlange-Schöningen,  Anna, Seidel,  Jan, Soudry,  Daniel, Wietersheim,  Mark von, Willner,  Petra, Wittschurky,  Laura, Wolff,  Daniel, Wollenschläger,  Ferdinand
Vorteile auf einen BlickVergaberecht auf aktuellstem Standversierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveauintensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage von Band 1Vollkommentierung des WettbewerbsregistergesetzAnmerkungen zur WettbewerbsregisterVOkomplett neu überarbeiteter Abschnitt zur »sofortigen Beschwerde«Auswirkungen und Änderungen durch COVID-19NachhaltigkeiteVergabe Zielgruppe Für mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Handbuch IT-Vergabe

Handbuch IT-Vergabe von Amelung,  Steffen, Bonhage,  Jan, Brockhoff,  Sven, Brüggemann,  Michael, Byok,  Jan, Endler,  Jan, Freytag,  Christiane, Heckmann,  Dirk, Horschik,  Anna Maria, Krüger,  Julia, Lampert,  Stephen, Lucius,  Julian von, Osseforth,  Tobias, Otting,  Olaf, Paschke,  Anne, Pauka,  Marc, Röth,  Frank, Schmitz,  Florian, Schneevogl,  Kai-Uwe, Schweda,  Marc, Siegel,  Thorsten, Sitsen,  Michael, Steck,  Matthias, Terbrack,  Simone, Wagner,  Olav, Wübbelt,  Benjamin, Ziekow,  Jan, Zinger,  Christoph
Zum Werk Das praxisnahe Handbuch versorgt IT-Abteilungen der öffentlichen Hand, IT-Unternehmen sowie Berater* und Entscheider mit dem vergaberechtlichen Handwerkszeug im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung im IT-Bereich. Schritt für Schritt vermitteln renommierte Professoren sowie erfahrene Rechtsanwälte und Juristen im Vergaberecht und im IT-Recht die praxisrelevanten Themen. Das Handbuch geht gleichermaßen auf nationale (UVgO) als auch auf EU-weite (GWB; VgV) Beschaffungsvorgänge im IT-Bereich ein. Außerdem werden die Besonderheiten im Sektorenbereich (SektVO) und im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (VSVgV) behandelt. Praxistipps runden dieses Werk ab. InhaltGrundlagen; insb. die Ermittlung des kalkulatorischen Auftragswerts für IT-BeschaffungenVorbereitung des Vergabeverfahrens; insb. die Beachtung von Datenschutz im Vergabeverfahren, das Register zum Schutz des Wettbewerbs, die Verwendung von Lastenheft und Pflichtenheft, der Umgang mit der EVB-IT und der UfAB, die Einbindung von IT-Zertifizierungen, Benchmarks-Performance-Tests sowie die E-VergabeEinleitung des Vergabeverfahrens; insb. Direktauftrag und freiwillige Ex Ante-TransparenzbekanntmachungDurchführung des Vergabeverfahrens; insb. Besonderheiten bei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, IT-Planungswettbewerbe, die Teststellung sowie Prüfung und Wertung von AngebotenRechtsfolgen bei Vergabeverstößen und RechtsschutzBesonderheiten während der Vertragsausführung; insb. das Change-Request-Verfahren und agiles ProjektmanagementIT-Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich; insb. Umgang mit den Leitlinien für die kooperative Beschaffung sowie die Anwendung des Preisrechts Vorteile auf einen BlickSie profitieren von Expertenwissen mit einem hohen Erfahrungsschatz an IT-VergabenSie erhalten zielorientierte Lösungen bei IT-Vergabender chronologische Aufbau erleichtert den Umgang mit diesem Handbuchdie Besonderheiten bei IT-Vergaben werden anschaulich vermittelt Zielgruppe Für Mitarbeiter von IT-Abteilungen und von Vergabestellen der öffentlichen Hand; Rechnungsprüfer; Rechtsanwälte; Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater; IT-Berater sowie Mitarbeiter von IT-Unternehmen, die ihre Leistungen und Produkte für die öffentliche Hand anbieten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1

Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1 von Antweiler,  Clemens, Berger,  Ariane, Bergmann,  Tina, Biemann,  Jens, Brandmeier,  Benedikt, Bungenberg,  Marc, Burgi,  Martin, Dörr,  Oliver, Dreher,  Meinrad, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröning,  Jochem, Gurlit,  Elke, Hoffmann,  Jens, Hofmann,  Heiko, Horn,  Lutz, Hüttinger,  Stefan, Jansen,  Martin, Jasper,  Ute, Kau,  Marcel, Knauff,  Matthias, Koch,  Frauke, Krohn,  Wolfram, Krönke,  Christoph, Lampert,  Stephen, Lausen,  Irene, Mager,  Stefan, Opitz,  Marc, Otting,  Olaf, Rixen,  Stephan, Schelhaas,  Stefan, Schlange-Schöningen,  Anna, Seidel,  Jan, Soudry,  Daniel, Vavra,  Maria, Wietersheim,  Mark von, Wittschurky,  Laura, Wolff,  Daniel, Wollenschläger,  Ferdinand
Zum Werk Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil). In dem Kommentar wird das Vergaberecht in vertiefter Darstellung auf höchstem Niveau auf dem Stand der Vergaberechtsreform 2016 behandelt. Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Vorteile auf einen Blick - Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016 - versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau - intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage Der Beck´sche Vergaberechtskommentar erscheint auf Grund der Vergaberechts-Novelle in zwei Bänden. So ist es möglich, zeitnah zum in Kraft treten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1 umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts darstellt. Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem Band 2 vorbehalten. Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden können. Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere Vergabeverfahren sorgen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn. Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals im Gesetz ausdrücklich geregelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2021-08-06
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Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 2

Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 2 von Bergmann,  Tina, Biemann,  Jens, Bungenberg,  Marc, Burgi,  Martin, Dörn,  Alik, Dreher,  Meinrad, Friton,  Pascal, Haak,  Sandra, Hoffmann,  Jens, Hofmann,  Heiko, Hogeweg,  Michaela, Horn,  Lutz, Hübner,  Alexander, Hüttinger,  Stefan, Janssen,  Reinhard, Jasper,  Ute, Kau,  Marcel, Knauff,  Matthias, Koch,  Frauke, Krohn,  Wolfram, Krönke,  Christoph, Lampert,  Stephen, Langenbach,  Isabel, Lausen,  Irene, Liebschwager,  Pascale, Losch,  Alexandra, Mager,  Stefan, Mehlitz,  Jenny, Opitz,  Marc, Osseforth,  Tobias, Otting,  Olaf, Rast,  Florian, Rechten,  Stephan, Ricken,  Robin, Rixen,  Stephan, Schelhaas,  Stefan, Schneider,  Tobias, Seidel,  Jan, Wanderwitz,  Maximilian, Wietersheim,  Mark von, Wolf,  Florian, Wolff,  Daniel, Wollenschläger,  Ferdinand, Wolters,  Christopher
Zum Werk Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt das gesamte Vergaberecht. Durch die Vergaberechts-Reform wurde die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Vorteile auf einen Blick - Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016, mit UVgO von 2017 - versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau - intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage Im 4. Teil des GWB werden die Grundsätze der Vergaberechts und der Rechtsschutz ausgestaltet, sie sind im Band 1 des Werkes kommentiert. Band 2 fasst die einzelnen vergaberechtlichen Verordnungen zusammen. In der Vergabevorordnung werden die verschiedenen Verfahrensformen erläutert. Die Regeln für spezieller vergaberechtlicher Themen werden in gesonderten Verordnungen geregelt: Vergabeverordnung Die VgV regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue Fahrpläne zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen. Sektorenverordnung Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft). Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Durch die VSVgV werden für die Beschaffung im Sicherheitsbereich einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen. Konzessionsvergabeverordnung In der neuen Verordnung KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Konzessionen sind in der Regel langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die üblicherweise vom Konzessionsgeber getragen werden und normalerweise in dessen Zuständigkeit fallen. Dafür erhält er den wirtschaftlichen Nutzen der baulichen Anlage oder der Dienstleitung. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Handbuch IT-Vergabe

Handbuch IT-Vergabe von Haupt,  Andreas, Lampert,  Stephen
Zum Werk In dem Handbuch werden die praktischen Probleme der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen nach der GWB und der VgV behandelt. Dies erfolgt anhand konkreter praktischer Beispielsfälle des IT-Bereichs von der Vorbereitung über die Durchführung der Vergabeverfahren bis hin zur Zuschlagserteilung. Die besonderen Problemfelder werden für die praxisnahe Umsetzung herausgearbeitet. Die Vorschriften des GWB und der VgV werden schwerpunktmäßig aus dem Blickwinkel der IT-rechtlichen Besonderheiten beleuchtet. Ferner wird Rechtsprechung und Literatur auf EU und nationaler Ebene zu den typischen Problemstellungen des IT-Vergaberechts vertiefend zusammengestellt. Bereits im Rahmen der Darstellungen zu Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens werden die typischen Vergaberechtsverstöße sowie die bestehenden Rügemöglichkeiten erläutert. Dem Rechtsschutz wird sodann ein eigenes Kapitel gewidmet, das insbesondere die Besonderheiten der Vergabe von IT-Lieferungen und -Leistungen berücksichtigt. Behandelt ist auch die neue UVgO von 2017. Inhalt - Aufbau des Vergaberechts: Die rechtlichen Grundlagen - Grundprinzipien einer Auftragsvergabe - Anwendungsbereich des Vergaberechts - Vorbereitung eines Vergabeverfahrens nach der VgV-Leistungsvergabe - Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nach der neuen UVgO - Durchführung eines Vergabeverfahrens - Rechtsschutz Vorteile auf einen Blick - ablauforientierte Darstellung des Verfahrens - Besonderheiten der IT-Vergabe anschaulich erläutert Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Mitarbeiter von Vergabestellen.
Aktualisiert: 2019-10-16
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Verwalten durch Zurückbehalten.

Verwalten durch Zurückbehalten. von Lampert,  Stephen
Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet. Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
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