Das Steuerstrafrecht ist aus der Praxis der Strafverteidigung nicht mehr hinwegzudenken. Dabei sehen sich
Strafverteidiger:innen vor ganz besondere Herausforderungen gestellt: Einerseits durch die breitgestreute Regelung
in verschiedenen Gesetzen, andererseits durch das Erfordernis von Expertise auf zugleich zwei komplizierten Rechtsgebieten – dem Strafrecht sowie dem Steuerrecht. Die Autor:innen sind in diesen Gewässern Zuhause und
haben es sich zum Ziel gesetzt, beide Materien auf eine Art und Weise zu kommentieren und zu erläutern, die sowohl
eine zeitnahe Einarbeitung ermöglicht als auch Hemmschwellen und Hürden vor der steuerrechtlichen Seite
des Steuerstrafrechts abbaut.
NEU in der 3. Auflage:
Die Neuauflage berücksichtigt unter anderem aktuelle Themen wie die Cum-Ex-Verfahren, die steuerstrafrechtliche
Behandlung zu Unrecht erhaltener Corona-Hilfen sowie die Neuregelung des Einziehungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Zum Werk
Das Medizinstrafrecht ist als besonderer Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in fast allen juristischen Fakultäten Teil des Schwerpunktbereichs Strafrecht bzw. sogar (ge)wichtiger Teil eines eigenständigen Schwerpunkts Medizinrecht.
Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.
Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante.
Schwerpunkte sind:Medizinrechtliche GrundlagenKlassisches ArztstrafrechtStrafbare HeileingriffeWunscherfüllende MedizinBehandlungsfehlerÄrztliche NebenpflichtenWirtschaftsstrafrecht der MedizinGrundzüge des PharmastrafrechtsStrafprozessuale BesonderheitenNeben- und FolgeverfahrenDie Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen und Fällen dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechtszahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung
Zielgruppe
Für Studierende, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter und alle, die sich aus beruflichen Gründen in das Medizinstrafrecht einarbeiten müssen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Das Medizinstrafrecht ist als besonderer Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in fast allen juristischen Fakultäten Teil des Schwerpunktbereichs Strafrecht bzw. sogar (ge)wichtiger Teil eines eigenständigen Schwerpunkts Medizinrecht.
Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.
Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante.
Schwerpunkte sind:Medizinrechtliche GrundlagenKlassisches ArztstrafrechtStrafbare HeileingriffeWunscherfüllende MedizinBehandlungsfehlerÄrztliche NebenpflichtenWirtschaftsstrafrecht der MedizinGrundzüge des PharmastrafrechtsStrafprozessuale BesonderheitenNeben- und FolgeverfahrenDie Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen und Fällen dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechtszahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung
Zielgruppe
Für Studierende, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter und alle, die sich aus beruflichen Gründen in das Medizinstrafrecht einarbeiten müssen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Der Löwe-Rosenberg ist der älteste deutschsprachige juristische Kommentar; die erste Auflage stammt aus dem Jahre 1879; erläutert auch in der 26. Auflage wieder vollständig die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der MRK und des IPBPR; enthält die umfassendste und grundlegendste Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts; er gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen ist vollständig dargestellt, und Wege zur Lösung werden aufgezeigt; ist als Großkommentar der Praxis angelegt. Bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf den Praxisbezug und die Tauglichkeit in der Praxis geachtet. Für die 26. Auflage konnten wieder erstklassige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterungen stehen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 3 Teil 1 bespricht die Vorschriften über die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 bis 111 StPO) sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 sind insbesondere die heimlichen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 100a ff. StPO) neu geregelt und um die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) ergänzt worden; hierzu enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 3 Teil 1 bespricht die Vorschriften über die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 bis 111 StPO) sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 sind insbesondere die heimlichen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 100a ff. StPO) neu geregelt und um die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) ergänzt worden; hierzu enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Löwe-Rosenberg ist der älteste deutschsprachige juristische Kommentar; die erste Auflage stammt aus dem Jahre 1879; erläutert auch in der 26. Auflage wieder vollständig die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der MRK und des IPBPR; enthält die umfassendste und grundlegendste Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts; er gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen ist vollständig dargestellt, und Wege zur Lösung werden aufgezeigt; ist als Großkommentar der Praxis angelegt. Bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf den Praxisbezug und die Tauglichkeit in der Praxis geachtet. Für die 26. Auflage konnten wieder erstklassige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterungen stehen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 3 Teil 1 bespricht die Vorschriften über die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 bis 111 StPO) sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 sind insbesondere die heimlichen Ermittlungsmaßnahmen (§§ 100a ff. StPO) neu geregelt und um die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) ergänzt worden; hierzu enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der neue NomosKommentar Medizinstrafrecht
Der NK ist der einzige Kommentar, der sich ausschließlich dem Medizinstrafrecht widmet – von der ärztlichen Behandlung über das Wirtschaftsstrafrecht der Medizin bis zu den ärztlichen Nebenpflichten.
Der NomosKommentar ist
Umfassend
Vom strafbaren Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§ 95 AMG) bis zum straf- und bußgeldbewährten Fehlverhalten bei Organspenden (§ 18-20 TPG): Alle einschlägigen Straftatbestände im Blick
Beratungsnah
Paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Tatbestands-genaue Argumentationsketten statt handbuchartige Überblicksdarstellungen. Mit praktischen Hinweisen zu Compliance, Kosten, Beweisführung und gerichtlicher Durchsetzung
Verständlich
Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern vermittelt der NomosKommentar das materielle medizinische Fachrecht, der im Medizinrecht tätigen Person die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert
Detailgenau
Alle wichtigen Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind vertieft mitkommentiert
Klare Schwerpunktsetzung
(Abrechnungs-)Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
Ärztlicher Heileingriff
Unterlassene Hilfeleistung
Fahrlässige Tötung
Ärztliche Sorgfaltspflichten
Rechtfertigende Einwilligung und ärztliche Aufklärungspflichten
Organtransplantationsrecht
Aktuell
Mit allen gesetzlichen Neuerungen
Infektionsschutzgesetz
Schutz gegen gefälschte Impfnachweise Medizindatenschutz
Kronzeugenregelung im AntiDopG
Sterbehilfe
In-Vitro-Diagnostika.
Die kommentierten Gesetze
AMG, AntiDopG, ApoG, BapO, BtMG, BtmVV, GenDG, GüG, IfSG, ESchG, GenTG, HeilPraktikerG, HWG, MPG, MPDG, PID-VO, StGB, TFG und TPG.
Die Autorinnen und Autoren
Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. iur. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg | RA Dr. Daniel Geiger, München | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | RAin Dr. Karolina Kessler, Köln | Dr. Sören Lichtenthäler, Akademischer Rat auf Zeit an der Johannes Gutenberg-Universität | PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg | Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes | RAin Dr. Daphne Petry, LL.M., Köln | Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln | RA Dr. Tony Rostalski, Frankfurt am Main | RA Dr. Matthias Schütrumpf, München | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Köln
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der neue NomosKommentar Medizinstrafrecht
Der NK ist der einzige Kommentar, der sich ausschließlich dem Medizinstrafrecht widmet – von der ärztlichen Behandlung über das Wirtschaftsstrafrecht der Medizin bis zu den ärztlichen Nebenpflichten.
Der NomosKommentar ist
Umfassend
Vom strafbaren Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§ 95 AMG) bis zum straf- und bußgeldbewährten Fehlverhalten bei Organspenden (§ 18-20 TPG): Alle einschlägigen Straftatbestände im Blick
Beratungsnah
Paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Tatbestands-genaue Argumentationsketten statt handbuchartige Überblicksdarstellungen. Mit praktischen Hinweisen zu Compliance, Kosten, Beweisführung und gerichtlicher Durchsetzung
Verständlich
Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern vermittelt der NomosKommentar das materielle medizinische Fachrecht, der im Medizinrecht tätigen Person die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert
Detailgenau
Alle wichtigen Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind vertieft mitkommentiert
Klare Schwerpunktsetzung
(Abrechnungs-)Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
Ärztlicher Heileingriff
Unterlassene Hilfeleistung
Fahrlässige Tötung
Ärztliche Sorgfaltspflichten
Rechtfertigende Einwilligung und ärztliche Aufklärungspflichten
Organtransplantationsrecht
Aktuell
Mit allen gesetzlichen Neuerungen
Infektionsschutzgesetz
Schutz gegen gefälschte Impfnachweise Medizindatenschutz
Kronzeugenregelung im AntiDopG
Sterbehilfe
In-Vitro-Diagnostika.
Die kommentierten Gesetze
AMG, AntiDopG, ApoG, BapO, BtMG, BtmVV, GenDG, GüG, IfSG, ESchG, GenTG, HeilPraktikerG, HWG, MPG, MPDG, PID-VO, StGB, TFG und TPG.
Die Autorinnen und Autoren
Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. iur. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg | RA Dr. Daniel Geiger, München | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | RAin Dr. Karolina Kessler, Köln | Dr. Sören Lichtenthäler, Akademischer Rat auf Zeit an der Johannes Gutenberg-Universität | PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg | Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes | RAin Dr. Daphne Petry, LL.M., Köln | Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln | RA Dr. Tony Rostalski, Frankfurt am Main | RA Dr. Matthias Schütrumpf, München | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Köln
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der neue NomosKommentar Medizinstrafrecht
Der NK ist der einzige Kommentar, der sich ausschließlich dem Medizinstrafrecht widmet – von der ärztlichen Behandlung über das Wirtschaftsstrafrecht der Medizin bis zu den ärztlichen Nebenpflichten.
Der NomosKommentar ist
Umfassend
Vom strafbaren Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§ 95 AMG) bis zum straf- und bußgeldbewährten Fehlverhalten bei Organspenden (§ 18-20 TPG): Alle einschlägigen Straftatbestände im Blick
Beratungsnah
Paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Tatbestands-genaue Argumentationsketten statt handbuchartige Überblicksdarstellungen. Mit praktischen Hinweisen zu Compliance, Kosten, Beweisführung und gerichtlicher Durchsetzung
Verständlich
Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern vermittelt der NomosKommentar das materielle medizinische Fachrecht, der im Medizinrecht tätigen Person die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert
Detailgenau
Alle wichtigen Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind vertieft mitkommentiert
Klare Schwerpunktsetzung
(Abrechnungs-)Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
Ärztlicher Heileingriff
Unterlassene Hilfeleistung
Fahrlässige Tötung
Ärztliche Sorgfaltspflichten
Rechtfertigende Einwilligung und ärztliche Aufklärungspflichten
Organtransplantationsrecht
Aktuell
Mit allen gesetzlichen Neuerungen
Infektionsschutzgesetz
Schutz gegen gefälschte Impfnachweise Medizindatenschutz
Kronzeugenregelung im AntiDopG
Sterbehilfe
In-Vitro-Diagnostika.
Die kommentierten Gesetze
AMG, AntiDopG, ApoG, BapO, BtMG, BtmVV, GenDG, GüG, IfSG, ESchG, GenTG, HeilPraktikerG, HWG, MPG, MPDG, PID-VO, StGB, TFG und TPG.
Die Autorinnen und Autoren
Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. iur. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg | RA Dr. Daniel Geiger, München | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | RAin Dr. Karolina Kessler, Köln | Dr. Sören Lichtenthäler, Akademischer Rat auf Zeit an der Johannes Gutenberg-Universität | PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg | Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes | RAin Dr. Daphne Petry, LL.M., Köln | Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln | RA Dr. Tony Rostalski, Frankfurt am Main | RA Dr. Matthias Schütrumpf, München | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Köln
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Standardwerk zu Internal Investigations führt die allgemeinen rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an unternehmensinterne Ermittlungen mit praxiserprobten Darstellungen der für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen relevanten Fachgebiete zusammen. Zahlreiche umfassende gesetzliche Änderungen, wie z.B. bei der Selbstanzeige, im WpHG oder im Korruptionsstrafrecht, waren einzuarbeiten. Erweitert wurde das Handbuch um Beiträge zur Personenüberwachung und den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations sowie presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen.
Im ersten Teil werden sämtliche grundlegenden Querschnittsthemen wie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Grundlagen, Anforderungen an Art und Umfang einer Internal Investigation – auch grenzüberschreitend – aufbereitet. Einen für den Praktiker besonderen Reiz haben Kapitel über die Planung und Organisation der Investigation, die Dokumentenanalyse, die Datenaufbereitung sowie die Mitarbeiterbefragung. Standards setzt das Handbuch auch beim Datenschutz, bei Kronzeugen- und Amnestieprogrammen sowie der Reorganisation eines von der Investigation betroffenen Unternehmens.
Darauf aufbauend umfasst der zweite Teil ausführliche Kompendien für themenspezifische Aufklärungsmaßnahmen einschließlich materiell-rechtlicher Grundlagen sowie prozessualer Besonderheiten u.a. zu den Themen: Korruption im Vertrieb, steuerrechtliche Verfehlungen, Vermögensschädigung des Unternehmens durch Mitarbeiter, kartellrechtliche Verfehlungen, Geheimnisverrat und illegaler Know-how-Transfer, Unfälle und Katastrophen, Kapitalmarktstraftaten, Außenwirtschafts- und Zolldelikte.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Markus Adick,
Philipp Beckers,
Folker Bittmann,
Florian Block,
Dennis Bock,
Matthias Brockhaus,
Rainer Buchert,
Matthias LL.M. Dann,
Lucian E. Dervan,
Björn LL.M. Fiedler,
Dirk M.A. Fleischer,
Cornelia Gädigk,
Sönke Gerhold,
Felix A. LL.M. Gloeckner,
Gina Greeve,
Sebastian M.I.Tax Hölscher,
Jesco Idler,
Caroline Jacob-Hofbauer,
Gerwin LL.M. Janke,
Antje Klötzer-Assion,
Oliver K.-F. Klug,
Thomas C. Knierim,
Sven Köhnen,
Oliver Kraft,
Helmut Kranzmaier,
Lutz Krüger,
Carsten Laschet,
Jan Olaf Leisner,
Anja LL.M. Mengel,
Ole Mückenberger,
Nina Nestler,
Christian Pelz,
Hannah Milena Piel,
Harald W. Potinecke,
Martin Pröpper,
Christof Püschel,
Michael Racky,
Frank Reutter,
Christian Rosinus,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Markus Ruttig,
Alexander Sättele,
Hellen Schilling,
Kathie Schröder,
Frank Schuster,
André Strecker,
André-M. LL.M. Szesny,
Michael Tsambikakis,
Marc J. Waeber,
Sebastian Wollschläger,
Tim Wybitul,
Silvia Ziebell
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Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge.
Der Kommentar
- enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung
- bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen
- wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst
- garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen
- überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.Neu in der 5. Auflage:
- Vermögensabschöpfung/Einziehung
- Sexualstrafrecht
- Korruption im Gesundheitswesen.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Martin Asholt,
Stephan Barton,
René Börner,
Matthias Brockhaus,
Stefan Conen,
Robert Esser,
Karsten Gaede,
Nikolaos LL.M. Auckland Gazeas,
Björn Gercke,
Jörg Habetha,
Dela-Madeleine Halecker,
Pierre LL.M. Sussex Hauck,
Diana Hembach,
Ines Kilian,
Paul Krell,
Joachim Kretschmer,
Carsten Krumm,
Jenny Lederer,
Klaus Leipold,
Denis Matthies,
Kamilla LL.M. Matthies,
Markus Mavany,
Wolfgang Mitsch,
Ole Mückenberger,
Daphne LL.M. Canterbury Petry,
Anneke M.Sc Oxford Petzsche,
Andreas M.A. Popp,
Christof Püschel,
Holm LL.M. Krakau Putzke,
Peter Rackow,
Matthias Rahmlow,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Torsten LL.M. Schaefer,
Uwe Scheffler,
Jasper Graf von Schlieffen,
Marvin Schroth,
Frank Seebode,
Christoph Skoupil,
Ulrich Sommer,
André-M. LL.M. Szesny,
Gerson Trüg,
Michael Tsambikakis,
Martin Waßmer,
Sebastian Wollschläger,
Sascha Ziemann,
Jörg Ziethen,
Till Zimmermann,
Mark Alexander Zöller
> findR *
Das Steuerstrafrecht ist aus der Praxis der Strafverteidigung nicht mehr hinwegzudenken. Dabei sehen sich
Strafverteidiger:innen vor ganz besondere Herausforderungen gestellt: Einerseits durch die breitgestreute Regelung
in verschiedenen Gesetzen, andererseits durch das Erfordernis von Expertise auf zugleich zwei komplizierten Rechtsgebieten – dem Strafrecht sowie dem Steuerrecht. Die Autor:innen sind in diesen Gewässern Zuhause und
haben es sich zum Ziel gesetzt, beide Materien auf eine Art und Weise zu kommentieren und zu erläutern, die sowohl
eine zeitnahe Einarbeitung ermöglicht als auch Hemmschwellen und Hürden vor der steuerrechtlichen Seite
des Steuerstrafrechts abbaut.
NEU in der 3. Auflage:
Die Neuauflage berücksichtigt unter anderem aktuelle Themen wie die Cum-Ex-Verfahren, die steuerstrafrechtliche
Behandlung zu Unrecht erhaltener Corona-Hilfen sowie die Neuregelung des Einziehungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-09
> findR *
Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-03
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25 beeindruckende Persönlichkeiten der deutschen Strafverteidigung erzählen von ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit als „Zeugen der Verteidigung“ und nehmen die Leserinnen und Leser mit auf eine spannende Reise durch ein knappes halbes Jahrhundert.
„Strafverteidigung ist Kampf.“ Diese berühmten Worte von Prof. Dr. Hans Dahs, einem der wohl herausragendsten Strafverteidiger der jungen Bundesrepublik, bilden den Leitgedanken des vorliegenden Buches. Im Wege einer „oral history“ wid anhand verschiedener Interviews eindrucksvoll die Geschichte der modernen Strafverteidigung Deutschlands von 25 bedeutenden Persönlichkeiten der Strafverteidigung aus den letzten 40 Jahren erzählt.
Die 25 in diesem Buch zu Wort kommenden Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger berichten von ihrem ganz persönlichen „Kampf“ – ihrem bestmöglichen Einsatz vor Gericht und der Bereitschaft, für die Wahrung der Rechte der Beschuldigten zur Not auch in den Konflikt mit dem Staat zu gehen. Dabei hat sich die Rolle der Strafverteidigung bis heute stark gewandelt: War sie doch lange Zeit bloß ein belächelter Nebentätigkeitsbereich von in mehreren Rechtsgebieten arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, handelt es sich heute um einen etablierten anwaltlichen Berufszweig mit Spezialisierungen auch in neumodische Bereiche, wie die der Clan-, Cyber- oder Wirtschaftskriminalität.
Zeitgleich feierte auch die Fachzeitschrift Strafverteidiger (StV) der strafrechtlichen Traditionsverlagsmarke Carl Heymanns, die diesen beeindruckenden Prozess begleitet und mitgeprägt hat, 2021 ihr 40-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass wurden 12 der abgedruckten Interviews bereits z.T. (erst-)veröffentlicht: Eine größere Bühne war geboten und erforderlich, um der Rolle der Strafverteidigung in einem Rechtsstaat die gebührende Anerkennung entgegenzubringen.
Für alle Interessierten, die sich schon einmal die Frage gestellt haben, ob und warum es einer Interessenvertretung für Täter:innen bedarf.
Aktualisiert: 2023-01-23
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Die Zeitschrift in der Schnittmenge von Strafrecht und Medizinrecht!
Die zentrale Informationsplattform für das gesamte MedizinstrafrechtAlle wichtigen Entwicklungen in den einschlägigen ThemenbereichenGebündelte Informationen, von der Fachredaktion aus den relevanten Quellen zusammengetragen und strafrechtsspezifisch aufbereitetRegelmäßige, zuverlässige und umfassende Informationen über alle Themen des MedizinstrafrechtsBesonderer Schwerpunkt im Medizinwirtschaftsstrafrecht einschließlich der medizinrechtlichen ComplianceHochkarätiges Herausgeberteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Ärzteschaft garantiert höchste inhaltliche Qualität
Besonders im Fokus:
AbrechnungsbetrugKlassisches ArztstrafrechtKorruption im GesundheitswesenSterbehilfeReproduktionsmedizinFolgen der Corona-Krise
Fachmedium für ein sich schnell und beständig fortentwickelndes Spezialrechtsgebiet
Das Medizinstrafrecht hat in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren. Schon die Bedeutung des klassischen Arztstrafrechts hat stark zugenommen. Fragen wie Organisationspflichten patientenferner Entscheidungsträger, die Aufwertung der Patientenrechte sowie die Diskussionen um Sterbehilfe und hypothetische Einwilligung stehen im aktuellen Focus des Strafrechts. Neue Strafbarkeitsrisiken und Strafnormen betreffen etwa die Transplantationsmedizin und völlig neue Sachverhaltskonstellationen, die sich aus der voranschreitenden medizinwissenschaftlichen und medizintechnischen Entwicklung ergeben.
Auch die Entstehung eines Medizin-Wirtschaftsstrafrechts mit den Ausprägungen des Abrechnungsbetruges, der medizinstrafrechtlichen Untreue und der Strafbarkeiten nach AMG, MPG und BtMG sowie der Korruption im Gesundheitswesen unterstreicht die gestiegene Bedeutung des Medizinstrafrechts innerhalb des Strafrechts.
Wissenschaft und Praxis sind mit einer Vielzahl von neuen und komplexen Fragestellungen konfrontiert, die entsprechend dem interdisziplinären Charakter des Medizinstrafrechts auch Bereiche des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie der Medizin und der (Rechts-)Philosophie betreffen. Der Bedarf an aktuellen, aus den diversen relevanten Quellen zusammengetragenen und gut aufbereiteten Informationen ist groß. Die gängigen Zeitschriften zum Medizinrecht, Strafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht können einzelne Aspekte aufgreifen, aber nicht umfassend die gesamte Materie abdecken.
Um diese Entwicklung maßgeblich zu begleiten, bietet C.F. Müller mit einer eigenen Zeitschrift eine zentrale Informationsplattform für diesen neuen und wichtigen Bereich des Strafrechts. Sie bildet als spezialisierte Fachzeitschrift sowohl das klassische, von medizinischen Innovationen erweiterte Arztstrafrecht als auch das Medizin-Wirtschaftsstrafrecht umfassend ab. Infolge ihrer Spezialisierung kann sie zu vertiefenden Hintergrundinformationen vordringen und damit die Intra- und Interdisziplinarität des Medizinstrafrechts bewältigen.
Aktualisiert: 2022-10-10
Autor:
Thomas Clemens,
Gunnar Duttge,
Richard Findl,
Thomas Fischer,
Helmut Frister,
Karsten Gaede,
Wolfram Höfling,
Michael Lindemann,
Frank Ulrich Montgomery,
Dorothea Prüttling,
Rolf Raum,
Henning Rosenau,
Frank Saliger,
Karsten Scholz,
Gernot Steinhilper,
Michael Tsambikakis,
Klaus Ulsenheimer
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Der neue NomosKommentar Medizinstrafrecht
Der NK ist der einzige Kommentar, der sich ausschließlich dem Medizinstrafrecht widmet – von der ärztlichen Behandlung über das Wirtschaftsstrafrecht der Medizin bis zu den ärztlichen Nebenpflichten.
Der NomosKommentar ist
Umfassend
Vom strafbaren Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§ 95 AMG) bis zum straf- und bußgeldbewährten Fehlverhalten bei Organspenden (§ 18-20 TPG): Alle einschlägigen Straftatbestände im Blick
Beratungsnah
Paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Tatbestands-genaue Argumentationsketten statt handbuchartige Überblicksdarstellungen. Mit praktischen Hinweisen zu Compliance, Kosten, Beweisführung und gerichtlicher Durchsetzung
Verständlich
Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern vermittelt der NomosKommentar das materielle medizinische Fachrecht, der im Medizinrecht tätigen Person die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert
Detailgenau
Alle wichtigen Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind vertieft mitkommentiert
Klare Schwerpunktsetzung
(Abrechnungs-)Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
Ärztlicher Heileingriff
Unterlassene Hilfeleistung
Fahrlässige Tötung
Ärztliche Sorgfaltspflichten
Rechtfertigende Einwilligung und ärztliche Aufklärungspflichten
Organtransplantationsrecht
Aktuell
Mit allen gesetzlichen Neuerungen
Infektionsschutzgesetz
Schutz gegen gefälschte Impfnachweise Medizindatenschutz
Kronzeugenregelung im AntiDopG
Sterbehilfe
In-Vitro-Diagnostika.
Die kommentierten Gesetze
AMG, AntiDopG, ApoG, BapO, BtMG, BtmVV, GenDG, GüG, IfSG, ESchG, GenTG, HeilPraktikerG, HWG, MPG, MPDG, PID-VO, StGB, TFG und TPG.
Die Autorinnen und Autoren
Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. iur. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg | RA Dr. Daniel Geiger, München | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | RAin Dr. Karolina Kessler, Köln | Dr. Sören Lichtenthäler, Akademischer Rat auf Zeit an der Johannes Gutenberg-Universität | PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg | Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes | RAin Dr. Daphne Petry, LL.M., Köln | Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln | RA Dr. Tony Rostalski, Frankfurt am Main | RA Dr. Matthias Schütrumpf, München | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Köln
Aktualisiert: 2023-04-16
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