Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung gewerbsmäßig überlassener Leiharbeitnehmer
Stephanie Kaufmann
Die Frage nach der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung gewerbsmäßig überlassener Leiharbeitnehmer ist nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion. Ursache dafür ist die atypische Dreiecksstruktur des Arbeitnehmerüberlassungs- bzw. Leiharbeitsverhältnisses. Die Arbeit klärt zunächst Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Verleiher- und zum Entleiherbetrieb. In einem zweiten Schritt setzt sich die Verfasserin kritisch damit auseinander, wie weitreichend die einzelnen Beteiligungsrechte der Betriebsräte im Entleiher- und Verleiherbetrieb bezüglich der Leiharbeitnehmer sind. Mit dem BetrVG-Reformgesetz 2001 hat der Gesetzgeber einen wichtigen Teilaspekt der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Leiharbeitnehmers neu geregelt, was ebenso wie die umfangreiche Literatur und Rechtsprechung in der Arbeit gewürdigt wird.