Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht, also die Möglichkeit der Vertragsschließenden, das auf ihre Vertragsbeziehungen anwendbare Recht selbst zu bestimmen, ist im Schnittpunkt des materiellen und internationalen Privatrechts angesiedelt. Zur Rechtfertigung der Lehre von der Parteiautonomie wurde auch auf philosophische und wirtschaftliche Aspekte zurückgegriffen. Im ersten Teil der Arbeit werden daher der Begriff der Autonomie sowie deren philosophische und sozio-ökonomische Grundlagen, soweit sie für das deutsche Privatrecht des 19. Jahrhunderts maßgeblich sind, untersucht.
Die Entstehung des "Schwellenbereichs" zwischen den beiden Arten der Parteiautonomie, die heute als materiellrechtliche und kollisionsrechtliche Rechtswahl bekannt sind, wird in einem zweiten Teil näher untersucht. Die Lehre von der Parteiautonomie ist dabei vor dem Hintergrund der Entwicklung des "ordre public" im 19. Jahrhundert zu sehen: Indem die Lehre diesem Institut schärfere Konturen im Rahmen des internationalen Privatrechts verlieh, konnte sich der Parteiwille von den Fesseln des zwingenden nationalen Rechts zunehmend befreien. Dabei wird auch die Rolle von Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt.
Neben einem primär positivistischen Verständnis der kollisionsrechtlichen Rechtswahl, das zunächst der tragende Pfeiler bei der Überwindung der Theorie einer rein materiellrechtlichen Rechtswahl war, ist die Berücksichtigung der anthropozentrischen Interessen angesichts der Bedeutung der Parteiautonomie unverzichtbar. Diese tiefere Grundlegung spiegelt auch der Wandel des Parteiwillens vom bloßen Anknüpfungselement im Rahmen der "Lokalisierung" von Schuldverträgen hin zu einem vielschichtigen Gestaltungsfaktor im Rechtsanwendungsrecht wider und ist Gegenstand des dritten Teils der Arbeit. Die Diversifikation des Parteiwillens und die Verlagerung der Schrankenproblematik sind die dogmatischen Ausdrucksformen dieses Funktionswandels, dem die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht unterliegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht, also die Möglichkeit der Vertragsschließenden, das auf ihre Vertragsbeziehungen anwendbare Recht selbst zu bestimmen, ist im Schnittpunkt des materiellen und internationalen Privatrechts angesiedelt. Zur Rechtfertigung der Lehre von der Parteiautonomie wurde auch auf philosophische und wirtschaftliche Aspekte zurückgegriffen. Im ersten Teil der Arbeit werden daher der Begriff der Autonomie sowie deren philosophische und sozio-ökonomische Grundlagen, soweit sie für das deutsche Privatrecht des 19. Jahrhunderts maßgeblich sind, untersucht.
Die Entstehung des "Schwellenbereichs" zwischen den beiden Arten der Parteiautonomie, die heute als materiellrechtliche und kollisionsrechtliche Rechtswahl bekannt sind, wird in einem zweiten Teil näher untersucht. Die Lehre von der Parteiautonomie ist dabei vor dem Hintergrund der Entwicklung des "ordre public" im 19. Jahrhundert zu sehen: Indem die Lehre diesem Institut schärfere Konturen im Rahmen des internationalen Privatrechts verlieh, konnte sich der Parteiwille von den Fesseln des zwingenden nationalen Rechts zunehmend befreien. Dabei wird auch die Rolle von Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt.
Neben einem primär positivistischen Verständnis der kollisionsrechtlichen Rechtswahl, das zunächst der tragende Pfeiler bei der Überwindung der Theorie einer rein materiellrechtlichen Rechtswahl war, ist die Berücksichtigung der anthropozentrischen Interessen angesichts der Bedeutung der Parteiautonomie unverzichtbar. Diese tiefere Grundlegung spiegelt auch der Wandel des Parteiwillens vom bloßen Anknüpfungselement im Rahmen der "Lokalisierung" von Schuldverträgen hin zu einem vielschichtigen Gestaltungsfaktor im Rechtsanwendungsrecht wider und ist Gegenstand des dritten Teils der Arbeit. Die Diversifikation des Parteiwillens und die Verlagerung der Schrankenproblematik sind die dogmatischen Ausdrucksformen dieses Funktionswandels, dem die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht unterliegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Zum Werk
Das komplette Kompendium für den Notar und sein Büro.
Inhalt
- Grundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Verträge im Erschließungs- und Städtebaurecht, NEU: Grundbuchverfahren
- Ehe- und Familienrecht: Eheverträge (einschl. gleichgeschlechtlicher Ehe), Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, NEU: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, Eingetragener Verein, NEU: Partnerschaft, Stiftung, Handelsregisterverfahren
- Steuerrecht
- Vollmacht
- Beurkundungsverfahren
- Auslandsberührung
- Kostenrecht
- Notarhaftung
- Berufsrecht des Notars bzw. des Anwaltsnotars
- Amtsführung und Büro
Vorteile auf einen Blick
- übersichtliche Beratungs-Checklisten
- Formulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmuster
- kompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
- Die 7. Auflage enthält erstmals ausführliche Gesamtmuster für die wichtigsten und in der Notarpraxis am häufigsten auftretenden Fallkonstellationen und berücksichtigt Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Februar 2019.
- Behandelt werden unter anderem:
- das neue Bauvertragsrecht
- die GbR im Grundstücksverkehr (Vertretungsnachweis, nachträglicher Gesellschafterwechsel etc.)
- Vorkaufsrechte in der Vertragsgestaltung und Abwicklung
- Photovoltaikdienstbarkeiten
- Wahl des Berechtigungsverhältnisses bei dinglichen Rechten
- die neuen Urteile des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
- die "Ehe für alle"
- der Behindertenerbvertrag
- vollständige Überarbeitung der Kapitel zur GmbH/UG (haftungsbeschränkt) und zur AG/SE
Zielgruppe
Für Notare und Notarassessoren, Mitarbeiter in Notariaten, Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-06
Autor:
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Marc Hermanns,
Sebastian Herrler,
Peter Hogl,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Manfred Rapp,
Wolfgang Reetz,
Christoph Sandkühler,
Sebastian Spiegelberger,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Lucas Wartenburger,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Zum Werk
Das komplette Kompendium für Notarinnen und Notare.
InhaltGrundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Erschließungs- und Städtebaurecht, GrundbuchverfahrenEhe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, NEU: Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, MinderjährigenrechtErbrechtGesellschaftsrecht: Eingetragener Verein, Stiftung, Personengesellschaften, PartG, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, HandelsregisterverfahrenVollmachtenAuslandsberührungSteuerrechtKostenrechtBeurkundungsverfahren einschl. VideobeurkundungBerufsrecht einschl. GeldwäscheAmtsführung und BüroNotarhaftung
Vorteile auf einen Blickübersichtliche Beratungs-ChecklistenFormulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmusterkompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten und ihre Auswirkungen auf den Immobilienkaufdas WEMoGdie Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtsdas Wechselmodell bei Scheidungsvereinbarungen sowie die neue Rechtsprechung zum Versorgungsausgleichdie Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeGdie Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch DiRUG und DiREGdie Reform des Umwandlungsrechts (UmRUG)Einen Schwerpunkt bildet in allen Kapiteln die umfassende Reform des Berufs- und Beurkundungsrechts, u.a. mit elektronischem Urkundenverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung, NotAktVV und Neufassung der DONot.
Zielgruppe
Für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notariaten, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-06
Autor:
Magnus Bleifeld,
Andreas Bösch,
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dallwig,
Thomas Diehn,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Ingrid Naumann,
Mikolaj Pogorzelski,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Wolfgang Reetz,
Pascal Salomon,
Sebastian Sammet,
Christoph Sandkühler,
Alexander Scherz,
Stefan Schmitz,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Felix Wobst,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Zum Werk
Das komplette Kompendium für Notarinnen und Notare.
InhaltGrundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Erschließungs- und Städtebaurecht, GrundbuchverfahrenEhe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, NEU: Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, MinderjährigenrechtErbrechtGesellschaftsrecht: Eingetragener Verein, Stiftung, Personengesellschaften, PartG, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, HandelsregisterverfahrenVollmachtenAuslandsberührungSteuerrechtKostenrechtBeurkundungsverfahren einschl. VideobeurkundungBerufsrecht einschl. GeldwäscheAmtsführung und BüroNotarhaftung
Vorteile auf einen Blickübersichtliche Beratungs-ChecklistenFormulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmusterkompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten und ihre Auswirkungen auf den Immobilienkaufdas WEMoGdie Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtsdas Wechselmodell bei Scheidungsvereinbarungen sowie die neue Rechtsprechung zum Versorgungsausgleichdie Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeGdie Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch DiRUG und DiREGdie Reform des Umwandlungsrechts (UmRUG)Einen Schwerpunkt bildet in allen Kapiteln die umfassende Reform des Berufs- und Beurkundungsrechts, u.a. mit elektronischem Urkundenverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung, NotAktVV und Neufassung der DONot.
Zielgruppe
Für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notariaten, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Magnus Bleifeld,
Andreas Bösch,
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dallwig,
Thomas Diehn,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Ingrid Naumann,
Mikolaj Pogorzelski,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Wolfgang Reetz,
Pascal Salomon,
Sebastian Sammet,
Christoph Sandkühler,
Alexander Scherz,
Stefan Schmitz,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Felix Wobst,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Das komplette Kompendium für Notarinnen und Notare.
InhaltGrundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Erschließungs- und Städtebaurecht, GrundbuchverfahrenEhe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, NEU: Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, MinderjährigenrechtErbrechtGesellschaftsrecht: Eingetragener Verein, Stiftung, Personengesellschaften, PartG, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, HandelsregisterverfahrenVollmachtenAuslandsberührungSteuerrechtKostenrechtBeurkundungsverfahren einschl. VideobeurkundungBerufsrecht einschl. GeldwäscheAmtsführung und BüroNotarhaftung
Vorteile auf einen Blickübersichtliche Beratungs-ChecklistenFormulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmusterkompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten und ihre Auswirkungen auf den Immobilienkaufdas WEMoGdie Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtsdas Wechselmodell bei Scheidungsvereinbarungen sowie die neue Rechtsprechung zum Versorgungsausgleichdie Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeGdie Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch DiRUG und DiREGdie Reform des Umwandlungsrechts (UmRUG)Einen Schwerpunkt bildet in allen Kapiteln die umfassende Reform des Berufs- und Beurkundungsrechts, u.a. mit elektronischem Urkundenverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung, NotAktVV und Neufassung der DONot.
Zielgruppe
Für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notariaten, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Magnus Bleifeld,
Andreas Bösch,
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dallwig,
Thomas Diehn,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Ingrid Naumann,
Mikolaj Pogorzelski,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Wolfgang Reetz,
Pascal Salomon,
Sebastian Sammet,
Christoph Sandkühler,
Alexander Scherz,
Stefan Schmitz,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Felix Wobst,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht, also die Möglichkeit der Vertragsschließenden, das auf ihre Vertragsbeziehungen anwendbare Recht selbst zu bestimmen, ist im Schnittpunkt des materiellen und internationalen Privatrechts angesiedelt. Zur Rechtfertigung der Lehre von der Parteiautonomie wurde auch auf philosophische und wirtschaftliche Aspekte zurückgegriffen. Im ersten Teil der Arbeit werden daher der Begriff der Autonomie sowie deren philosophische und sozio-ökonomische Grundlagen, soweit sie für das deutsche Privatrecht des 19. Jahrhunderts maßgeblich sind, untersucht.
Die Entstehung des "Schwellenbereichs" zwischen den beiden Arten der Parteiautonomie, die heute als materiellrechtliche und kollisionsrechtliche Rechtswahl bekannt sind, wird in einem zweiten Teil näher untersucht. Die Lehre von der Parteiautonomie ist dabei vor dem Hintergrund der Entwicklung des "ordre public" im 19. Jahrhundert zu sehen: Indem die Lehre diesem Institut schärfere Konturen im Rahmen des internationalen Privatrechts verlieh, konnte sich der Parteiwille von den Fesseln des zwingenden nationalen Rechts zunehmend befreien. Dabei wird auch die Rolle von Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt.
Neben einem primär positivistischen Verständnis der kollisionsrechtlichen Rechtswahl, das zunächst der tragende Pfeiler bei der Überwindung der Theorie einer rein materiellrechtlichen Rechtswahl war, ist die Berücksichtigung der anthropozentrischen Interessen angesichts der Bedeutung der Parteiautonomie unverzichtbar. Diese tiefere Grundlegung spiegelt auch der Wandel des Parteiwillens vom bloßen Anknüpfungselement im Rahmen der "Lokalisierung" von Schuldverträgen hin zu einem vielschichtigen Gestaltungsfaktor im Rechtsanwendungsrecht wider und ist Gegenstand des dritten Teils der Arbeit. Die Diversifikation des Parteiwillens und die Verlagerung der Schrankenproblematik sind die dogmatischen Ausdrucksformen dieses Funktionswandels, dem die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht unterliegt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht, also die Möglichkeit der Vertragsschließenden, das auf ihre Vertragsbeziehungen anwendbare Recht selbst zu bestimmen, ist im Schnittpunkt des materiellen und internationalen Privatrechts angesiedelt. Zur Rechtfertigung der Lehre von der Parteiautonomie wurde auch auf philosophische und wirtschaftliche Aspekte zurückgegriffen. Im ersten Teil der Arbeit werden daher der Begriff der Autonomie sowie deren philosophische und sozio-ökonomische Grundlagen, soweit sie für das deutsche Privatrecht des 19. Jahrhunderts maßgeblich sind, untersucht.
Die Entstehung des "Schwellenbereichs" zwischen den beiden Arten der Parteiautonomie, die heute als materiellrechtliche und kollisionsrechtliche Rechtswahl bekannt sind, wird in einem zweiten Teil näher untersucht. Die Lehre von der Parteiautonomie ist dabei vor dem Hintergrund der Entwicklung des "ordre public" im 19. Jahrhundert zu sehen: Indem die Lehre diesem Institut schärfere Konturen im Rahmen des internationalen Privatrechts verlieh, konnte sich der Parteiwille von den Fesseln des zwingenden nationalen Rechts zunehmend befreien. Dabei wird auch die Rolle von Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt.
Neben einem primär positivistischen Verständnis der kollisionsrechtlichen Rechtswahl, das zunächst der tragende Pfeiler bei der Überwindung der Theorie einer rein materiellrechtlichen Rechtswahl war, ist die Berücksichtigung der anthropozentrischen Interessen angesichts der Bedeutung der Parteiautonomie unverzichtbar. Diese tiefere Grundlegung spiegelt auch der Wandel des Parteiwillens vom bloßen Anknüpfungselement im Rahmen der "Lokalisierung" von Schuldverträgen hin zu einem vielschichtigen Gestaltungsfaktor im Rechtsanwendungsrecht wider und ist Gegenstand des dritten Teils der Arbeit. Die Diversifikation des Parteiwillens und die Verlagerung der Schrankenproblematik sind die dogmatischen Ausdrucksformen dieses Funktionswandels, dem die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht unterliegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-05-05
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*Innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Zum Werk
Das komplette Kompendium für Notarinnen und Notare.
InhaltGrundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Erschließungs- und Städtebaurecht, GrundbuchverfahrenEhe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, NEU: Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, MinderjährigenrechtErbrechtGesellschaftsrecht: Eingetragener Verein, Stiftung, Personengesellschaften, PartG, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, HandelsregisterverfahrenVollmachtenAuslandsberührungSteuerrechtKostenrechtBeurkundungsverfahren einschl. VideobeurkundungBerufsrecht einschl. GeldwäscheAmtsführung und BüroNotarhaftung
Vorteile auf einen Blickübersichtliche Beratungs-ChecklistenFormulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmusterkompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten und ihre Auswirkungen auf den Immobilienkaufdas WEMoGdie Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtsdas Wechselmodell bei Scheidungsvereinbarungen sowie die neue Rechtsprechung zum Versorgungsausgleichdie Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeGdie Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch DiRUG und DiREGdie Reform des Umwandlungsrechts (UmRUG)Einen Schwerpunkt bildet in allen Kapiteln die umfassende Reform des Berufs- und Beurkundungsrechts, u.a. mit elektronischem Urkundenverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung, NotAktVV und Neufassung der DONot.
Zielgruppe
Für Notariate und Notarassessoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notariaten, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Magnus Bleifeld,
Andreas Bösch,
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dallwig,
Thomas Diehn,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Ingrid Naumann,
Mikolaj Pogorzelski,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Wolfgang Reetz,
Pascal Salomon,
Sebastian Sammet,
Christoph Sandkühler,
Alexander Scherz,
Stefan Schmitz,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Felix Wobst,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Die Beurkundung ist DIE notarielle Tätigkeit, die täglich in jedem Notariat anfällt. Genaue Kenntnisse des BeurkG und der Neufassung der DONot sind daher unerlässlich. Insbesondere, weil beide Themenbereiche ineinandergreifen und Sie zuverlässig über neuere Gesetzgebung sowie die aktuelle Rechtsprechung informiert sein müssen. Nur dann können Sie verlässlich beraten und abwickeln. Hier hilft Ihnen die neue, 9. Auflage von „BeurkG mit NotAktVV und DONot" von Armbrüster/Preuß. Aktuelle Neuauflage jetzt anfordern! Die aktuelle Kommentierung zum BeurkG, NotAktVV und DONot Das BeurkG, die NotAktVV und die DONot bilden für jeden Notar ein nicht voneinander zu trennendes Bündel, dessen Kenntnis und richtige Auslegung für jedes Notarbüro unerlässlich ist. Besonders die notariellen Belehrungspflichten (§ 17 ff. BeurkG) bieten so manchen Fallstrick – wer hier nicht exakt den gesetzlichen Vorgaben folgt, steht schnell an der Schwelle zu einem Dienstvergehen. Wer dies vermeiden möchte, vertraut auf die Fachkompetenz des „Armbrüster/Preuß". Die jüngste Rechtsprechung zu den Belehrungserfordernissen wurde eingearbeitet und kritisch gewürdigt; neue Zweifelsfälle zur Zwei-Wochen-Frist eingehend erörtert. Die Neuauflage bietet Ihnen eine übergreifende und praktische Aufbereitung des gesamten Beurkundungsverfahrens und damit zusammenhängender Themen wie NotAktVV und reformiertes Berufsrecht, und das auf dem neuesten Stand. So gelingt die Digitalisierung des Notariats problemlos! Die Digitalisierung macht auch vor dem Notarbüro nicht halt – dieser Tatsache trägt die Neuauflage des Kommentars in besonderem Maße Rechnung. Die aktuellen Vorgaben zur Digitalisierung im Notariat haben die Autoren berücksichtigt. Die perfekte Mischung aus Praxis und Wissenschaft Was diesen Kommentar so besonders macht ist das Autorenteam, zu dem sowohl Wissenschaftler als auch praktizierende Notare gehören, und das für die Neuauflage deutlich erweitert wurde. Das ergibt die perfekte Mischung aus praxisorientierter Anwendbarkeit und wissenschaftlicher Korrektheit. Fazit: Sie erhalten alle wesentlichen Informationen aktuell und hervorragend strukturiert in einem Band.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Christian Armbrüster,
Jan Eickelberg,
Julius Forschner,
Christian Gerlach,
Christian Gomille,
Tim Hofmann,
Marius Klingler,
Tobias Kruse,
Anja Mayer,
Dirk Piegsa,
Nicola Preuß,
Joachim Püls,
Felix Schmitt,
Joachim Tebben,
Joachim Volpert,
Jan-Herbert Wentzel
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Zum Werk
Das komplette Kompendium für den Notar und sein Büro.
Inhalt
- Grundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Verträge im Erschließungs- und Städtebaurecht, NEU: Grundbuchverfahren
- Ehe- und Familienrecht: Eheverträge (einschl. gleichgeschlechtlicher Ehe), Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, NEU: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, Eingetragener Verein, NEU: Partnerschaft, Stiftung, Handelsregisterverfahren
- Steuerrecht
- Vollmacht
- Beurkundungsverfahren
- Auslandsberührung
- Kostenrecht
- Notarhaftung
- Berufsrecht des Notars bzw. des Anwaltsnotars
- Amtsführung und Büro
Vorteile auf einen Blick
- übersichtliche Beratungs-Checklisten
- Formulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmuster
- kompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen
Zur Neuauflage
- Die 7. Auflage enthält erstmals ausführliche Gesamtmuster für die wichtigsten und in der Notarpraxis am häufigsten auftretenden Fallkonstellationen und berücksichtigt Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Februar 2019.
- Behandelt werden unter anderem:
- das neue Bauvertragsrecht
- die GbR im Grundstücksverkehr (Vertretungsnachweis, nachträglicher Gesellschafterwechsel etc.)
- Vorkaufsrechte in der Vertragsgestaltung und Abwicklung
- Photovoltaikdienstbarkeiten
- Wahl des Berechtigungsverhältnisses bei dinglichen Rechten
- die neuen Urteile des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
- die "Ehe für alle"
- der Behindertenerbvertrag
- vollständige Überarbeitung der Kapitel zur GmbH/UG (haftungsbeschränkt) und zur AG/SE
Zielgruppe
Für Notare und Notarassessoren, Mitarbeiter in Notariaten, Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Günter Brambring,
Till Bremkamp,
Florian Dietz,
Christian Esbjörnsson,
Arne Everts,
Herbert Grziwotz,
Udo Hagemann,
Heribert Heckschen,
Marc Hermanns,
Sebastian Herrler,
Peter Hogl,
Johannes Hushahn,
Julia Jacoby,
Hans-Ulrich Jerschke,
Martin Kindler,
Hans-Frieder Krauss,
Dieter Mayer,
Christof Münch,
Peter Hendrik Müther,
Joachim Püls,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Manfred Rapp,
Wolfgang Reetz,
Christoph Sandkühler,
Sebastian Spiegelberger,
Rembert Süß,
Jehannes Trömer,
Wolfram Waldner,
Lucas Wartenburger,
Simon Weiler,
Jannik Weitbrecht,
Harald Wilsch,
Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg,
Norbert Zimmermann
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Für jeden Notar ist das Grundbuchrecht ein essentielles Thema, mit dem er täglich in seiner Kanzlei zu tun hat. Hier ist absolute Sicherheit das oberste Gebot, denn Fehler und Verzögerungen dürfen unter keinen Umständen passieren. Doch wer als Notar auf den neuen KEHE, den bewährten Kommentar zum Thema Grundbuchrecht, setzt, ist auf der sicheren Seite! Jetzt „KEHE Grundbuchrecht" sichern Der neue KEHE – Ihre erste Referenz beim Grundbuchrecht Das Grundbuchrecht gehört in den Notariatskanzleien zur absoluten Routine. Aber gerade bei immer wiederkehrenden Prozessen liegt der Teufel im Detail – und für diese Fälle sollten Sie den KEHE, den bewährten Kommentar zum Grundbuchrecht in einem Band, griffbereit im Regal stehen haben. Denn nicht nur das Grundbuchamt, sondern auch Ihre Mandanten erwarten einen reibungslosen Ablauf. Und eines ist sicher: Der Immobilienmarkt boomt weiterhin. Das bedeutet für Sie zum einen, dass Sie in Zukunft mehr grundbuchrechtliche Mandate betreuen werden. Zum anderen bedeutet das aber auch: mehr Immobilienverkäufe, mehr Sonderfälle. Da kommt die 8., komplett aktualisierte Neuauflage (mit der kompletten Rechtsprechung bis einschließlich Oktober 2018) von „Grundbuchrecht" gerade zur richtigen Zeit! Auf 1.500 Seiten finden Sie im von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten KEHE alle relevanten Informationen zu jedem Stadium des Grundbuchverfahrens – und das ausführlich und kompetent in einem Band: Grundbuchordnung (GBO) Grundbuchverfügung (GBV) Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV) Gebäudegrundbuchverfügung (GGV) Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens (GBMaßnG) Das Grundbuchrecht auf dem Weg in die Digitalisierung Auch wenn die Digitalisierung des Grundbuchwesens mit Einführung des sog. Datenbankgrundbuchs noch auf sich warten lässt: Der digitale Umbruch wirft seine Schatten voraus. In einigen Bundesländern wurde der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt, in anderen ist er noch im Testbetrieb. Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis der Echtheit von Erklärungen oder der Vorlage von Urkunden werden sich aber kaum vermeiden lassen. Und trotzdem muss das Grundbuchverfahren rechtssicher ausgestaltet sein. Selbstverständlich berücksichtigt die Neuauflage des KEHE all diese Neuerungen. Eine ausführliche Einleitung zu grundsätzlichen Verfahrensfragen rundet den Kommentar ab. Materiell-rechtliche Fragen erläutern die Autoren nur dort, wo es für das Verständnis unerlässlich ist. Besondere Sicherheit durch breites Autorenspektrum Das Autorenteam rekrutiert sich aus verschiedenen Bereichen. So haben am neuen KEHE nicht nur Notare und Notarassessoren mitgeschrieben, sondern auch Richter und Professoren. Dabei ist jeder Autor ein ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung. Der neuaufgelegte Kommentar „Grundbuchrecht" gibt Ihnen so Sicherheit in allen Zweifelsfragen. Damit Sie als Notar erfolgreich arbeiten können! Jetzt „KEHE Grundbuchrecht" sichern!
Aktualisiert: 2023-03-20
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Der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene papierlose Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten gehört mittlerweile zum notariellen Alltag. Mit der elektronischen Beglaubigung, dem elektronischen Handelsregister und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen hat der Gesetzgeber die Weichen für die Zukunft gestellt. Die dabei auftretenden rechtlichen und technischen Fragen waren Gegenstand des 3. Dresdner Forums für Notarrecht am 11.6.2010. Der vorliegende Band enthält die Beiträge namhafter Referenten von diesem Tag zu folgenden Themen:
Verbraucherschutz durch Notare im Wandel der Zeit – Anforderungen an die verbraucherschützende Qualität notarieller Tätigkeit im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs (Lüke)
Elektronischer Rechtsverkehr und bürgernahe Justiz (Bernhardt)
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen im Freistaat Sachsen (Riedel)
Der Anfang einer stürmischen Liebe? Thesen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen aus Sicht des Notars (Gassen)
E-Justiz – Perspektiven in Deutschland und Europa (Püls)
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die zunehmende Bedeutung elektronischer Kommunikationswege in allen Bereichen des täglichen Lebens sowie die Internationalisierung des Rechts beeinflusst den Arbeitsalltag der Justiz und der Notare in einem immer stärker werdenden Maß. Eine besondere Rolle nimmt dabei die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen ein.
Das 5. Dresdner Forum für Notarrecht nahm dies zum Anlass, den Einfluss europäischer Rechtsentwicklungen und des Datenbankgrundbuchs näher zu beleuchten. Der Band enthält die Beiträge der Referenten aus Justiz und Notariat zu folgenden Themen:
Grußwort (Bernhardt)
Europäisierung des Privatrechts und die Auswirkungen auf die notarielle Praxis (Limmer)
Die Zivilrechtsordnung – Ein Exportschlager? (Fessler)
Aktuelle Entwicklungen bei den Grundbuchverfahren – Was bringt das Datenbankgrundbuch? (Riedel)
Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen – Praktische Demonstration der Umsetzung in Sachsen (Herrmann)
Mit Beiträgen von:
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Dr. Helmut Fessler, Marco Herrmann, Prof. Dr. Peter Limmer, Dr. Ulrike Riedel.
Aktualisiert: 2023-04-04
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