Walter Kargls Oeuvre folgt mit bemerkenswerten Schwerpunkten seiner Lebenszeitlinie. Seit Mitte der siebziger Jahre hat er sich mit Themen zu Jurisprudenz und Psychologie auseinandergesetzt: „Was ist Sozialtherapie?“, „Jurisprudenz der Geisteskrankheit“, „Kriminalität und Psychoanalyse“, „Kritik des Schuldprinzips“. Bald folgte eine Ausrichtung an Rechtssoziologie und Rechtstheorie: „Kommunikation kommuniziert?“, „Instrumentalität und Symbolik der positiven Generalprävention“, „Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht“. °°In diesen interdisziplinären Zusammenhang sind seine rechtsdogmatischen Arbeiten zu Fragen des Allgemeinen Teils und zu ausgewählten Schwerpunkten des Besonderen Teils eingebettet. °°Auch dem Strafprozessrecht ist Walter Kargl verbunden, stets rechtstheoretisch und rechtsstaatlich geleitet. Seine originelle Sicht eines inter- und intradisziplinär gedeuteten Strafrechts, die sich zugleich durch Begriffsschärfe und an Grundrechten orientierte Zugriffsbegrenzung auszeichnet, ist für das ebenso umfassende wie konsequente Werk unseres Kollegen, Lehrers und Freundes prägend. °°Die anlässlich seines 70. Geburtstags erschienene Festschrift versammelt Beiträge von Schülern und Weggefährten und liegt jetzt in zweiter Auflage vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Walter Kargls Oeuvre folgt mit bemerkenswerten Schwerpunkten seiner Lebenszeitlinie. Seit Mitte der siebziger Jahre hat er sich mit Themen zu Jurisprudenz und Psychologie auseinandergesetzt: „Was ist Sozialtherapie?“, „Jurisprudenz der Geisteskrankheit“, „Kriminalität und Psychoanalyse“, „Kritik des Schuldprinzips“. Bald folgte eine Ausrichtung an Rechtssoziologie und Rechtstheorie: „Kommunikation kommuniziert?“, „Instrumentalität und Symbolik der positiven Generalprävention“, „Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht“. °°In diesen interdisziplinären Zusammenhang sind seine rechtsdogmatischen Arbeiten zu Fragen des Allgemeinen Teils und zu ausgewählten Schwerpunkten des Besonderen Teils eingebettet. °°Auch dem Strafprozessrecht ist Walter Kargl verbunden, stets rechtstheoretisch und rechtsstaatlich geleitet. Seine originelle Sicht eines inter- und intradisziplinär gedeuteten Strafrechts, die sich zugleich durch Begriffsschärfe und an Grundrechten orientierte Zugriffsbegrenzung auszeichnet, ist für das ebenso umfassende wie konsequente Werk unseres Kollegen, Lehrers und Freundes prägend. °°Die anlässlich seines 70. Geburtstags erschienene Festschrift versammelt Beiträge von Schülern und Weggefährten und liegt jetzt in zweiter Auflage vor.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zum Werk
Die Rechtsprechung des EGMR beeinflusst den Grundrechtsschutz in der Bundesrepublik in immer stärkerem Maße.
Dieser Kommentar gibt dem deutschen Juristen einen raschen Überblick über die aktuelle Rechtslage und stellt insbesondere die in diesem Bereich einschlägige Rechtsprechung dar.
Das Werk kommentiert neben der EMRK auch die einschlägigen Vorschriften der Zusatzprotokolle.
Die Kommentierung berücksichtigt sowohl die Rechtsprechung des EGMR als auch die Auslegung nationalen Rechts sowie das Verhältnis der Vorschriften der EMRK zu denjenigen der nationalen Gewährleistungsrechte und die sich daraus ergebenden Konfliktfelder vollumfänglich.
Dem Werk liegt folgende Gliederung zu Grunde:Einleitung und PräambelRechte und Freiheiten der KonventionRechte und Freiheiten der ZusatzprotokolleAllgemeine SchrankenVerfahrensrechtSchlussvorschriftenAnhang: Verfahrensordnung des EGMR
Vorteile auf einen BlickKommentierung auch der einschlägigen Vorschriften der ZusatzprotokolleBerücksichtigung der für den deutschen Rechtsraum relevanten Rechtsprechungpreiswert und kompakt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den Rechtsstand März 2021. Sie berücksichtigt über 5.000 neue Entscheidungen, davon allein 150 zu Deutschland. Zudem wird die neueste Literatur entsprechend ausgewertet und beachtet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Valentin Aichele,
Felix Arndt,
Stephan Bitter,
Marten Breuer,
Björn Elberling,
Christian Johann,
Karen Kaiser,
Ulrich Karpenstein,
Edgar Lenski,
Franz C. Mayer,
Christian Mensching,
Frank Meyer,
Anna von Oettingen,
Juliane Pätzold,
Heiko Sauer,
Patrick Schäfer,
Dora Schaffrin,
Isabel Schübel-Pfister,
Stefan Sinner,
Tobias Thienel,
Antje von Ungern-Sternberg,
Nicola Wenzel
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Walter Kargls Oeuvre folgt mit bemerkenswerten Schwerpunkten seiner Lebenszeitlinie. Seit Mitte der siebziger Jahre hat er sich mit Themen zu Jurisprudenz und Psychologie auseinandergesetzt: „Was ist Sozialtherapie?“, „Jurisprudenz der Geisteskrankheit“, „Kriminalität und Psychoanalyse“, „Kritik des Schuldprinzips“. Bald folgte eine Ausrichtung an Rechtssoziologie und Rechtstheorie: „Kommunikation kommuniziert?“, „Instrumentalität und Symbolik der positiven Generalprävention“, „Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht“. °°In diesen interdisziplinären Zusammenhang sind seine rechtsdogmatischen Arbeiten zu Fragen des Allgemeinen Teils und zu ausgewählten Schwerpunkten des Besonderen Teils eingebettet. °°Auch dem Strafprozessrecht ist Walter Kargl verbunden, stets rechtstheoretisch und rechtsstaatlich geleitet. Seine originelle Sicht eines inter- und intradisziplinär gedeuteten Strafrechts, die sich zugleich durch Begriffsschärfe und an Grundrechten orientierte Zugriffsbegrenzung auszeichnet, ist für das ebenso umfassende wie konsequente Werk unseres Kollegen, Lehrers und Freundes prägend. °°Die anlässlich seines 70. Geburtstags erschienene Festschrift versammelt Beiträge von Schülern und Weggefährten und liegt jetzt in zweiter Auflage vor.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Zum Werk
Dieser Kommentar greift die modernen Entwicklungen des Strafrechts auf, stellt sie prägnant und wissenschaftlich fundiert dar und bietet dem Leser praxisnahe Lösungen an. Er gibt Auskunft über den Stand der Rechtsprechung, wertet die Literatur zuverlässig aber nicht überfrachtend aus und widmet sich besonders den Bedürfnissen der Rechtspraxis.
Das Werk kommentiert das gesamte Strafgesetzbuch, wobei die Wirtschaftsdelikte einen Schwerpunkt bilden.
Vorteile auf einen Blick
- beschränkt sich auf das Wesentliche
- praxisnah
- mit allen StGB-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet bereits umfassend das neue Sexualstrafrecht, das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und alle anderen Änderungen des StGB, wie z.B. zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug, zum Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie das Gesetz zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht, Strafrichter am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Karsten Altenhain,
Denis Basak,
Christian Becker,
Marcus Bergmann,
Heike Bußmann,
Frank Dietmeier,
Lutz Eidam,
Armin Engländer,
Ralf Eschelbach,
Lennart Fleckenstein,
Karsten Gaede,
Philipp Gehrmann,
Volker Haas,
Martin Heger,
Simon Henrichs,
Milan Kuhli,
Stefan Maier,
Holger Matt,
Ali B. Norouzi,
Anneke Petzsche,
Joachim Renzikowski,
Felix Rettenmaier,
Christoph Safferling,
Frank Saliger,
Jens Schmidt,
Christian Schroeder,
Stefan Sinner,
Christopher Wietz,
Justina Zlobinski
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Zum Werk
Die Rechtsprechung des EGMR beeinflusst in immer stärkerem Maße den Grundrechtsschutz in der Bundesrepublik.
Dieser Kommentar gibt dem deutschen Juristen einen raschen Überblick über die bestehende Rechtslage und stellt vorrangig die in diesem Bereich einschlägige Rechtsprechung dar.
Das Werk kommentiert die EMRK sowie die einschlägigen Vorschriften der Zusatzprotokolle unter Berücksichtigung des zuletzt in Kraft getretenen 14. Protokolls.
In der Kommentierung werden neben der Rechtsprechung des EGMR auch die Auslegung nationalen Rechts, der Mehrwert der Vorschriften der EMRK gegenüber nationalen Gewährleistungsrechten und die sich daraus ergebenden Konfliktfelder berücksichtigt.
Dem Werk liegt folgende Gliederung zu Grunde:
- Einleitung/Präambel
- Rechte und Freiheiten der Konvention
- Rechte und Freiheiten der Zusatzprotokolle
- Allgemeine Schranken
- Verfahrensrecht
- Schlussvorschriften
- Anhang: Verfahrensordnung des EGMR
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sicherungsverwahrung, des Parteienverbots und des Wahlrechts. Auch die tiefgreifenden Neuerungen in der Verfahrensordnung sowie umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet. Auf die Verhandlung zum Beitritt der EU zur EMRK wird eingegangen.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung auch der einschlägigen Vorschriften der Zusatzprotokolle
- Berücksichtigung der für den deutschen Rechtsraum relevanten Rechtsprechung
- preiswert und kompakt
Zu Herausgebern und Autoren
Die beiden Herausgeber, Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt in Berlin, und Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld, sowie das junge, dynamische Autorenteam gewährleisten ein hohes Maß an Kompetenz und Praxisnähe.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2021-10-18
Autor:
Felix Arndt,
Alexander Behnsen,
Stephan Bitter,
Marten Breuer,
Björn Elberling,
Anja Engels,
Michael Hoppe,
Christian Johann,
Karen Kaiser,
Ulrich Karpenstein,
Edgar Lenski,
Franz C. Mayer,
Christian Mensching,
Frank Meyer,
Juliane Pätzold,
Heiko Sauer,
Patrick Schäfer,
Dora Schaffrin,
Isabel Schübel-Pfister,
Stefan Sinner,
Tobias Thienel,
Antje von Ungern-Sternberg,
Nicola Wenzel
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Das Vertragsdenken ist tief in den Strafprozeß eingedrungen. Verfahrensprinzipien und allgemeine Gesetze bestimmen nicht länger Ablauf und Ergebnis des Verfahrens, sondern die Übereinkunft der Beteiligten im Einzelfall. Die Bestandsaufnahme des Verfassers beschränkt sich nicht auf Absprachen im Strafverfahren, sondern bezieht alle vertragsorientierten Normen und Institute ein. Gefordert wird eine klare Trennung des prinzipienorientierten Prozeßmodells und des vertragsorientierten Prozeßmodells. Nur so kann das kritische Potential des freiheitsgesetzlich begründeten Strafprozesses erhalten werden. Für das vertragsorientierte Verfahren ist zum Schutz des Beschuldigten als des schwächsten Handelspartners die Ablösung der bloßen Vertragsorientierung durch den Vertrag im Strafprozeß zu fordern.
Aktualisiert: 2019-12-19
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