Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie bedarf, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit.
Ausgezeichnet mit den Förderpreisen des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e. V. sowie der Köhler-Osbahr-Stiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Gemeinschaftszulassung für Luftfahrtgerät durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geht die EG neue Wege. Erstmals überträgt sie ein präventives Produktzulassungsverfahren in die alleinige Verantwortung einer selbständigen Europäischen Agentur, die darüber hinaus zugleich vielfältige weitere Befugnisse auf dem Gebiet der Luftverkehrssicherheit wahrnimmt. Diese reichen von der Erarbeitung technischer Normen bis hin zu Inspektions- und Kontrollbesuchen in mitgliedstaatlichen Luftverkehrsverwaltungen. Die EASA ist daher auch bereits als Blaupause für die neue Luftverkehrspolitik bezeichnet worden. Sie kann aber auch als Präzedenzfall eines neuen Typs von Agenturen überhaupt gelten, der zunehmend als eigener Fachunterbau der Gemeinschaft fungiert.
Der Autor unternimmt erstmalig eine systematische Darstellung der neuen Fluggerätezulassung und der EASA als ihrer organisatorischen Komponente. Ausgangspunkte sind dabei die völkerrechtlichen Determinanten und das bisherige Zulassungssystem in der Bundesrepublik. Besonderen Wert wird auf die Bedeutung der neuen Fluggerätezulassung für die Systembildung im allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts gelegt. Dazu wird sie zum einen in den Gesamtzusammenhang der bestehenden europäischen Produktzulassungsverfahren und in eine eigene Typologie Europäischer Agenturen eingeordnet. Zum anderen werden Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa die Kompetenzordnung der EG, an ihrem Beispiel behandelt. Das neue Zulassungsverfahren wird als Rechtsverhältnis rekonstruiert. Als seine Besonderheit kann dabei die weitgehende Überbürdung der Sachverhaltsermittlung auf den Antragsteller gelten. Ferner wird das Rechtsschutzkonzept der Luftgerätezulassung herausgearbeitet, das namentlich auf der Einschaltung einer eigenen Beschwerdekammer beruht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Gemeinschaftszulassung für Luftfahrtgerät durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geht die EG neue Wege. Erstmals überträgt sie ein präventives Produktzulassungsverfahren in die alleinige Verantwortung einer selbständigen Europäischen Agentur, die darüber hinaus zugleich vielfältige weitere Befugnisse auf dem Gebiet der Luftverkehrssicherheit wahrnimmt. Diese reichen von der Erarbeitung technischer Normen bis hin zu Inspektions- und Kontrollbesuchen in mitgliedstaatlichen Luftverkehrsverwaltungen. Die EASA ist daher auch bereits als Blaupause für die neue Luftverkehrspolitik bezeichnet worden. Sie kann aber auch als Präzedenzfall eines neuen Typs von Agenturen überhaupt gelten, der zunehmend als eigener Fachunterbau der Gemeinschaft fungiert.
Der Autor unternimmt erstmalig eine systematische Darstellung der neuen Fluggerätezulassung und der EASA als ihrer organisatorischen Komponente. Ausgangspunkte sind dabei die völkerrechtlichen Determinanten und das bisherige Zulassungssystem in der Bundesrepublik. Besonderen Wert wird auf die Bedeutung der neuen Fluggerätezulassung für die Systembildung im allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts gelegt. Dazu wird sie zum einen in den Gesamtzusammenhang der bestehenden europäischen Produktzulassungsverfahren und in eine eigene Typologie Europäischer Agenturen eingeordnet. Zum anderen werden Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa die Kompetenzordnung der EG, an ihrem Beispiel behandelt. Das neue Zulassungsverfahren wird als Rechtsverhältnis rekonstruiert. Als seine Besonderheit kann dabei die weitgehende Überbürdung der Sachverhaltsermittlung auf den Antragsteller gelten. Ferner wird das Rechtsschutzkonzept der Luftgerätezulassung herausgearbeitet, das namentlich auf der Einschaltung einer eigenen Beschwerdekammer beruht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie bedarf, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit.
Ausgezeichnet mit den Förderpreisen des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e. V. sowie der Köhler-Osbahr-Stiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Gemeinschaftszulassung für Luftfahrtgerät durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geht die EG neue Wege. Erstmals überträgt sie ein präventives Produktzulassungsverfahren in die alleinige Verantwortung einer selbständigen Europäischen Agentur, die darüber hinaus zugleich vielfältige weitere Befugnisse auf dem Gebiet der Luftverkehrssicherheit wahrnimmt. Diese reichen von der Erarbeitung technischer Normen bis hin zu Inspektions- und Kontrollbesuchen in mitgliedstaatlichen Luftverkehrsverwaltungen. Die EASA ist daher auch bereits als Blaupause für die neue Luftverkehrspolitik bezeichnet worden. Sie kann aber auch als Präzedenzfall eines neuen Typs von Agenturen überhaupt gelten, der zunehmend als eigener Fachunterbau der Gemeinschaft fungiert.
Der Autor unternimmt erstmalig eine systematische Darstellung der neuen Fluggerätezulassung und der EASA als ihrer organisatorischen Komponente. Ausgangspunkte sind dabei die völkerrechtlichen Determinanten und das bisherige Zulassungssystem in der Bundesrepublik. Besonderen Wert wird auf die Bedeutung der neuen Fluggerätezulassung für die Systembildung im allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts gelegt. Dazu wird sie zum einen in den Gesamtzusammenhang der bestehenden europäischen Produktzulassungsverfahren und in eine eigene Typologie Europäischer Agenturen eingeordnet. Zum anderen werden Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa die Kompetenzordnung der EG, an ihrem Beispiel behandelt. Das neue Zulassungsverfahren wird als Rechtsverhältnis rekonstruiert. Als seine Besonderheit kann dabei die weitgehende Überbürdung der Sachverhaltsermittlung auf den Antragsteller gelten. Ferner wird das Rechtsschutzkonzept der Luftgerätezulassung herausgearbeitet, das namentlich auf der Einschaltung einer eigenen Beschwerdekammer beruht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Gemeinschaftszulassung für Luftfahrtgerät durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geht die EG neue Wege. Erstmals überträgt sie ein präventives Produktzulassungsverfahren in die alleinige Verantwortung einer selbständigen Europäischen Agentur, die darüber hinaus zugleich vielfältige weitere Befugnisse auf dem Gebiet der Luftverkehrssicherheit wahrnimmt. Diese reichen von der Erarbeitung technischer Normen bis hin zu Inspektions- und Kontrollbesuchen in mitgliedstaatlichen Luftverkehrsverwaltungen. Die EASA ist daher auch bereits als Blaupause für die neue Luftverkehrspolitik bezeichnet worden. Sie kann aber auch als Präzedenzfall eines neuen Typs von Agenturen überhaupt gelten, der zunehmend als eigener Fachunterbau der Gemeinschaft fungiert.
Der Autor unternimmt erstmalig eine systematische Darstellung der neuen Fluggerätezulassung und der EASA als ihrer organisatorischen Komponente. Ausgangspunkte sind dabei die völkerrechtlichen Determinanten und das bisherige Zulassungssystem in der Bundesrepublik. Besonderen Wert wird auf die Bedeutung der neuen Fluggerätezulassung für die Systembildung im allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts gelegt. Dazu wird sie zum einen in den Gesamtzusammenhang der bestehenden europäischen Produktzulassungsverfahren und in eine eigene Typologie Europäischer Agenturen eingeordnet. Zum anderen werden Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa die Kompetenzordnung der EG, an ihrem Beispiel behandelt. Das neue Zulassungsverfahren wird als Rechtsverhältnis rekonstruiert. Als seine Besonderheit kann dabei die weitgehende Überbürdung der Sachverhaltsermittlung auf den Antragsteller gelten. Ferner wird das Rechtsschutzkonzept der Luftgerätezulassung herausgearbeitet, das namentlich auf der Einschaltung einer eigenen Beschwerdekammer beruht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2019-02-07
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Zum Werk
Der Praxiskommentar zum Umweltrecht trägt der dynamischen Entwicklung dieses Rechtsgebietes Rechnung. Die Auswahl der kommentierten Gesetze orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Praxis.
Die fünf Grundpfeiler des Umweltrechts sind hier unter einem Gesamttitel vereint und umfassend erläutert:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bundesnaturschutzgesetz
In den Kommentierungen berücksichtigt sind jeweils die einschlägigen Durchführungs-Verordnungen, das Landesrecht sowie die europarechtlichen Bezüge.
Vorteile auf einen Blick
- die zentralen Gesetze des Umweltrechts mit wechselseitigen Bezüge in einem Band
- praxisnah
- übersichtlich strukturierte Kommentierungen durch dreistufigen Aufbau (Überblick, Standardebene, Detailebene)
Zur Neuauflage
Zielgruppe
Für alle mit Umweltrecht befassten Rechtsanwälte, Richter, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Justitiare, Verbände.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Juliane Albrecht,
Ralf Brinktrine,
Dirk Büge,
Petra Cormann,
Rainer Cosson,
Johannes Dietlein,
Martin Dippel,
Rainald Enders,
Ludger Giesberts,
Harald Ginzky,
Anne-Christin Gläß,
Angela Griesbach,
Annette Guckelberger,
Frank Hasche,
Franziska Heß,
Juliane Hilf,
Ekkehard Hofmann,
Michael Huschens,
Georg Kaster,
Christoph Klages,
Guido Kleve,
Wolfgang Köck,
Nick Kockler,
Olaf Konzak,
Olaf Kropp,
Thomas Lüttgau,
Ekkehart Mast,
Kathleen Michalk,
Hans-Jürgen Müggenborg,
Herbert Posser,
Peter Queitsch,
Moritz Reese,
Michael Reinhardt,
Daniel Riedel,
Christoph Sahm,
Joachim Sanden,
Petra Schack,
Michael Scheier,
Frank Andreas Schendel,
Thomas Schmidt-Kötters,
Thomas Schmitt,
Christian Schrader,
Mathias Schubert,
Martin Schulte,
Paul-Martin Schulz,
Inga Schwertner,
Wolf Friedrich Spieth,
Dirk Tessmer,
Christof Tophoven,
Christian Tünnesen-Harmes,
Andrea Weiss,
Joachim Wolf,
Peter Wysk,
Christopher Ziegler
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In dieser Arbeit werden hochbrechende polymere Streuschichten sowie deren Anwendung zur internen Lichtauskoppelung aus organischen Leuchtdioden (OLED) untersucht. Dazu wurden diese Streuschichten hergestellt, optimiert, analysiert und simuliert. Die Herstellung von OLED mit polymeren Streuschichten konnte deren Potenzial für eine industrielle Anwendung zur Steigerung der Effizienz bestätigen. Neben den experimentellen Ergebnissen wurde mit dem Aufbau einer hybriden wellen- und strahlenoptischen Gesamtsimulation eine vollständige Beschreibung der optischen Eigenschaften von OLED-Bauteilen mit interner Lichtauskopplung ermöglicht.
Auf Basis der Simulationen und experimentellen Ergebnisse lassen sich Rückschlüsse auf die ideale Streukonzentration machen, die in einem Bereich von 0.75-0.95 ihr Optimum hat. Der zugehörige maximal theoretische Auskoppeleffizienz liegt dort bei einem Steigerungsfaktor von etwa 2. Weitere Ergebnisse zeigen, dass die Lichtauskoppelung sehr stark von dem effektiven Reflexionsvermögen einer OLED abhängig ist. Dieses konsolidiert alle Absorptionsverluste innerhalb des Schichtstapels in einem Parameter. Mit einer typischen effektiven Reflektivität einer OLED von 80% ergibt sich eine maximale Auskoppeleffizienz von 55%.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Zum Werk
Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist das "Grundgesetz der Verwaltung". Es enthält zahlreiche bereichsübergreifende Regelungen für das behördliche Verwaltungsverfahren, z.B. zum Verwaltungsakt und den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die genaue Kenntnis des Verfahrensrechts ist für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker von zentraler Bedeutung. Dabei wird die sichere Anwendung durch die ständige Rechtsentwicklung und eine Vielzahl instanz- und obergerichtlicher Urteile erschwert.
Der bewährte Kommentar orientiert sich eng an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte. Im Rahmen der Einzelkommentierungen sind jeweils auch die Regelungen der Länder mit berücksichtigt.
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Beispielen, Checklisten und Vertiefungshinweisen
Vorteile auf einen Blick
- Verfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsrecht in einem Band
- moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung
- Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Der Kommentar hat den Rechtsstand 1. April 2016, teilweise auch darüber hinaus. So konnte bereits das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 berücksichtigt werden. Mit diesem ÄnderungsG wurde ein neuer § 35a (Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsakts) in das VwVfG eingefügt. Außerdem wurden die §§ 24 und 41 VwVfG geändert.
Ausführlich erläutert sind auch die weiteren Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, insbesondere in den Bereichen Planfeststellungsverfahren und elektronisches Verwaltungsverfahren.
Zusätzlich zum Verwaltungsverfahrensgesetz werden in der 2. Auflage das Verwaltungszustellungsgesetz und das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz vollständig kommentiert. Dabei werden landesrechtliche Zustellungs- und Vollstreckungsregelungen mit berücksichtigt.
Neue Literatur und Rechtsprechung wurde ausführlich berücksichtigt, z.B. die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2015 auf Präklusionsnormen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Juristen in Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Verbandsjuristen, Unternehmensjustiziare sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Joachim Abel,
Florian von Alemann,
Manfred Aschke,
Johann Bader,
Alexander Birk,
Beate Burr,
Heike Delbanco,
Astrid Deusch,
Marc Falkenbach,
Michael Funke-Kaiser,
Brigitte Gerstner-Heck,
Dirk Herrmann,
Matthias Heßhaus,
Winfried Huck,
Jörn Axel Kämmerer,
Norbert Kämper,
Felix Koehl,
Wolfgang Kunze,
Hans-Peter Michler,
Jörg Müller,
Ulrike Müller,
Lorenz Prell,
Daniel Riedel,
Lisa Ronellenfitsch,
Michael Ronellenfitsch,
Maria Christina Rost,
Rebecca Schaller,
Fabian Scheffczyk,
Franz Schemmer,
Wolf Friedrich Spieth,
Paul Tiedemann,
Thomas Troidl,
Marcus Jurij Vogt,
Nikolai Warneke
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Über die Frage der politischen Sinnhaftigkeit sowie der rechtlichen Zulässigkeit von Sperrklauseln wird seit Jahren auf allen Ebenen des Wahlrechts leidenschaftlich gestritten. Neben dem Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht ist dabei in neuerer Zeit vor allem das Kommunalwahlrecht zu einem zentralen Diskussionsfeld avanciert. So hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in mehreren Entscheidungen die im Lande geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie die gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sperrklauseln sowie sonstige Zugangshürden und lotet die verbleibenden Freiräume für mögliche legislative Maßnahmen aus.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie bedarf, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit.
Ausgezeichnet mit den Förderpreisen des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e. V. sowie der Köhler-Osbahr-Stiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mit der Gemeinschaftszulassung für Luftfahrtgerät durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geht die EG neue Wege. Erstmals überträgt sie ein präventives Produktzulassungsverfahren in die alleinige Verantwortung einer selbständigen Europäischen Agentur, die darüber hinaus zugleich vielfältige weitere Befugnisse auf dem Gebiet der Luftverkehrssicherheit wahrnimmt. Diese reichen von der Erarbeitung technischer Normen bis hin zu Inspektions- und Kontrollbesuchen in mitgliedstaatlichen Luftverkehrsverwaltungen. Die EASA ist daher auch bereits als Blaupause für die neue Luftverkehrspolitik bezeichnet worden. Sie kann aber auch als Präzedenzfall eines neuen Typs von Agenturen überhaupt gelten, der zunehmend als eigener Fachunterbau der Gemeinschaft fungiert.
Der Autor unternimmt erstmalig eine systematische Darstellung der neuen Fluggerätezulassung und der EASA als ihrer organisatorischen Komponente. Ausgangspunkte sind dabei die völkerrechtlichen Determinanten und das bisherige Zulassungssystem in der Bundesrepublik. Besonderen Wert wird auf die Bedeutung der neuen Fluggerätezulassung für die Systembildung im allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts gelegt. Dazu wird sie zum einen in den Gesamtzusammenhang der bestehenden europäischen Produktzulassungsverfahren und in eine eigene Typologie Europäischer Agenturen eingeordnet. Zum anderen werden Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa die Kompetenzordnung der EG, an ihrem Beispiel behandelt. Das neue Zulassungsverfahren wird als Rechtsverhältnis rekonstruiert. Als seine Besonderheit kann dabei die weitgehende Überbürdung der Sachverhaltsermittlung auf den Antragsteller gelten. Ferner wird das Rechtsschutzkonzept der Luftgerätezulassung herausgearbeitet, das namentlich auf der Einschaltung einer eigenen Beschwerdekammer beruht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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