Coronavirus-Abmilderungsgesetz und Restschuldbefreiungsverfahren-Verkürzungsgesetz von Merten ,  Michael

Coronavirus-Abmilderungsgesetz und Restschuldbefreiungsverfahren-Verkürzungsgesetz

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Einschränkung der Insolvenzanfechtung
Beschränkung der Organhaftung
Schutzschirmverfahren
Leistungsverweigerungsrechte
Einschränkung des Kündigungsrechts bei Mietverhältnissen
Strafbarkeits- und Haftungsrisiken
Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren

Verlauf und Ausmaß des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Absturzes sind beispiellos. Ebenfalls beispiellos sind Umfang und Umsetzungstempo der staatlichen Hilfen und Gesetzesänderungen. Schwerpunkt dieses Ratgebers ist das Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG). Es soll Zeit verschaffen, um die zur Überbrückung des Ausnahmezustandes aufgelegten staatlichen Hilfen überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Zur Krisenbewältigung wird die Insolvenzantragspflicht (zunächst) bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ausgesetzt wird außerdem unter anderem das ebenfalls äußerst haftungsträchtige Verbot von Zahlungen nach Eintritt der Krise. Allerdings gelten die befristeten straf- und haftungsbefreienden Vorschriften nur unter besonderen Voraussetzungen. Die Kenntnis der zu beachtenden Fallstricke ist dabei unerlässlich. Außerdem treten neue Risiken hinzu. So ist z.B. bei in Anspruch genommenen Subventionen und Soforthilfen ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab zu beachten, sollen die spezifischen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken vermieden werden.

Selbst dann, wenn es gelingt, kurzfristig eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, ist es vielfach ungewiss, ob die zusätzlichen Finanzierungen zukünftig bedient werden können. Einen Überblick über die Chancen und Risiken eines ESUG-Schutzschirmverfahrens sollten sich jedenfalls alle Unternehmen verschaffen, die Nachholeffekte nach Beendigung der Krise nicht zu erwarten haben.

Hinzuweisen ist auf das ebenfalls zur Abmilderung der Corona-Krise auf den Weg gebrachte Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, welches in dem vorliegenden Entwurf für alle nach dem 30.09.2020 beantragten Restschuldbefreiungsverfahren eine Verkürzung auf nur noch drei Jahre vorsieht.

Mit prägnanten Erläuterungen der komplexen Spezialregelungen und zahlreichen Praxishinweisen gibt der Ratgeber einen ersten Überblick und trägt damit dazu bei, die Unwägbarkeiten der gegenwärtigen Krise bestmöglich zu meistern.

Dieses Buch beinhaltet die wichtigsten Materialien und gibt einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen und Folgen der weitreichenden Neuregelungen.

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