Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet.
Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet.
Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet.
Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Vorteile auf einen BlickVergaberecht auf aktuellstem Standversierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveauintensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage von Band 1Vollkommentierung des WettbewerbsregistergesetzAnmerkungen zur WettbewerbsregisterVOkomplett neu überarbeiteter Abschnitt zur »sofortigen Beschwerde«Auswirkungen und Änderungen durch COVID-19NachhaltigkeiteVergabe
Zielgruppe
Für mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Clemens Antweiler,
Ariane Berger,
Tina Bergmann,
Jens Biemann,
Marc Bungenberg,
Martin Burgi,
Oliver Dörr,
Meinrad Dreher,
Claas Friedrich Germelmann,
Jochem Gröning,
Elke Gurlit,
Lisa Hagen,
Jens Hoffmann,
Heiko Hofmann,
Lutz Horn,
Stefan Hüttinger,
Martin Jansen,
Ute Jasper,
Marcel Kau,
Matthias Knauff,
Frauke Koch,
Anna-Elisabeth Krause-Ablaß,
Wolfram Krohn,
Christoph Krönke,
Stephen Lampert,
Julia Lange,
Irene Lausen,
Stefan Mager,
Stefan Merkes,
Marc Opitz,
Olaf Otting,
Stephan Rixen,
Stefan Schelhaas,
Anna Schlange-Schöningen,
Jan Seidel,
Daniel Soudry,
Mark von Wietersheim,
Petra Willner,
Laura Wittschurky,
Daniel Wolff,
Ferdinand Wollenschläger
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Zum Werk
Das praxisnahe Handbuch versorgt IT-Abteilungen der öffentlichen Hand, IT-Unternehmen sowie Berater* und Entscheider mit dem vergaberechtlichen Handwerkszeug im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung im IT-Bereich.
Schritt für Schritt vermitteln renommierte Professoren sowie erfahrene Rechtsanwälte und Juristen im Vergaberecht und im IT-Recht die praxisrelevanten Themen.
Das Handbuch geht gleichermaßen auf nationale (UVgO) als auch auf EU-weite (GWB; VgV) Beschaffungsvorgänge im IT-Bereich ein. Außerdem werden die Besonderheiten im Sektorenbereich (SektVO) und im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (VSVgV) behandelt.
Praxistipps runden dieses Werk ab.
InhaltGrundlagen; insb. die Ermittlung des kalkulatorischen Auftragswerts für IT-BeschaffungenVorbereitung des Vergabeverfahrens; insb. die Beachtung von Datenschutz im Vergabeverfahren, das Register zum Schutz des Wettbewerbs, die Verwendung von Lastenheft und Pflichtenheft, der Umgang mit der EVB-IT und der UfAB, die Einbindung von IT-Zertifizierungen, Benchmarks-Performance-Tests sowie die E-VergabeEinleitung des Vergabeverfahrens; insb. Direktauftrag und freiwillige Ex Ante-TransparenzbekanntmachungDurchführung des Vergabeverfahrens; insb. Besonderheiten bei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, IT-Planungswettbewerbe, die Teststellung sowie Prüfung und Wertung von AngebotenRechtsfolgen bei Vergabeverstößen und RechtsschutzBesonderheiten während der Vertragsausführung; insb. das Change-Request-Verfahren und agiles ProjektmanagementIT-Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich; insb. Umgang mit den Leitlinien für die kooperative Beschaffung sowie die Anwendung des Preisrechts
Vorteile auf einen BlickSie profitieren von Expertenwissen mit einem hohen Erfahrungsschatz an IT-VergabenSie erhalten zielorientierte Lösungen bei IT-Vergabender chronologische Aufbau erleichtert den Umgang mit diesem Handbuchdie Besonderheiten bei IT-Vergaben werden anschaulich vermittelt
Zielgruppe
Für Mitarbeiter von IT-Abteilungen und von Vergabestellen der öffentlichen Hand; Rechnungsprüfer; Rechtsanwälte; Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater; IT-Berater sowie Mitarbeiter von IT-Unternehmen, die ihre Leistungen und Produkte für die öffentliche Hand anbieten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Steffen Amelung,
Jan Bonhage,
Sven Brockhoff,
Michael Brüggemann,
Jan Byok,
Jan Endler,
Christiane Freytag,
Dirk Heckmann,
Anna Maria Horschik,
Julia Krüger,
Stephen Lampert,
Julian von Lucius,
Tobias Osseforth,
Olaf Otting,
Anne Paschke,
Marc Pauka,
Frank Röth,
Florian Schmitz,
Kai-Uwe Schneevogl,
Marc Schweda,
Thorsten Siegel,
Michael Sitsen,
Matthias Steck,
Simone Terbrack,
Olav Wagner,
Benjamin Wübbelt,
Jan Ziekow,
Christoph Zinger
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Zum Werk
Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil).
In dem Kommentar wird das Vergaberecht in vertiefter Darstellung auf höchstem Niveau auf dem Stand der Vergaberechtsreform 2016 behandelt.
Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt.
Vorteile auf einen Blick
- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016
- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau
- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage
Der Beck´sche Vergaberechtskommentar erscheint auf Grund der Vergaberechts-Novelle in zwei Bänden.
So ist es möglich, zeitnah zum in Kraft treten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1 umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts darstellt.
Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem Band 2 vorbehalten.
Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen.
Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet.
Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden können.
Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere Vergabeverfahren sorgen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn. Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals im Gesetz ausdrücklich geregelt.
Zielgruppe
Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2021-08-06
Autor:
Clemens Antweiler,
Ariane Berger,
Tina Bergmann,
Jens Biemann,
Benedikt Brandmeier,
Marc Bungenberg,
Martin Burgi,
Oliver Dörr,
Meinrad Dreher,
Claas Friedrich Germelmann,
Jochem Gröning,
Elke Gurlit,
Jens Hoffmann,
Heiko Hofmann,
Lutz Horn,
Stefan Hüttinger,
Martin Jansen,
Ute Jasper,
Marcel Kau,
Matthias Knauff,
Frauke Koch,
Wolfram Krohn,
Christoph Krönke,
Stephen Lampert,
Irene Lausen,
Stefan Mager,
Marc Opitz,
Olaf Otting,
Stephan Rixen,
Stefan Schelhaas,
Anna Schlange-Schöningen,
Jan Seidel,
Daniel Soudry,
Maria Vavra,
Mark von Wietersheim,
Laura Wittschurky,
Daniel Wolff,
Ferdinand Wollenschläger
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Zum Werk
Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt das gesamte Vergaberecht.
Durch die Vergaberechts-Reform wurde die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt.
Vorteile auf einen Blick
- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016, mit UVgO von 2017
- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau
- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage
Im 4. Teil des GWB werden die Grundsätze der Vergaberechts und der Rechtsschutz ausgestaltet, sie sind im Band 1 des Werkes kommentiert.
Band 2 fasst die einzelnen vergaberechtlichen Verordnungen zusammen. In der Vergabevorordnung werden die verschiedenen Verfahrensformen erläutert. Die Regeln für spezieller vergaberechtlicher Themen werden in gesonderten Verordnungen geregelt:
Vergabeverordnung
Die VgV regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue Fahrpläne zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen.
Sektorenverordnung
Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft).
Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
Durch die VSVgV werden für die Beschaffung im Sicherheitsbereich einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen.
Konzessionsvergabeverordnung
In der neuen Verordnung KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Konzessionen sind in der Regel langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die üblicherweise vom Konzessionsgeber getragen werden und normalerweise in dessen Zuständigkeit fallen. Dafür erhält er den wirtschaftlichen Nutzen der baulichen Anlage oder der Dienstleitung.
Zielgruppe
Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Tina Bergmann,
Jens Biemann,
Marc Bungenberg,
Martin Burgi,
Alik Dörn,
Meinrad Dreher,
Pascal Friton,
Sandra Haak,
Jens Hoffmann,
Heiko Hofmann,
Michaela Hogeweg,
Lutz Horn,
Alexander Hübner,
Stefan Hüttinger,
Reinhard Janssen,
Ute Jasper,
Marcel Kau,
Matthias Knauff,
Frauke Koch,
Wolfram Krohn,
Christoph Krönke,
Stephen Lampert,
Isabel Langenbach,
Irene Lausen,
Pascale Liebschwager,
Alexandra Losch,
Stefan Mager,
Jenny Mehlitz,
Marc Opitz,
Tobias Osseforth,
Olaf Otting,
Florian Rast,
Stephan Rechten,
Robin Ricken,
Stephan Rixen,
Stefan Schelhaas,
Tobias Schneider,
Jan Seidel,
Maximilian Wanderwitz,
Mark von Wietersheim,
Florian Wolf,
Daniel Wolff,
Ferdinand Wollenschläger,
Christopher Wolters
> findR *
Zum Werk
In dem Handbuch werden die praktischen Probleme der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen nach der GWB und der VgV behandelt. Dies erfolgt anhand konkreter praktischer Beispielsfälle des IT-Bereichs von der Vorbereitung über die Durchführung der Vergabeverfahren bis hin zur Zuschlagserteilung. Die besonderen Problemfelder werden für die praxisnahe Umsetzung herausgearbeitet.
Die Vorschriften des GWB und der VgV werden schwerpunktmäßig aus dem Blickwinkel der IT-rechtlichen Besonderheiten beleuchtet. Ferner wird Rechtsprechung und Literatur auf EU und nationaler Ebene zu den typischen Problemstellungen des IT-Vergaberechts vertiefend zusammengestellt.
Bereits im Rahmen der Darstellungen zu Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens werden die typischen Vergaberechtsverstöße sowie die bestehenden Rügemöglichkeiten erläutert. Dem Rechtsschutz wird sodann ein eigenes Kapitel gewidmet, das insbesondere die Besonderheiten der Vergabe von IT-Lieferungen und -Leistungen berücksichtigt.
Behandelt ist auch die neue UVgO von 2017.
Inhalt
- Aufbau des Vergaberechts: Die rechtlichen Grundlagen
- Grundprinzipien einer Auftragsvergabe
- Anwendungsbereich des Vergaberechts
- Vorbereitung eines Vergabeverfahrens nach der VgV-Leistungsvergabe
- Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nach der neuen UVgO
- Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Rechtsschutz
Vorteile auf einen Blick
- ablauforientierte Darstellung des Verfahrens
- Besonderheiten der IT-Vergabe anschaulich erläutert
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Mitarbeiter von Vergabestellen.
Aktualisiert: 2019-10-16
> findR *
Die Verwaltung ist oft ermächtigt, öffentliche Zwecke durchzusetzen, indem sie Leistungen bis zu einer "Gegenleistung" vorläufig nicht erbringen muss oder Vermögensgegenstände nicht herauszugeben braucht. Zurückbehalten als Handlungsform hat vielfältige Ausprägungen in nahezu allen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Bekannte Beispiele sind etwa im Zollrecht die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht die Einbehaltung von Bezügen oder im Ordnungsrecht die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände wegen Kostenforderungen. In zunehmendem Maße werden zudem Leistungsrechtsverhältnisse nach dem Prinzip von "Fördern und Fordern" umgestaltet.
Viele Zurückbehaltungsbefugnisse haben sich in Anlehnung an zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte herausgebildet. Sie werden von Rechtsprechung und Literatur gemäß diesem Verständnis behandelt und nicht als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen. Der Verfasser diskutiert die Leistungsfähigkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze und ihre Übertragbarkeit auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts. Er zeigt öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben auf. Zurückbehalten erweist sich als abgrenzbare Handlungsform der Verwaltung, die in besonderer Weise auf die inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen bezogen ist und von daher ihre Konturen und Grenzen erfährt. Die Arbeit behandelt Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser besonderen Handlungsform der Verwaltung, ihre Leistungsfähigkeit und systematische Stellung und geht auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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