Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-06-28
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Klausurenkurs deckt die zentralen Problemschwerpunkte im Bereich der Europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten ab. Durch die prozessuale Einkleidung nahezu aller Fälle werden zugleich die erforderlichen Grundkenntnisse im EU-Prozessrecht vermittelt. Mit der durchgängigen Anknüpfung an Originalurteile von EuGH, EGMR und BVerfG sollen die Kernaussagen der Leitentscheidungen vermittelt werden. Weiterführende Literaturhinweise ermöglichen eine Vertiefung des Wissens. Im Anhang des Bandes finden sich Prüfungsübersichten, die der schnellen Wiederholung des Stoffes dienen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der Ende 1992 erschienenen Habilitationsschrift hat Matthias Schmidt-Preuß für eine Neukonzeption des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen plädiert und die Konfliktschlichtungsformel vorgeschlagen. Sie fragt nach der tatbestandlichen Balance der kollidierenden Privatinteressen im Gesetz. Entscheidend ist, ob sie im Sinne einer Ausgleichsordnung einem normativen Konfliktschlichtungsprogramm unterstellt sind. Damit soll der Bürger-Bürger-Relation im Verwaltungsrecht - vom Bau- und Umweltrecht bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht - Rechnung getragen werden. In diesen von Hause aus für das Zivilrecht typischen Konstellationen bemißt sich Drittschutz - so die zentrale These der Arbeit - nach dem normativen Horizontalverhältnis.
Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und "testet" diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts.
Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1996 -- Erster Beratungsgegenstand: Kontrolle der auswärtigen Gewalt -- Zweiter Beratungsgegenstand: Verwaltung und Verwaltungsrecht zwischen gesellschaftlicher Selbstregulierung und staatlicher Steuerung -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-05-28
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In der Ende 1992 erschienenen Habilitationsschrift hat Matthias Schmidt-Preuß für eine Neukonzeption des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen plädiert und die Konfliktschlichtungsformel vorgeschlagen. Sie fragt nach der tatbestandlichen Balance der kollidierenden Privatinteressen im Gesetz. Entscheidend ist, ob sie im Sinne einer Ausgleichsordnung einem normativen Konfliktschlichtungsprogramm unterstellt sind. Damit soll der Bürger-Bürger-Relation im Verwaltungsrecht - vom Bau- und Umweltrecht bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht - Rechnung getragen werden. In diesen von Hause aus für das Zivilrecht typischen Konstellationen bemißt sich Drittschutz - so die zentrale These der Arbeit - nach dem normativen Horizontalverhältnis.
Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und "testet" diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts.
Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Klausurenkurs deckt die zentralen Problemschwerpunkte im Bereich der Europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten ab. Durch die prozessuale Einkleidung nahezu aller Fälle werden zugleich die erforderlichen Grundkenntnisse im EU-Prozessrecht vermittelt. Mit der durchgängigen Anknüpfung an Originalurteile von EuGH, EGMR und BVerfG sollen die Kernaussagen der Leitentscheidungen vermittelt werden. Weiterführende Literaturhinweise ermöglichen eine Vertiefung des Wissens. Im Anhang des Bandes finden sich Prüfungsübersichten, die der schnellen Wiederholung des Stoffes dienen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der Ende 1992 erschienenen Habilitationsschrift hat Matthias Schmidt-Preuß für eine Neukonzeption des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen plädiert und die Konfliktschlichtungsformel vorgeschlagen. Sie fragt nach der tatbestandlichen Balance der kollidierenden Privatinteressen im Gesetz. Entscheidend ist, ob sie im Sinne einer Ausgleichsordnung einem normativen Konfliktschlichtungsprogramm unterstellt sind. Damit soll der Bürger-Bürger-Relation im Verwaltungsrecht - vom Bau- und Umweltrecht bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht - Rechnung getragen werden. In diesen von Hause aus für das Zivilrecht typischen Konstellationen bemißt sich Drittschutz - so die zentrale These der Arbeit - nach dem normativen Horizontalverhältnis.
Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und "testet" diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts.
Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In seinem Urteil vom 28.3.2019 entschied der EuGH, dass es sich beim EEG 2012 um keine Beihilfe handelt. In einer Detailanalyse anhand von zehn systemrelevanten Kriterien führt der Autor den Beweis, dass dieses Urteil nicht nur auf das EEG, sondern auch auf das KWKG anwendbar ist. So handelt es sich jeweils um umlagefinanzierte Fördersysteme, die auf Privatrechtsbeziehungen beruhen und bei denen der Staat keine Verfügungsmacht oder Kontrolle hinsichtlich der Finanzmittel ausüben könne. Diese seien der Ersatz der Kostendifferenz zugunsten der Betreiber von KWK-Anlagen im Interesse des Klimaschutzes. Mangels Beihilfencharakters des KWKG entfalle künftig ein Notifikationsverfahren. Auch inhaltlich bestünden keine Restriktionen durch Beihilfevorschriften.
Aktualisiert: 2023-02-13
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In seinem Urteil vom 28.3.2019 entschied der EuGH, dass es sich beim EEG 2012 um keine Beihilfe handelt. In einer Detailanalyse anhand von zehn systemrelevanten Kriterien führt der Autor den Beweis, dass dieses Urteil nicht nur auf das EEG, sondern auch auf das KWKG anwendbar ist. So handelt es sich jeweils um umlagefinanzierte Fördersysteme, die auf Privatrechtsbeziehungen beruhen und bei denen der Staat keine Verfügungsmacht oder Kontrolle hinsichtlich der Finanzmittel ausüben könne. Diese seien der Ersatz der Kostendifferenz zugunsten der Betreiber von KWK-Anlagen im Interesse des Klimaschutzes. Mangels Beihilfencharakters des KWKG entfalle künftig ein Notifikationsverfahren. Auch inhaltlich bestünden keine Restriktionen durch Beihilfevorschriften.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2019-04-23
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Vor dem Hintergrund des TEAG-Beschlusses des BKartA und der bevorstehenden »großen EnWG-Novelle« untersucht das Werk Möglichkeiten und Grenzen einer staatlichen Regulierung von Netznutzungsentgelten im Stromsektor. Das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG verbietet – so die zentrale These – eine Festsetzung, die es dem Netzbetreiber unmöglich macht, aus eigener Kraft die Unternehmenssubstanz zu erhalten. Nur unter dieser Voraussetzung wird das benötigte Eigen- wie Fremdkapital von Investoren bzw. Banken bereitgestellt. Andernfalls wäre die Unternehmensexistenz gefährdet oder beseitigt; der Netzbetreiber könnte seine Aufgabe einer sicheren Versorgung nicht mehr erfüllen. Welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, wird unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im einzelnen dargelegt. Der Verfasser geht dabei auf die Referenzgebiete Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Verzinsungsbasis, Scheingewinnbesteuerung und Gewerbesteuer ausführlich ein und leitet hierfür jeweils konkrete verfassungsrechtliche Anforderungen für die Entgeltregulierung ab. An diese eigentumsgrundrechtliche »Opfergrenze« sind Behörden, Gerichte und der Gesetzgeber gebunden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-04-28
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Der Klausurenkurs deckt die zentralen Problemschwerpunkte im Bereich der Europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten ab. Durch die prozessuale Einkleidung nahezu aller Fälle werden zugleich die erforderlichen Grundkenntnisse im EU-Prozessrecht vermittelt. Mit der durchgängigen Anknüpfung an Originalurteile von EuGH, EGMR und BVerfG sollen die Kernaussagen der Leitentscheidungen vermittelt werden. Weiterführende Literaturhinweise ermöglichen eine Vertiefung des Wissens. Im Anhang des Bandes finden sich Prüfungsübersichten, die der schnellen Wiederholung des Stoffes dienen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Am 18./19. Juni 2015 fand das zweite Symposium der „Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht“ im Stucksaal des Poppelsdorfer Schlosses der Universität Bonn zum Thema „Regulierung und Gemeinwohl“ statt. Unter diesem thematischen Dach sollten prägende (Teil-)Ziele, Wirkungsfelder und innovative Ansätze der netzwirtschaftlichen Regulierung erschlossen und anhand des Normenmaterials in sechs Themenblöcken gewürdigt werden. Hierbei war beabsichtigt, über den Wettbewerb als dominantes Leitmotiv hinaus in den Vordergrund tretende spezielle Facetten und Perspektiven zu beleuchten, die bisher nicht zentral diskutiert wurden. Am Ende sollte sich erweisen, wie diese Segmente untereinander zusammenwirken und ob sie insgesamt das Gemeinwohl als Leitmaß der bottleneck-Regulierung in einem neuen Licht erscheinen lassen. Der zweite Band der Reihe enthält die auf dem Symposium gehaltenen Vorträge.
Mit Beiträgen von:
Matthias Schmidt-Preuß, Andreas Fuchs, Michael Fehling, Stefan Thomas, Oliver Lepsius, Martin Burgi, Hartmut Weyer, Hubertus Gersdorf, Carl Christian von Weizsäcker, Gerrit Manssen, Martin Kment, Jörn Axel Kämmerer, Jörg Gundel, Philipp Offenbächer / Yves Steingrüber
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Mittelpunkt des Deutschen Atomrechtstages vom 4./5.12.2008 standen, nach einer ökonomischen Analyse der Kernenergie und ihrer Standortbestimmung im internationalen Kontext, die Fortschreibung des atomrechtlichen Anlagen-Sicherheitsreglements (sog. „Module“) und die Neuformulierung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Hierzu wurden die jüngsten Vorschläge des BMU eingehend erörtert. Ebenso ging es um Probleme der Rechtsetzung und der Implementierung eines neuen Kerntechnischen Regelwerks.
Im Fokus der juristischen Analyse standen die beiden neuen atomrechtlichen Grundsatzentscheidungen des BVerwG zum Schutz vor terroristischen Risiken und zur Reichweite von Auflagen, ferner verfassungsrechtliche Fragen der Durchsetzung von Regelwerken. Der Internationalisierung des Atomrechts widmeten sich die Beiträge zur Lage im Vereinigten Königreich, in Schweden und der Schweiz sowie zu den WENRA-reference levels. Auch die neue EURATOM-Anlagensicherheits-Richtlinie und multilaterale Vorgaben kamen zur Sprache. Abschließend wandte sich der Blick auf den Stellenwert der Entsorgung im Rahmen der Energiepolitik.
Experten aus dem In- und Ausland kamen zu Wort, die aus der Sicht des Atomrechts, der Ökonomie und der Technik zur Problemlösung beitrugen. Der Tagungsband umfasst alle auf dem Deutschen Atomrechtstag 2008 gehaltenen Referate (z.T. mit farbigen Skizzen und Schaubildern) sowie Zusammenfassungen der Diskussionen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Inhalt Band IV:
Die Aufgaben des Staates sind in Bewegung. Was gestern als eherner Bestand erschien, entgleitet ihm heute teilweise und verlagert sich auf Private oder auf europäische und auf internationale Organisationen. Während Währungshoheit und Landesverteidigung in überstaatliche Verantwortung und Post und Bahn in gesellschaftliche Organisationsgewalt übergehen, wachsen dem Staat neue Aufgaben zu wie Umweltschutz und Datenschutz. Latente Staatsziele gewinnen unversehens akute Bedeutung, so die Sorge für den inneren Zusammenhalt der Bevölkerung und für ihre Entwicklung, die Förderung der Familie, die Pflege des geistigen Klimas der Gesellschaft, die Wahrung des kulturellen Erbes und der Lebenschancen künftiger Generationen, Transparenz und Konsistenz der Rechtsordnung, die Selbstbehauptung Deutschlands im Standortvergleich unter den Staaten und seine Einbindung in transnationale Solidarität.
Die Staatsgewalt hat längst ihre Souveränitätsansprüche neu definiert. Die Aufmerksamkeit des Staates wendet sich insbesondere auch neuen Fragen zu: dem technischen Fortschritt, der Entstehung weltweiter Informations- und Kommunikationsräume, der Mobilität der Menschen, Ideen und Güter, der Öffnung der Nationalstaaten und der weltweiten Vernetzung der Wirtschaft, den demographischen Migrationsströmen, der Schwächung nationaler Homogenität, dem Wandel der Lebensformen.
Der nun vorliegende Band IV umfaßt gegenüber der Vorauflage (Band III, Handeln des Staates, 1988/96) nicht mehr die gesamte Thematik. In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Stoff so gewachsen, daß die Beiträge über die Mittel des Staates (einschließlich der Finanzen) einen eigenen, nunmehr fünften Band (2007) erhalten werden. Von den 28 Beiträgen des neuen Bandes IV widmen sich 13 völlig neuen Themen, die übrigen sind von Grund auf neu bearbeitet worden.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Peter Axer,
Martin Burgi,
Hermann Butzer,
Christian Calliess,
Christoph Engel,
Bardo Fassbender,
Volkmar Götz,
Bernd Grzeszick,
Roman Herzog,
Werner Hoppe,
Josef Isensee,
Ferdinand Kirchhof,
Paul Kirchhof,
Hanno Kube,
Johannes Masing,
Hartmut Maurer,
Michael Ronellenfitsch,
Wolfgang Rüfner,
Jürgen Salzwedel,
Reiner Schmidt,
Matthias Schmidt-Preuß,
Christian Seiler,
Udo Steiner,
Hans-Heinrich Trute,
Robert Uerpmann-Wittzack,
Arnd Uhle,
Maximilian Wallerath
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