Wege zur Konzentration von Zivilprozessen

Wege zur Konzentration von Zivilprozessen von Leipold,  Dieter
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil

BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil von Leipold,  Dieter
Bei der umfassenden Neubearbeitung des bewährten Lehrbuchs waren ungewöhnlich viele gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen. Die Reformen reichen vom Kaufrecht über das Vormundschafts- und Betreuungsrecht bis zum Recht der Personengesellschaften. Auch zahlreiche neue höchstrichterliche Urteile wurden behandelt. So wurden u.a. Entscheidungen zum Dieselskandal (zur Haftung des Herstellers aufgrund sittenwidriger Schädigung und zur Verjährung bei einer Musterfeststellungsklage), zur Drittwirkung der Grundrechte bei Sperrung des Facebook-Zugangs und zu den privatrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie (Störung der Geschäftsgrundlage bei Geschäftsraum-Miete) in die Darstellung einbezogen. Unverändert blieb die Zielsetzung des Buches, eine kompakte Einführung in das Bürgerliche Recht mit einer ausführlichen Erörterung des Allgemeinen Teils des BGB zu verbinden. "Die Ausführungen Leipolds sind nicht nur für Studenten zu empfehlen, sondern vielmehr eine Anleitung dazu, wie man ein gutes Lehrbuch schreibt. [...] Leipold bleibt stets nüchtern und konzentriert, erläutert Probleme eingänglich und anschaulich, löst Fälle in gebotener Kürze, ohne Entscheidendes auszusparen." Benedikt Bögle https://benedikt-boegle.com/2019/10/08/schlussel-zum-verstandnis-des-bgb/
Aktualisiert: 2022-10-31
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Erbrecht

Erbrecht von Leipold,  Dieter
Für die 23. Auflage wurde das Lehrbuch umfassend aktualisiert. Dabei waren neue Gesetze mit erbrechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Zahlreiche, seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangene Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte leisteten wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Erbrechts. Unverändert bleibt das Ziel des Buches, die Studierenden mit den Grundlinien des Erbrechts vertraut zu machen, zugleich aber auch die Beurteilung konkreter erbrechtlicher Fragen anhand des neuesten Standes dieses praktisch überaus wichtigen Rechtsgebiets zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2022-07-25
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG von Fest,  Timo, Gergen,  Thomas, Grziwotz,  Herbert, Helms,  Tobias, Kessal-Wulf,  Sibylle, Küpper,  Wolfgang, Lange,  Knut Werner, Leipold,  Dieter, Lieder,  Jan, Musielak,  Hans-Joachim, Rudy,  Mathis, Sticherling,  Philipp, Wegerhoff,  Stefan, Zimmermann,  Walter
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug für alle juristischen Berufe zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 11 Das Erbrecht ist vom Normenbestand eine eher statische Materie. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922?2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen. Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass sowie zum Pflichtteilsrecht. Herausgearbeitet werden die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO). Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Finkenauer,  Thomas, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kieninger,  Eva-Maria, Kindler,  Peter, Kleinschmidt,  Jens, Koch,  Elisabeth, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Maultzsch,  Felix, Metzger,  Axel, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rentsch,  Bettina Konstanze, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schäfer,  Carsten, Schneider,  Angie, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Weitemeyer,  Birgit, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Wurmnest,  Wolfgang
Aktualisiert: 2023-04-21
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Coester,  Michael, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Gaier,  Reinhard, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Lipp,  Volker, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Scheller,  Johannes, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten. Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern. Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert. Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht. Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert. Zielgruppe Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Erbrecht

Erbrecht von Leipold,  Dieter
Bei der umfassenden Überarbeitung für die 22. Auflage hat Dieter Leipold einige gesetzliche Änderungen des Familienrechts (Bekämpfung von Kinderehen, Zulassung der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts) berücksichtigt, die sich auch im Erbrecht auswirken. Im Vordergrund stand aber die Auswertung der reichhaltigen neueren Rechtsprechung, zu der interessante Entscheidungen des BVerfG und des BGH, aber auch erste Urteile des EuGH zur Europäischen Erbrechtsverordnung zählen. Aus Rezensionen zu Vorauflagen: " Der Erfolg dieses Lehrbuches verwundert nicht im Geringsten. Denn Dieter Leipolds Ausführungen sind wohl für jeden Abschnitt des Studiums, sowohl für die erste, vielleicht nur oberflächliche Beschäftigung mit dem Erbrecht ebenso geeignet wie für die intensive Vorbereitung auf das Staatsexamen." https://benedikt-boegle.com/2019/07/23/leipold-erbrecht "Das erstmals 1974 erschienene Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen ist auch nach 40 Jahren die erste Wahl für Studierende, sowohl zum Einstieg als auch zur Vertiefung und zur Examensvorbereitung." Bernd Müller-Christmann Fachbuchjournal 2014, Heft 5, 91
Aktualisiert: 2022-05-25
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Habersack,  Mathias, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan v., Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Immenga,  Ulrich, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schürnbrand,  Jan, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagenitz,  Thomas, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 12 Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert. Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten - das Internationale Gesellschaftsrecht - das Internationale Insolvenzrecht - das Internationale Kapitalmarktrecht - das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht - das Internationale Lauterkeitsrecht - das Immaterialgüterrecht Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2020-09-11
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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil

BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil von Leipold,  Dieter
Dieter Leipold bietet eine kompakte Einführung in das Bürgerliche Recht und eine profunde Darstellung des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere der Rechtsgeschäftslehre. Der Stoff wird durch zahlreiche Beispielsfälle und Schaubilder sowie durch Kontrollfragen und Fälle samt ausführlichen Lösungen didaktisch hervorragend aufbereitet. Dadurch ermöglicht das Lehrbuch den Studierenden den Einstieg in das Zivilrecht und ist zugleich zur Wiederholung und Vertiefung bei der Examensvorbereitung bestens geeignet. Die vorliegende 10. Auflage des inzwischen als Klassiker geltenden Lehrbuchs ist in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert worden. Dabei hat Dieter Leipold neben kleineren gesetzlichen Änderungen im Allgemeinen Teil vor allem neue Rechtsprechung berücksichtigt. "Mit seinen 573 Seiten behandelt das Buch jedes Thema ausführlich und ermöglicht durch seine verständliche Sprache, dass Studierende den Inhalten leicht folgen können." http://www.fsr-jura.uni-jena.de (12/2017)
Aktualisiert: 2022-09-22
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG von Ann,  Christoph, Gergen,  Thomas, Grziwotz,  Herbert, Helms,  Tobias, Kessal-Wulf,  Sibylle, Küpper,  Wolfgang, Lange,  Knut Werner, Leipold,  Dieter, Lieder,  Jan, Musielak,  Hans-Joachim, Rudy,  Mathis, Sticherling,  Philipp, Wegerhoff,  Stefan, Zimmermann,  Walter
Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den vergangenen Jahren hat die Regelungsdichte durch neue Paragrafen auch im Bereich des Bürgerlichen Rechts erheblich zugenommen. Betroffen sind insbesondere Bereiche des Verbraucherschutzes (z.B. Reiserecht, Mietrecht). Darüber hinaus haben große Reformen z.B. im Bereich des Werkvertragsrechts zum Anwachsen der kommentierenden Normen beigetragen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 11 behandelt das Erbrecht: §§ 1922-2385, §§ 27-35 Beurkundungsgesetz. Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage Das Erbrecht ist vom Normenbestand eine eher statische Materie. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922?2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen. Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass sowie zum Pflichtteilsrecht. Herausgearbeitet werden die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO). Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-03-31
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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil

BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil von Leipold,  Dieter
Für die Neuauflage hat Dieter Leipold sein bewährtes Lehrbuch an vielen Stellen überarbeitet und ergänzt. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen wurden zahlreiche neue Entscheidungen des EuGH und der deutschen Gerichte eingearbeitet. Sie betreffen sehr unterschiedliche Gebiete, so etwa den Begriff des Verbrauchers, das Widerrufsrecht des Verbrauchers, die Online-Versteigerung, den "europäischen Namenstourismus", die Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins und das "Nebenzweckprivileg" zugunsten von Idealvereinen. Auch auf die neuere Diskussion über "BGB und Digitalisierung" (mit Vorschlägen bis hin zur Rechtsfähigkeit von Robotern) wurde an verschiedenen Stellen eingegangen.
Aktualisiert: 2019-07-05
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