Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-01
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All volumes of commentary on Book5 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-05
Autor:
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Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
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Patrick Meier,
Markus Mueller,
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David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
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Carsten Wolke
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Ausgehend von §§ 994 Abs. 1 S. 2 und 995 S. 2 BGB untersucht Thomas Raff das Verhältnis von Verwendungen und Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfüllen eine wichtige Funktion: Sie mitteln zwischen den Interessen des gutgläubigen Besitzers und dem Schutz des Eigentümers. Dass (ein Teil der) Nutzungen von Verwendungsersatzansprüchen abzuziehen ist, ist ein privatrechtliches Prinzip. Es lässt sich in Quellen des römischen Rechts und des 19. Jahrhunderts ebenso nachweisen wie im geltenden französischen, österreichischen und polnischen Recht. Die gefundenen Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insgesamt zu. Dieses kann mit dem Sacherhaltungs- und Sachverbesserungsprinzip erklärt werden und ist anderen Rückabwicklungsmechanismen wie dem Bereicherungsrecht oder der Geschäftsführung ohne Auftrag überlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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All volumes of commentary on Book5 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Zum Werk
Der umfassende einbändige Kommentar zum GmbH-Gesetz: Das Werk zeichnet sich durch eine kompakte Darstellung aus, ohne dabei auf wissenschaftliche Vertiefung zu verzichten.
Vorteile auf einen Blickvon Praktikern für ambitionierte Praktiker geschriebenpraxisorientiert mit wissenschaftlichem Hintergrundkompakte Darstellung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen zBdas Gesetz zur Frauenquote - FüPoG IIdas Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL - DiRUG: Onlinegründungen von GmbHsdas Geldwäschegesetz im Hinblick auf die Pflichten der Notare bei Gründung der GmbHdas MoPeG - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsdas FISG - FinanzmarktintegritätsstärkungsGDas Sanierungs- und InsolvenzfortentwicklungsG mit der Aufhebung von § 64 GmbHGHinzuweisen ist insbesondere auf den Anhang zu den Pflichten und zur Haftung der Geschäftsführer in der Krise und Insolvenz der GmbH einschließlich der außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen sowie auf den Anhang zur GmbH im Insolvenzverfahren.Berücksichtigt und umfassend ausgewertet sind insbesondere die Entscheidungen des BGH seit der Vorauflage.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Kaufleute, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Alexander Belz,
Felix Ganzer,
Harald Gesell,
André Görner,
Manfred Kessler,
Max Klinger,
Silja Maul,
Andreas Pentz,
Thomas Raff,
Heinz Rowedder,
Matthias Schmidt-Leithoff,
Petra Schneider,
York Schnorbus,
Susanne Tiedchen,
Heinz Wöstmann
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Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 8
Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet.
Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung.
Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer aktualisiert vor. Erste Rechtsprechung nach der Reform durch das WEMoG ist eingearbeitet.
Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details.
Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Christian Baldus,
Bettina Brückner,
Alice Burgmair,
Christian Ernst,
Jens-Thomas Füller,
Reinhard Gaier,
Kai Hamdorf,
Johannes Hogenschurz,
Alexander Krafka,
Saskia Lettmaier,
Jan Lieder,
Jochen Mohr,
Jürgen Oechsler,
Petra Pohlmann,
Thomas Raff,
Sebastian Ruhwinkel,
Burkhard Rüscher,
Frank L. Schäfer ,
Hauke Schäfer,
Johannes Scheller (geb. Cziupka),
Karsten Schmidt,
Dominik Skauradszun,
Bernhard Weiss,
Harm Peter Westermann,
Frank Zschieschack
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Um das Besondere der Bilder und Texte der siebten Ausgabe der Schriftenreihe DAS KUNSTFENSTER zu verstehen, muss man den Zeitraum genauer betrachten, in dem die Bilder gemalt, die Texte geschrieben wurden. Nichts blieb 2020 so, wie gewohnt. Viele Vorhaben, manche Perspektive haben sich, allein schon wegen der eingeschränkten Bewegungsfreiheit, verändert. Vierzig Bilder spiegeln ein außergewöhnliches Jahr. Sie werden in diesem Heft in chronologischer Folge zusammen mit den jeweiligen Tagesdaten ihrer Entstehung abgebildet. Konkrete Hinweise auf die Pandemie sucht man in den Bildern vergeblich. Es gibt keinen „running gag“, keine versteckten Narrative, auch wenn abgestellte Anhänger, in Plastikplanen gehüllte Segelschiffe oder leergefegte Baustellen in Gewerbegebieten sowie die Abwesenheit des Menschen als inhaltliche Anspielungen auf die Ausgangsbeschränkungen verstanden werden können. Und doch spiegelt sich in ihnen ein Jahr im Ausnahmezustand der gesellschaftlichen „Quarantäne“. So lautet auch der Beitrag des Journalisten und Philosophen Alois Kramer, der dieses Phänomen historisch beschreibt. Der Kunsthistoriker Thomas Raff setzt sich in seinem Text mit der Zahl 40, „Quaranta“ auseinander und der Schriftsteller Sebastian Goy nimmt den Untertitel der Serie zum Anlass einen „nicht ganz flüchtigen“ Text zu verfassen. Eine ungewöhnliche Kombination von Texten und Bildern, ungewohnt wie das ganze Jahr 2020.
Aktualisiert: 2021-11-11
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Dichter Otto Julius Bierbaum (1865-1910) war als Autor und Herausgeber verschiedener Zeitschriften (PAN, Die Insel) in seiner Zeit eine sehr bekannte Persönlichkeit. Das Buch erzählt die Liebesgeschichte von Bierbaum und seiner ersten Ehefrau Gusti Rathgeber, eine Zinngießerstochter aus Dießen am Ammersee. Die Ehe endete allerdings mit der Scheidung und Gusti heiratete den Komponisten und Dirigenten Oskar Fried. Das Leben der Gusti Rathgeber, über die bisher kaum etwas bekannt war, wird hier vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-01-03
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Vorteile auf einen Blick
- elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 8
Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet.
Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung.
Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung.
Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details.
Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
Autor:
Christian Baldus,
Bettina Brückner,
Michael Commichau,
Jürgen Damrau,
Helmut Engelhardt,
Christian Ernst,
Jens-Thomas Füller,
Reinhard Gaier,
Jörn Heinemann,
Jürgen Kohler,
Jan Lieder,
Jochen Mohr,
Jürgen Oechsler,
Petra Pohlmann,
Thomas Raff,
Sebastian Ruhwinkel,
Frank L. Schäfer ,
Karsten Schmidt,
Harm Peter Westermann
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Können die Materialien, aus denen Kunstwerke bestehen, etwas zur inhaltlichen Aussage der Kunstwerke beitragen? Für die moderne Kunst, vor allem seit 1945, ist das unbestritten; hier dominiert gelegentlich sogar die Bedeutung des Materials über die der formalen Gestaltung. Für die ältere Kunst – von der Antike bis bald nach 1900 – lässt sich das nicht so eindeutig sagen, – die Frage wurde von Kunsthistorikern auch nur selten gestellt.
Dieses Buch belegt anhand von charakteristischen Beispielen, dass auch bei älterer Kunst die verwendeten Materialien auf verschiedene Weise zu den ikonographischen oder ikonologischen Deutungen von Kunstwerken beitragen können. In aller Regel wird man hierzu auf schriftliche Quellen zurückgreifen müssen, die unter diesen Aspekten zum Teil neu zu lesen oder jedenfalls neu zu bewerten sind.
Das Buch ist nicht lexikalisch nach Materialien aufgebaut, sondern gibt einen Überblick über mögliche semantische Felder. Dabei wird besonders die Wandelbarkeit der Materialsymbolik in Zeit und Raum berücksichtigt; denn die Materialien sind anfälliger gegen Um- oder Neuinterpretationen als etwa die christlichen Symbole oder die antiken Allegorien. Dennoch lässt sich durchaus Konkretes zur „Sprache der Materialien“ sagen.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Ausgehend von §§ 994 Abs. 1 S. 2 und 995 S. 2 BGB untersucht Thomas Raff das Verhältnis von Verwendungen und Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfüllen eine wichtige Funktion: Sie mitteln zwischen den Interessen des gutgläubigen Besitzers und dem Schutz des Eigentümers. Dass (ein Teil der) Nutzungen von Verwendungsersatzansprüchen abzuziehen ist, ist ein privatrechtliches Prinzip. Es lässt sich in Quellen des römischen Rechts und des 19. Jahrhunderts ebenso nachweisen wie im geltenden französischen, österreichischen und polnischen Recht. Die gefundenen Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insgesamt zu. Dieses kann mit dem Sacherhaltungs- und Sachverbesserungsprinzip erklärt werden und ist anderen Rückabwicklungsmechanismen wie dem Bereicherungsrecht oder der Geschäftsführung ohne Auftrag überlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2018-07-18
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Nr. 70 der Schriftenreihe des Bayerischen Kunstgewerbevereins e.V.
Publikation der Vorträge des Symposiums vom 7.- 8. November 2014
im Münchner Stadtmuseum
Eine Veranstaltung des Bayerischen Kunstgewerbevereins,
des Münchner Stadtmuseums und der Danner-Stiftung
Aktualisiert: 2019-08-31
Autor:
Gert Bruckner,
Monika Fahn,
Isabella Fehle,
Gisela Jahn,
Rüdiger Joppien,
Nicolaus König,
Mechthild Lobisch,
Renate Luckner-Bien,
Peter Nickl,
Thomas Raff,
Antonia Voit,
Nina Wiedemeyer,
Beat Wyss
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