Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
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Alle Fakten genau zu kennen, ist wichtig. Zuverlässige und solide Quellen sind dafür unerlässlich. Nicht nur deshalb zählt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Auch für die Neuauflage wurden sämtliche Informationen fundiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet.
Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
Schnell auffindbare Hauptstichwörter, wortgeschichtliche Erläuterungen, intelligente Verweise und weiterführende Literaturhinweise erleichtern die Benutzung des Werkes.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
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Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
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Aktualisiert: 2023-06-24
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
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Autor:
Steffen Augsberg,
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Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
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Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
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Bernd Grzeszick,
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Sebastian Graf von Kielmansegg,
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Alle Fakten genau zu kennen, ist wichtig. Zuverlässige und solide Quellen sind dafür unerlässlich. Nicht nur deshalb zählt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Auch für die Neuauflage wurden sämtliche Informationen fundiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet.
Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
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Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
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Aktualisiert: 2023-06-24
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung öffnet sich die zweite Auflage verstärkt.
Unverändert wird die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Bereits erschienen:
Band I: Aachen – Geistliche Bank
2008, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Band II: Geistliche Gerichtsbarkeit – Konfiskation
2012, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Band III: Konfliktbewältigung – Nowgorod
2016, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Aktualisiert: 2023-06-24
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Unter Rechtshistorikern und Historikern gilt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ als Standardwerk. Mehr als 5.000 Stichwörter präsentieren weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Für die Neuauflage wurden zahlreiche neue Stichwörter aufgenommen. Auch wenn Mittelalter und Frühe Neuzeit unverändert einen gebührenden Platz einnehmen, werden stärker als zuvor die neuere und neueste Rechtsgeschichte sowie die Rechtsgeschichte einzelner europäischer Länder berücksichtigt. Sämtliche Informationen wurden von bisher etwa 600 Wissenschaftlern fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern, Volkskundlern, Kulturwissenschaftlern und Theologen verhilft der 2. Auflage zu einer noch größeren Spannbreite.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Unter Rechtshistorikern und Historikern gilt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ als Standardwerk. Mehr als 5.000 Stichwörter präsentieren weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Für die Neuauflage wurden zahlreiche neue Stichwörter aufgenommen. Auch wenn Mittelalter und Frühe Neuzeit unverändert einen gebührenden Platz einnehmen, werden stärker als zuvor die neuere und neueste Rechtsgeschichte sowie die Rechtsgeschichte einzelner europäischer Länder berücksichtigt. Sämtliche Informationen wurden von bisher etwa 600 Wissenschaftlern fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern, Volkskundlern, Kulturwissenschaftlern und Theologen verhilft der 2. Auflage zu einer noch größeren Spannbreite.
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Unter Rechtshistorikern und Historikern gilt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ als Standardwerk. Mehr als 5.000 Stichwörter präsentieren weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Für die Neuauflage wurden zahlreiche neue Stichwörter aufgenommen. Auch wenn Mittelalter und Frühe Neuzeit unverändert einen gebührenden Platz einnehmen, werden stärker als zuvor die neuere und neueste Rechtsgeschichte sowie die Rechtsgeschichte einzelner europäischer Länder berücksichtigt. Sämtliche Informationen wurden von bisher etwa 600 Wissenschaftlern fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern, Volkskundlern, Kulturwissenschaftlern und Theologen verhilft der 2. Auflage zu einer noch größeren Spannbreite.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-24
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