Die auswärtige Gewalt in der Russischen Föderation und die Rolle des Völkerrechts in der russländischen Rechtsordnung
Bettina Giesecke
Am 12. Dezember 1993 hat das russische Volk die erste demokratische Verfassung der Russischen Föderation angenommen. Diese Verfassung eröffnet Chancen zu umfangreichen Reformen, um Marktwirtschaft und Rechtstaatlichkeit aufzubauen und weiterzuentwickeln. Auch das Verhältnis der Russischen Föderation gegenüber der Internationalen Gemeinschaft wurde neu bestimmt. Diese Neuausrichtung betraf sowohl die Akteure der Außenpolitik als auch die Bedeutung des Völkerrechts im nationalen Recht. Diese Arbeit untersucht erstmals umfassend den rechtlichen Rahmen der Verfassungsorgane im Bereich der auswärtigen Gewalt vor dem Hintergrund des föderalen Aufbaus der Russischen Föderation und ihres Regierungssystems. Sie geht insbesondere auch auf die Veränderungen seit der Präsidentschaft Putins ein. Ferner analysiert sie die Stellung des Völkerrechts in der russischen Rechtsordnung. Hierbei legt sie die verfassungs- und einfachgesetzlichen Regelungen, die Verfassungspraxis sowie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes zugrunde.