Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Der NomosKommentar zum SGB III
ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung.
Die 7. Auflage
lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet
das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz
und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.
Ganz aktuell
berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.
Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht.
Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter.
Bearbeitet von
Marcus Abler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Karlsruhe | Jörg Apidopoulos, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Gunnar Baar, Richter am Sozialgericht, Speyer | Ralf Becker, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Claus-Peter Bienert, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Potsdam | Dr. Stephan Gutzler, LL.M. (USA), Präsident des Sozialgerichts Mainz | Andreas Heinz, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Sebastian Herbst, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Dr. Gerd Jahraus, Richter am Sozialgericht a.D., Speyer | Hans Christian Jakob, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Dr. Andreas Jüttner, Richter am Sozialgericht (stVDir), Nordhausen | Dr. Tobias Kador, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Gisela Lauer, Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Dr. Bernd Pfeifer, Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin | Prof. Dr. Andreas Pitz, Hochschule Mannheim | Jürgen Scheidt, Richter am Sozialgericht, Speyer | Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Dr. Bernhard Joachim Scholz, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Matthias Willersinn, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
Aktualisiert: 2023-05-19
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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In keinem Bereich ist der Einfluß Otto Mayers Verwaltungsrechtslehre heute noch einflußreicher als im Recht des Verwaltungsakts. Die bekannte Aussage Otto Mayers "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht" wird hier eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verfassungslage kritisiert Reimund Schmidt-De Caluwe diesen Zustand. Er zeigt zunächst auf, daß das Verwaltungsrecht in seiner maßgeblich von Mayer gegen Ende des 19. Jahrhunderts geformten Ausprägung bis in die kleinsten Verästelungen hinein durch das Staatsverständnis des Konstitutionalismus bestimmt war. Für das Institut des Verwaltungsakts wird die Abhängigkeit der klassischen Lehre von obrigkeitsstaatlichen Prämissen sodann bis in seine dogmatischen Feinheiten dargestellt. Reimund Schmidt-De Caluwe geht es nicht darum, Mayers Verdienste um das deutsche Verwaltungsrecht in Frage zu stellen. Seine Kritik gilt vielmehr der heutigen Rechtslehre, die die Mayerschen Strukturen konserviert, ohne die Veränderungen der staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten hinreichend zu berücksichtigen. Otto Mayers System des Verwaltungsrechts, das in seiner Erfindung des Verwaltungsakts ihren typischen Ausdruck fand, konnte letztlich über formal-rechtsstaatliche Ansätze nicht hinausführen, weil es auf einer absolutistisch und vorrechtlich begriffenen Staatsidee basierte. Ohne eine solche, heute indiskutable Verankerung verliert sein System und sein derzeit noch prägendes Verständnis des Verwaltungsakts jeglichen Halt. Reimund Schmidt-De Caluwe plädiert deshalb dafür, das Recht des Verwaltungsakts auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage zu rekonstruieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In diesem renommierten Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis Zur Neuauflage
Die 8. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demumfangreichen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11.7.2021,Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz vom 3.6.2021,Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 22.12.2020sowie zahlreichen Einzeländerungen im Zusammenhang mit COVID-19. Zielgruppe
Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzteschaft, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-27
Autor:
Peter Axer,
Ulrich Becker,
Hermann Butzer,
Dirk Göpffarth,
Anna-Lena Hollo,
Stefan Huster,
Jacob Joussen,
Katrin Just,
Jutta Kaempfe,
Markus Kaltenborn,
Thorsten Kingreen,
Philipp Kircher,
Heinrich Lang,
Anne Barbara Lungstras,
Christian Mecke,
Jürgen Michels,
Karl-Heinz Mühlhausen,
Laura Münkler,
Dirk Niggehoff,
Andreas Pfohl,
Stephan Rixen,
Reimund Schmidt-De Caluwe,
Karsten Scholz,
Wolfgang Seifert,
Markus Sichert,
Astrid Wallrabenstein,
Felix Welti
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Zum Werk
Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis
Zur Neuauflage
Die 7. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demRV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28-11-2018GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 11.12.2018Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom 11.12.2018Terminservice- und Versorgungsgesetz vom, 6.5.2019Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgsetz (EU) vom 20.11.2019Hebammenreformgesetz vom 22.11.2019Implantateeregister-Errichtungsgesetz vom 12.12.2019Digitale-Versorgungsgesetz vom 9.12.2019Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vom 21.12.2019
Zielgruppe
Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2022-02-09
Autor:
Peter Axer,
Ulrich Becker,
Hermann Butzer,
Dirk Göpffarth,
Stefan Huster,
Jacob Joussen,
Katrin Just,
Jutta Kaempfe,
Markus Kaltenborn,
Thorsten Kingreen,
Philipp Kircher,
Heinrich Lang,
Anne Barbara Lungstras,
Christian Mecke,
Jürgen Michels,
Karl-Heinz Mühlhausen,
Dirk Niggehoff,
Andreas Pfohl,
Stephan Rixen,
Reimund Schmidt-De Caluwe,
Karsten Scholz,
Wolfgang Seifert,
Markus Sichert,
Astrid Wallrabenstein,
Felix Welti
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Der NomosKommentar zum SGB III
ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung.
Die 7. Auflage
lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet
das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz
und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.
Ganz aktuell
berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.
Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht.
Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter.
Bearbeitet von
Marcus Abler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Karlsruhe | Jörg Apidopoulos, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Gunnar Baar, Richter am Sozialgericht, Speyer | Ralf Becker, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Claus-Peter Bienert, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Potsdam | Dr. Stephan Gutzler, LL.M. (USA), Präsident des Sozialgerichts Mainz | Andreas Heinz, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Sebastian Herbst, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Dr. Gerd Jahraus, Richter am Sozialgericht a.D., Speyer | Hans Christian Jakob, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Dr. Andreas Jüttner, Richter am Sozialgericht (stVDir), Nordhausen | Dr. Tobias Kador, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Gisela Lauer, Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Dr. Bernd Pfeifer, Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin | Prof. Dr. Andreas Pitz, Hochschule Mannheim | Jürgen Scheidt, Richter am Sozialgericht, Speyer | Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Dr. Bernhard Joachim Scholz, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Matthias Willersinn, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
Aktualisiert: 2023-05-03
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Zum Werk
Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene
Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
- versicherter Personenkreis
- Leistungsrecht
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Verbände der Krankenkassen
- Finanzierung
Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blick
- fachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis
- klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis
Zur Neuauflage
Die 6. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. dem
- Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung anderer Gesetze vom 11.10.2016
- 6. SGB IV-Änderungsgesetz vom 11.11.2016
- Flexirentengesetz vom 8.12.2016
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vom 19.12.2016
- Dritten Pflegstärkungsgesetz - PSG III vom 23.12.2016
?????undesteilhabegesetz - BTHG vom 23.12.2016
- GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vom 21.2.2017
- Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6.3.2017
- Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.3.2017
- Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG vom 4.4.2017
- GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG vom 4.5.2017
- Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017
- Pflegeberufereformgesetz vom 17.7.2017
- Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen vom 18.7.2017
- Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017
- 2. Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Zielgruppe
Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2020-07-10
Autor:
Peter Axer,
Ulrich Becker,
Hermann Butzer,
Dirk Göpffarth,
Stefan Huster,
Jacob Joussen,
Katrin Just,
Jutta Kaempfe,
Markus Kaltenborn,
Thorsten Kingreen,
Heinrich Lang,
Anne Barbara Lungstras,
Christian Mecke,
Jürgen Michels,
Karl-Heinz Mühlhausen,
Dirk Niggehoff,
Andreas Pfohl,
Stephan Rixen,
Reimund Schmidt-De Caluwe,
Karsten Scholz,
Markus Sichert,
Astrid Wallrabenstein,
Felix Welti
> findR *
Der NomosKommentar zum SGB III
garantiert eine fachlich fundierte Kommentierung mit größtmöglicher Praxisnähe. Der NK-SGB III ist das Referenzwerk für die gerichtliche Praxis. Seine Argumentation prägt die Sozialverwaltungspraxis und leitet eine erfolgreiche anwaltliche Beratung an.
Die 6. Auflage
lässt den Rechtsanwender mit der dynamischen Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verschafft Orientierung, Klarheit und Rechtssicherheit. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Rechtsänderungen, sie verarbeitet insbesondere die einschneidenden Neuregelungen durch
die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
sowie das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Ganz aktuell
sind auch schon die Änderungen durch
das Gesetz zur Rechtsvereinfachung
das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
und das Integrationsgesetz
eingearbeitet.
Die neueste Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die vielfältigen Bezüge zur Grundsicherung (SGB II) und die Regelungszusammenhänge mit dem Europäischen Sozialrecht. Seine ganze Stärke spielt der Großkommentar bei der vertieften Auseinandersetzung mit Ermessenstatbeständen, Generalklauseln und Grundnormen aus.
Der Nomos-Großkommentar ist das Referenzwerk für Rechtsanwälte, Arbeits- und Sozialgerichte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Jobcenter und Agenturen für Arbeit, private Arbeitsvermittler sowie Ämter für kommunale Arbeitsförderung.
Aktualisiert: 2020-10-30
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Aktualisiert: 2023-04-15
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In keinem Bereich ist der Einfluß Otto Mayers Verwaltungsrechtslehre heute noch einflußreicher als im Recht des Verwaltungsakts. Die bekannte Aussage Otto Mayers "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht" wird hier eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verfassungslage kritisiert Reimund Schmidt-De Caluwe diesen Zustand. Er zeigt zunächst auf, daß das Verwaltungsrecht in seiner maßgeblich von Mayer gegen Ende des 19. Jahrhunderts geformten Ausprägung bis in die kleinsten Verästelungen hinein durch das Staatsverständnis des Konstitutionalismus bestimmt war. Für das Institut des Verwaltungsakts wird die Abhängigkeit der klassischen Lehre von obrigkeitsstaatlichen Prämissen sodann bis in seine dogmatischen Feinheiten dargestellt. Reimund Schmidt-De Caluwe geht es nicht darum, Mayers Verdienste um das deutsche Verwaltungsrecht in Frage zu stellen. Seine Kritik gilt vielmehr der heutigen Rechtslehre, die die Mayerschen Strukturen konserviert, ohne die Veränderungen der staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten hinreichend zu berücksichtigen. Otto Mayers System des Verwaltungsrechts, das in seiner Erfindung des Verwaltungsakts ihren typischen Ausdruck fand, konnte letztlich über formal-rechtsstaatliche Ansätze nicht hinausführen, weil es auf einer absolutistisch und vorrechtlich begriffenen Staatsidee basierte. Ohne eine solche, heute indiskutable Verankerung verliert sein System und sein derzeit noch prägendes Verständnis des Verwaltungsakts jeglichen Halt. Reimund Schmidt-De Caluwe plädiert deshalb dafür, das Recht des Verwaltungsakts auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage zu rekonstruieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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