TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Recht der Informationssicherheit

Recht der Informationssicherheit von Beucher,  Klaus, Boehme,  Markus, Bortnikov,  Vyacheslav, Brandenburg,  Anne, Gehrmann,  Mareike Christine, Glade,  Moritz, Hecheltjen,  Martin, Herbst,  Tobias, Hessel,  Stefan, Kipker,  Dennis-Kenji, Klett,  Detlef, Leisterer,  Hannfried, Piltz,  Carlo, Potel,  Karin, Reusch,  Philipp, Ritter,  Steve, Roos,  Philipp, Voigt,  Paul, Weiß,  Rebekka, Wenning,  Rigo, Zwerschke,  Johannes
Zum Werk Das Recht der Informationssicherheit hat in den letzten Jahren erheblich an Relevanz gewonnen. Dabei stellt es eine außerordentlich komplexe Materie nicht nur in juristischer Hinsicht dar. Die Herausforderungen an die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender sind zahlreich: es fehlt an einer einheitlichen und umfassenden kodifizierten Regelung des Rechtsgebiets, begleitende Literatur der vielfach neuen Regelungen ist bislang rar gesät und im Rahmen der compliance- und praxisgerechten Umsetzung der Vorschriften müssen intensive Überschneidung mit technisch organisatorischen Anforderungen berücksichtigt werden. Hinzu kommt die zunehmende Vielfalt an Rechtsvorschriften mit einem (nicht immer klar ersichtlichen) Bezug zur Informationssicherheit, die durch den deutschen und den europäischen Gesetzgeber erlassen wurden und werden. Deshalb erscheint dieser Kommentar, der sich intensiv und interdisziplinär mit den aktuellen Rechtsgrundlagen der Informationssicherheit in Deutschland und in Europa befasst. Als erster Kommentar dieser Art auf dem Buchmarkt bietet er eine systematische Aufschlüsselung der relevanten Gesetze und Rechtsvorschriften, stellt kompakt und praxisnah dar, welche Anforderungen diese vermitteln, und wie sie interessengerecht umzusetzen sind. Vorteile auf einen Blickerstmals als Kommentar in einem Band: alle wichtigen Vorschriften zum Recht der Informationssicherheit, übersichtlich und detailliert aufbereitetverständliche, problemorientierte und systematische Darstellungunerlässliches Hilfsmittel in der täglichen Beratungsarbeit und der rechtswissenschaftlichen Forschung zur Informationssicherheitberücksichtigt bereits die Neuerungen durch IT-Sicherheitsgesetz 2.0, TelekommunikationsmodernisierungsG und die 2. Änderungsverordnung zur BSI-KritisV Zielgruppe Für IT-Sicherheitsberatung und -verantwortliche, CISOs, Zertifizierer, Behörden, Gerichte, Forschungseinrichtungen, Syndikusanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft sowie Compliance-Verantwortliche.
Aktualisiert: 2023-05-02
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