Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das bewährte Handbuch orientiert sich chronologisch an den verschiedenen Phasen eines Vergabeverfahrens und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Die in dem Allgemeinen Teil des Werks erläuterten Themen gelten daher gleichermaßen für alle Arten von Auftragsvergaben, die im sich anschließenden Besonderen Teil sektoral differenziert werden. Das Auffinden der Erläuterungen zu bestimmten Einzelvorschriften wird durch ein detailliertes Vorschriftenverzeichnis erleichtert. Das Handbuch zeichnet sich auf diese Weise durch eine umfassende Erläuterung sämtlicher existierender Vorschriften des deutschen Vergaberechts aus, ohne dabei der starren und ausschließlich normbezogenen Gliederung eines Kommentars folgen zu müssen. Die Darstellung erfolgt stattdessen durchweg themenbezogen, wodurch eingängige Lesbarkeit gewährleistet und Systemverständnis gefördert wird.
Vorteile auf einen Blickaktuelle Gesamtdarstellung des deutschen Vergaberechtsam Ablauf eines Vergabeverfahrens orientierte, anwenderfreundliche Darstellungvollumfängliche Darstellung und lückenlose Erläuterung des gesamten allgemeinen wie besonderen Vergaberechtskeine Doppelungen und Redundanzen bei der Kommentierung inhaltsgleicher Vorschriften
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage aktualisiert und erweitert das bekannte Werk auf den geltenden Rechtsstand Ende 2023.
Bei der Neuauflage wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die praxisrelevanten Beschleunigungsgesetze in Sachen LNG und Bundeswehrbeschaffungen sowie die hochaktuellen Themenbereiche nachhaltiger Beschaffungen, Lieferkettensorgfaltspflichten und Förderung europäischer Produktionsstandorte in Vergabeverfahren einschließlich der neuen europarechtlichen Instrumente und Vorgaben für öffentliche Auftragsvergaben mit Drittstaatenbezug gelegt. Außerdem wurden in der Neuauflage mehrere Kapitel grundlegend neubearbeitet und ausgebaut, wie zum Beispiel die Abschnitte zum Green Procurement, dem Wettbewerbsregisterrecht, zu Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte sowie zu Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen.
Zielgruppe
Alle mit dem Vergaberecht und der Prüfung oder Durchführung von Vergabeverfahren befasste Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender in Anwaltschaft, Industrie- und Gewerbeunternehmen, Vergabestellen, Spruchkörpern und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-21
Autor:
Petra Bachmann,
Christian Braun,
Peter Braun,
Sebastian Conrad,
Alexander Fandrey,
Christiane Freytag,
Marc Gabriel,
Andreas Haupt,
Oliver M. Kern,
Marco König,
Wolfram Krohn,
Annette Mutschler-Siebert,
Andreas Neun,
Christine Ohlerich,
Udo H Olgemöller,
Tobias Osseforth,
Olaf Otting,
Monika Prell,
Louise Pullmann,
Ingrid Reichling,
Tobias Schneider,
Andreas Schulz,
Daniel Soudry,
Wiland Tresselt,
Maximilian Voll,
Katharina Weiner,
Mark von Wietersheim
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Zum Werk
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz v. 16. Juli 2021 wird im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft treten. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000.
Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.
Die gesetzlich normierten Sorgfaltspflichten umfassen zunächst die Ermittlung der Risiken (Kinderarbeit, Verstoß gegen Arbeitsschutz, Schädigung der Umwelt u.a.m.), sodann die Risikoanalyse im Hinblick auf die eigene Tätigkeit, Erarbeitung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, schließlich ein Beschwerdesystem und der öffentliche, für jedermann einsehbare Bericht über das unternehmerische Handeln im Hinblick auf die Menschenrechte.
Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, die die gesamte Lieferkette erfassen, haben weitreichende Folgen wie z.B. den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Eintragung in spezielle Register und Bußgelder.
Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes fallen, stellen bereits jetzt konkrete Überlegungen zur Risikoanalyse sowie zu den organisatorischen Maßnahmen an.
Das Werk hilft den Unternehmen dabei. Es behandelt neben den neuen Sorgfaltspflichten und den originär aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgenden Pflichten der Unternehmen und der Compliance hiermit auch die Implikationen für alle Rechtsgebiete, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Querschnittsmaterie berührt werden. Dazu gehören etwa arbeits-, kartell-, wettbewerbs-, gesellschafts- und organhaftungsrechtliche Aspekte sowie vergabe-, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Themen und das Verwaltungsverfahren. Auch die zivilrechtliche Haftung, Themen des IPR und IZPR und auch europarechtliche Aspekte werden behandelt.
Vorteile auf einen Blickzugeschnitten auf die unternehmerische Praxismit konstruktiven Hinweisen für die Praxiszeigt, welche und wie die notwendigen Schritte zur rechten Zeit erfolgen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Unternehmensberatung.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Eike Bicker,
Ulrich Denzel,
Matthias Hahn,
Johannes Hertfelder,
Rudolph Holtz,
Lisa Kappler,
Marco König,
Andreas Neun,
Marcus Reischl,
Vera Rothenburg,
Marc Ruttloff,
Florian Schuler,
Rebecca Schulga,
Christoph Skoupil,
Frauke Sturm,
Eric Wagner,
Simon Wagner,
Andreas Wehlau,
Stephan Wilske
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Zum Werk
Dieses bewährte Handbuch orientiert sich chronologisch an den verschiedenen Phasen eines Vergabeverfahrens und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Die in einem Allgemeinen Teil erläuterten Themen gelten daher gleichermaßen für alle Arten von Auftragsvergaben. Das Auffinden der Erläuterungen zu bestimmten Einzelvorschriften wird durch ein Vorschriftenverzeichnis erleichtert. Das Werk zeichnet sich durch eine umfängliche Erläuterung sämtlicher existierender Vorschriften des Vergaberechts aus, ohne dabei der starren und paragrafengenauen Gliederung eines Kommentars folgen zu müssen. Die Darstellung erfolgt stattdessen durchweg themenbezogen, wodurch Lesbarkeit und Systemverständnis gewährleistet ist.
Vorteile auf einen Blickaktuelle Gesamtdarstellung des deutschen Vergaberechtsam Ablauf eines Vergabeverfahrens orientierte, anwenderfreundliche Darstellungvollumfängliche Darstellung und lückenlose Erläuterung des gesamten allgemeinen wie besonderen Vergaberechtskeine Doppelungen und Redundanzen bei der Kommentierung inhaltsgleicher Vorschriften
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage aktualisiert und erweitert das bekannte Werk auf den geltenden Rechtsstand Ende 2020. Bei der Neuauflage wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die hochaktuellen Themenbereicheelektronische Auftragsvergabe (e-Vergabe), Wettbewerbsregister und Beschaffungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Vergabeverfahren gelegt. Außerdem wurden in der Neuauflage mehrere Kapitel grundlegend neubearbeitet und ausgebaut, wie zum Beispiel die Abschnitte zur Leistungsbeschreibung, zu Compliance und Selbstreinigung, zum Öffentlichen Preisrecht, zu Konzessionsvergaben und zu Auftragsvergaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zielgruppe
Jeder mit dem Vergaberecht und der Prüfung oder Durchführung von Vergabeverfahren befasste Rechtsanwender in Anwaltschaft, Industrie- und Gewerbeunternehmen, Vergabestellen, Spruchkörpern und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-02-10
Autor:
Christian Braun,
Peter Braun,
Janet Kerstin Butler,
Sebastian Conrad,
Alexander Fandrey,
Christiane Freytag,
Marc Gabriel,
Andreas Haupt,
Oliver M. Kern,
Marco König,
Wolfram Krohn,
Susanne Mertens,
Annette Mutschler-Siebert,
Andreas Neun,
Christine Ohlerich,
Udo H Olgemöller,
Tobias Osseforth,
Olaf Otting,
Monika Prell,
Ingrid Reichling,
Tobias Schneider,
Andreas Schulz,
Daniel Soudry,
Wiland Tresselt,
Maximilian Voll,
Katharina Weiner,
Mark von Wietersheim
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Zum Werk
Dieses Handbuch orientiert sich chronologisch an den verschiedenen Phasen eines Vergabeverfahrens und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Die in einem Allgemeinen Teil erläuterten Themen gelten daher gleichermaßen für Auftragsvergaben.
Das Auffinden der Erläuterungen zu bestimmten Einzelvorschriften wird durch ein Vorschriftenverzeichnis erleichtert. Das Werk zeichnet sich ganz besonders dadurch aus, dass eine vollumfängliche Erläuterung sämtlicher existierender Vergabevorschriften erreicht, ohne der starren und paragrafengenauen Gliederung eines Kommentars zu folgen.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelles Handbuch zur Vergaberechtsreform 2016
- lückenlose und vollumfängliche Darstellung und Erläuterung des gesamten allgemeinen wie besonderen Vergaberechts
- am Ablauf eines Vergabeverfahrrens orientierte Darstellung
- Doppelungen bei der Kommentierung der inhaltlich ähnlichen Vergabe- und Vertragsordnung entfallen
Zur Neuauflage
Durch die Reform 2016 wurde die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Das beschleunigt die Verfahren.
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist bereits in der Darstellung berücksichtigt.
Zielgruppe
Vergaberechtler in Vergabekammern, der Anwaltschaft und in ausschreibenden Industrie- und Gewerbeunternehmen.
Aktualisiert: 2020-11-18
Autor:
Peter Braun,
Janet Kerstin Butler,
Sebastian Conrad,
Johannes Dietlein,
Alexander Fandrey,
Sarah Marlene Fickelscher,
Christiane Freytag,
Marc Gabriel,
Andreas Haupt,
Oliver Michael Kern,
Marco König,
Wolfram Krohn,
Susanne Mertens,
Annette Mutschler-Siebert,
Andreas Neun,
Christine Ohlerich,
Udo H Olgemöller,
Tobias Osseforth,
Olaf Otting,
Monika Prell,
Ingrid Reichling,
Bettina Ruhland,
Tobias Schneider,
Andreas Schulz,
Wiland Tresselt,
Katharina Weiner,
Mark von Wietersheim
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Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das neue Lehr- und Handbuch befaßt sich querschnittsartig mit dem Zugang, der Beschaffung und der Verbreitung von Informationen aller Art. Im Vorgriff auf ein einheitliches Informationsrecht wird die bislang noch verstreut geregelte Rechtsmaterie einheitlich strukturiert entfaltet. Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen werden Grundidee und Strukturprinzipien der Informationsordnung sowie die Instrumente des Informationsrechts behandelt. Neben diesen allgemeinen Rechtsfragen werden einzelne Zweige des Informationsrechts dargestellt. Dazu zählen u.a.
- Datenschutz- und Geheimnisschutzrecht,
- Telekommunikationsrecht
- Postrecht
- Recht der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste
Prof. Dr. Micheal Kloepfer lehrt an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Für Studenten, Rechtsanwälte, Datenschützer, Informations-und Kommunikationsdienste, Telekommunikationsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Am 6. November 2014 fand in der Bucerius Law School die Tagung "Vergaberecht im Umbruch II - Die neuen EU-Vergaberichtlinien und ihre Umsetzung" statt. Damit wurde die Reihe "Hamburger Kolloquien zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht" fortgesetzt, die auf einen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zielt. Dieser Band gibt - anknüpfend an das vor zehn Jahren anlässlich der letzten großen EU-Vergaberechtsreform von Hermann Pünder und Hans-Joachim Prieß herausgegebene Buch "Vergaberecht im Umbruch" - die Referate und Diskussionen der Veranstaltung wieder.
Aktualisiert: 2020-11-11
Autor:
Martin Burgi,
Lars Burshille,
Jens Gerlach,
Hans Joachim Prieß,
Wolfram Krohn,
Roland M. Stein,
Andreas Neun,
Marc Opitz,
Hans-Joachim Prieß,
Hermann Pünder,
Peter Schaefer,
Martin Schellenberg,
Thomas Solbach,
Marc Steiner
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Aktualisiert: 2019-06-18
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