Die betriebliche Übung
Unter besonderer Betrachtung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen kraft betrieblicher Übung
Merkelbach Constanze M.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden. Die rechtlichen Streitpunkte im Hinblick auf die betriebliche Übung sind vielzählig. Besondere Bedeutung erlangt die betriebliche Übung, wenn sie den Grund für die Inkorporation von tarifvertraglichen Regelungen bildet. Werden nicht lediglich einzelne den Arbeitnehmer begünstigende Regelungen mittels betrieblicher Übung in das Arbeitsverhältnis einbezogen, sondern werden aufgrund der betrieblichen Übung auch den Arbeitnehmer belastende Regelungen oder gesamte Tarifwerke auf das Arbeitsverhältnis angewendet, so sind die rechtliche Konstruktion und die damit einhergehenden rechtlichen Probleme äußerst komplex.
Diese Arbeit stellt die Grundlagen der betrieblichen Übung, die verschiedenen rechtlichen Ansätze für ihre Begründung sowie die Möglichkeiten für ihre Abänderung bzw. Beendigung dar. Zudem setzt sie sich intensiv mit der Anwendbarkeit von tarifvertraglichen Regelungen kraft betrieblicher Übung auseinander.