Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht Bayern

Hochschulrecht Bayern von Aulehner,  Josef, Coelln,  Christian von, Jaburek,  Gregor Cornelius, Leiher,  Nikolaus, Lindner,  Josef Franz, Penßel,  Renate, Schmid,  Albert
Zum Werk Praxisbezogen werden das Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) sowie das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG) von erfahrenen Autoren aus Wissenschaft und Verwaltung kommentiert. Anschauliche Einleitungen der Herausgeber ermöglichen insbesondere auch demjenigen einen Einstieg in das Rechtsgebiet, der sich erstmals mit Fragen des Hochschulrechts befasst und eine erste Orientierung sucht: Ein länderübergreifender Einleitungsteil stellt die Entwicklungen und Gegenstände des Hochschulrechts sowie seine bundesweit geltenden Rahmenbedingungen überblicksartig dar. Hinzu kommt eine landesspezifische Einleitung. Der kompakte dreistufige Aufbau der Erläuterungen sorgt schnell für Klarheit:Überblicks-Ebene mit knapper KurzerläuterungStandard-Ebene mit ausführlicher KommentierungDetail-Ebene mit Beispielen, Checklisten und Vertiefungshinweisen Vorteile auf einen Blickübersichtlich strukturierte Kommentierungberücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechungmit einleitenden Ausführungen zum Hochschulrecht des Bundes und Landes Zur Neuerscheinung Der Kommentar hat den Rechtsstand 1. November 2019. Ausführlich erläutert sind insbesondere die jüngsten Gesetzesänderungen, wie u.a. die Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter, Universitäten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-02-14
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  M.A.,  Wolfgang, Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2020-10-12
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Der Wiener Kongress – eine kirchenpolitische Zäsur?

Der Wiener Kongress – eine kirchenpolitische Zäsur? von Bischof,  Franz Xaver, Burkard,  Dominik, de Wall,  Heinrich, Duchhardt,  Heinz, Hausberger,  Karl, Hundt,  Michael, Oberholzer,  Paul, Penßel,  Renate, Regoli,  Roberto, Weller,  Thomas, Wischmeyer,  Johannes
Der Sammelband behandelt die Auswirkungen des Wiener Kongresses auf die Neugestaltung der Religionsverfassung in Europa.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Penßel,  Renate
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Aktualisiert: 2023-04-28
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