Die EG-Dienstleistungsrichtlinie
Stärkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch mitgliedstaatliche Verwaltungsmodernisierung und gegenseitige Normanerkennung?
Daniel Parlow
Die Dienstleistungsrichtlinie gehört zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Reformvorhaben der Europäischen Union in den letzten Jahren. Bereits ihr Gesetzgebungsprozess war von äußerst kontrovers geführten Diskussionen begleitet. Gewerkschaften und Sozialverbände gingen auf die Straße und protestierten gegen ein ihrer Ansicht nach mit der Umsetzung der Richtlinie verbundenes Lohn- und Sozialdumping. Erst nach der Aufnahme mehrerer Änderungsvorschläge konnte die Dienstleistungsrichtlinie am 12. Dezember 2006 in Kraft treten. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, durch einen Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse den Zugang von Dienstleistern zu den Märkten aller EU-Mitgliedstaaten im Sinne eines einheitlichen Binnenmarktes zu erleichtern. Mit der Studie wird untersucht, ob durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eine Stärkung der Rechte von Dienstleistungserbringer und -empfängern erreicht werden kann. Hierzu werden die zentralen Vorschriften der Dienstleistungsrichtlinie dargestellt und auf ihre rechtlichen Wirkungen hin überprüft. Im Rahmen dieser Untersuchung wird herausgearbeitet, in welcher Form der nationale Gesetzgeber die bisher bestehende Verwaltungsorganisation und das bisherige Verwaltungsverfahren anzupassen hat, um den Richtlinienzielen zu entsprechen. Dabei wird auch auf aktuelle Umsetzungsmaßnahmen des deutschen Gesetzgebers – insbesondere auf das „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften“ sowie das „Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ – eingegangen.