Augustus und die Juden
Rechtsstellung und Interessenpolitik der kleinasiatischen Diaspora
Monika Schuol
In zahlreichen Orten außerhalb Palästinas lebten Juden in der Antike als religiöse Minderheit in enger und mitunter konfliktreicher Nachbarschaft zu Heiden und Christen. Es gelang den Juden immer wieder, die römische Provinzialverwaltung, den Kaiser oder seine Bevollmächtigten für die Durchsetzung ihrer Interessen zu gewinnen und unter Augustus einen Kanon jüdischer Sonderrechte zu erreichen, der bis in das 6. Jh. n.Chr. maßgeblich bleiben sollte. Die augusteische Zeit wurde also zu einem Wendepunkt für das Diaspora-Judentum. Im Zentrum der Untersuchung steht die erfolgreiche Vertretung jüdischer Interessen vor den römischen Instanzen: Als wichtigste Faktoren werden die Reformen in der Reichs- und Provinzialverwaltung, Neuerungen im römischen Verfahrensrecht sowie die augusteische Herrschaftspraxis und -ideologie analysiert. Der fächerübergreifende Ansatz, die konsequente Verbindung althistorischer Methodik mit der rechtshistorischen Perspektive, erlaubt eine ganz neue Würdigung wichtiger Quellen zum Diaspora-Judentum: Die Konfliktfälle, die unter Mitwirkung römischer Instanzen entschieden wurden, zeigen verschiedene Facetten der Machtausübung und der Herrschaftsziele Roms in den Provinzen, beleuchten aber auch die ganze Bandbreite jüdischen Lebens in der Antike zwischen Ausgrenzung und Integration.