Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickprägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzesschneller Zugriff auf die gewünschten InformationenPraxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Schwerpunkte des Jahrbuchs 2015: Werk und Wirken von Eugen Rosenstock-Huessy sowie der Einfluss von Theater und Film auf die Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust in der Nachkriegszeit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Michael Birnhack,
Lukas Böckmann,
C. K. Martin Chung,
Jörg Deventer,
Diether Döring,
Tobias Ebbrecht-Hartmann,
Theresa Eisele,
Arndt Engelhardt,
Robert S. C. Gordon,
Raphael Gross,
Gal Hertz,
Stefan Hofmann,
Joachim Kalka,
Samual Joseph Kessler,
Hilla Lavie,
Hannah Maischein,
Svetlana Natkovich,
Matthias Naumann,
Martin Otto,
Inka Sauter,
Knut Martin Stünkel,
Yfaat Weiss
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Schwerpunkte des Jahrbuchs 2015: Werk und Wirken von Eugen Rosenstock-Huessy sowie der Einfluss von Theater und Film auf die Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust in der Nachkriegszeit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Michael Birnhack,
Lukas Böckmann,
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Jörg Deventer,
Diether Döring,
Tobias Ebbrecht-Hartmann,
Theresa Eisele,
Arndt Engelhardt,
Robert S. C. Gordon,
Raphael Gross,
Gal Hertz,
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Joachim Kalka,
Samual Joseph Kessler,
Hilla Lavie,
Hannah Maischein,
Svetlana Natkovich,
Matthias Naumann,
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Inka Sauter,
Knut Martin Stünkel,
Yfaat Weiss
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Schwerpunkte des Jahrbuchs 2015: Werk und Wirken von Eugen Rosenstock-Huessy sowie der Einfluss von Theater und Film auf die Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust in der Nachkriegszeit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Michael Birnhack,
Lukas Böckmann,
C. K. Martin Chung,
Jörg Deventer,
Diether Döring,
Tobias Ebbrecht-Hartmann,
Theresa Eisele,
Arndt Engelhardt,
Robert S. C. Gordon,
Raphael Gross,
Gal Hertz,
Stefan Hofmann,
Joachim Kalka,
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Hilla Lavie,
Hannah Maischein,
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Martin Otto,
Inka Sauter,
Knut Martin Stünkel,
Yfaat Weiss
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Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen: seine Regentschaft, seine Ehe, seine Militärlaufbahn, seine Interessen
Aktualisiert: 2023-06-28
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Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen: seine Regentschaft, seine Ehe, seine Militärlaufbahn, seine Interessen
Aktualisiert: 2023-06-28
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Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
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Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen: seine Regentschaft, seine Ehe, seine Militärlaufbahn, seine Interessen
Aktualisiert: 2023-05-28
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Schwerpunkte des Jahrbuchs 2015: Werk und Wirken von Eugen Rosenstock-Huessy sowie der Einfluss von Theater und Film auf die Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust in der Nachkriegszeit.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Michael Birnhack,
Lukas Böckmann,
C. K. Martin Chung,
Jörg Deventer,
Diether Döring,
Tobias Ebbrecht-Hartmann,
Theresa Eisele,
Arndt Engelhardt,
Robert S. C. Gordon,
Raphael Gross,
Gal Hertz,
Stefan Hofmann,
Joachim Kalka,
Samual Joseph Kessler,
Hilla Lavie,
Hannah Maischein,
Svetlana Natkovich,
Matthias Naumann,
Martin Otto,
Inka Sauter,
Knut Martin Stünkel,
Yfaat Weiss
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Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen: seine Regentschaft, seine Ehe, seine Militärlaufbahn, seine Interessen
Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzes
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Zu den Autoren
Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren: Dr. Frank Braun, Axel Knabe, Dr. Martin Otto, Alexander Seidl, Prof. Dr. Norbert Ullrich.
Zielgruppe
Für Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Wenn es eine „intellektuelle Gründung“ der Bundesrepublik gab, so gehört Ernst-Wolfgang Böckenförde (*1930) zweifellos zu deren wichtigsten Autoren. Böckenförde wirkte jahrzehntelang in Staat, Gesellschaft und Kirche weit über den akademischen Kreis der Rechtswissenschaft hinaus als ein zentraler Akteur und Repräsentant der Staatsraison und Verfassungskultur der alten Bundesrepublik.
Seine Demokratiekonzeption erscheint heute „als der anspruchsvollste verfassungstheoretische Ausdruck der Normalität eines zu Ende gehenden geschlossenen demokratischen Republikanismus, den die Bundesrepublik hervorgebracht hat“ (Christoph Möllers, 2010). Eine breite Böckenförde-Forschung gibt es aber noch nicht und die Historisierung seines Werkes beginnt gerade erst.
Der vorliegende Sammelband ist ein knapper Auftakt zur Diskussion seines Werkes jenseits von Orthodoxie und Häresie. Er blickt pointiert in die 50er Jahre zurück, betont katholische Motive des politischen Engagements und konzentriert sich auf einige grundlegende Aspekte des Verfassungsdenkens.
Mit Beiträgen von:
Patrick Bahners, Michael Brenner, Stefan Gerber, Christian Geyer, Helmut Goerlich, Harm Klueting, Stefan Korioth, Dirk Lüddecke, Reinhard Mehring und Martin Otto.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wenn es eine „intellektuelle Gründung“ der Bundesrepublik gab, so gehört Ernst-Wolfgang Böckenförde (*1930) zweifellos zu deren wichtigsten Autoren. Böckenförde wirkte jahrzehntelang in Staat, Gesellschaft und Kirche weit über den akademischen Kreis der Rechtswissenschaft hinaus als ein zentraler Akteur und Repräsentant der Staatsraison und Verfassungskultur der alten Bundesrepublik.
Seine Demokratiekonzeption erscheint heute „als der anspruchsvollste verfassungstheoretische Ausdruck der Normalität eines zu Ende gehenden geschlossenen demokratischen Republikanismus, den die Bundesrepublik hervorgebracht hat“ (Christoph Möllers, 2010). Eine breite Böckenförde-Forschung gibt es aber noch nicht und die Historisierung seines Werkes beginnt gerade erst.
Der vorliegende Sammelband ist ein knapper Auftakt zur Diskussion seines Werkes jenseits von Orthodoxie und Häresie. Er blickt pointiert in die 50er Jahre zurück, betont katholische Motive des politischen Engagements und konzentriert sich auf einige grundlegende Aspekte des Verfassungsdenkens.
Mit Beiträgen von:
Patrick Bahners, Michael Brenner, Stefan Gerber, Christian Geyer, Helmut Goerlich, Harm Klueting, Stefan Korioth, Dirk Lüddecke, Reinhard Mehring und Martin Otto.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Martin Otto legt mit seinem Buch die erste wissenschaftliche Biographie des Arbeits-, Staats- und Kirchenrechtlers Erwin Jacobi vor. Jacobi gehörte zu den Pionieren der Arbeitsrechtswissenschaft in der Weimarer Republik. Als Staatsrechtler war er gemeinsam mit Carl Schmitt als großzügiger Interpret der Diktaturkompetenz des Reichspräsidenten bekannt geworden ("Schmitt-Jacobische Formel"). Entsprechend vertrat er 1932 gemeinsam mit Carl Schmitt die Regierung von Papen vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich im sogenannten "Preußenschlagverfahren". Auf Jacobis Veröffentlichungen der Weimarer Zeit gehen der bis heute gebräuchliche arbeitsrechtliche Betriebsbegriff und der Terminus "Verfassungsdurchbrechung" zurück. 1933 aus rassischen Gründen von der Universität Leipzig entfernt, gehörte er nach 1945 zu den ersten Professoren der neubegründeten Juristenfakultät. In der DDR als "fortschrittlicher Bürgerlicher" geduldet, versuchte er nach Möglichkeit, die wissenschaftliche Autonomie der Universität zu wahren, durchschaute aber immer mehr die Widersprüchlichkeiten der DDR-Wissenschaftspolitik. Aufgrund seiner Prominenz besaß er eine gewisse Autonomie, die es ihm erlaubte, auch unbequeme Dinge (Wahlrecht und Situation der Kirchen im Ostblock) anzusprechen, auch Westkontakte und - reisen waren ihm möglich. Die Bespitzelung durch die Staatssicherheit und ein teilweises Verbot von Schriften verhinderte dies nicht. Das Buch verbindet die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland im 20. Jahrhundert mit der Wissenschaftsgeschichte der DDR.
Aktualisiert: 2022-12-22
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