Die leistungsorientierte Bezahlung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Einführung, Ausgestaltung und Anwendung der leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst nach § 18 TVöD/TV-L
Martin Boegl
Mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst durch § 18 des Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) zum 1. Januar 2007 ist geradezu ein Paradigmenwechsel bezüglich der monetären Berücksichtigung der Arbeitsleistung eingetreten. Maßgebend für die Höhe des Entgelts der Beschäftigten sind nun Berufserfahrung und individuelle Leistung, was eine der elementarsten Neuerungen hinsichtlich der Bezahlung im öffentlichen Dienst darstellt. Die leistungsorientierte Bezahlung stellt sowohl die Beschäftigten als auch die Führungskräfte vor neue Probleme, die ausführlich analysiert und bewertet werden. Dabei wird chronologisch auf alle Phasen der Leistungsbezahlung eingegangen. Neben der Darstellung der tarifvertraglich definierten Leistungsmessungsinstrumente Zielvereinbarung, systematische Leistungsbewertung und den Mischsystemen sowie deren rechtliche Einordnung, werden die jeweiligen rechtlichen Grenzen untersucht. Ebenso wird auf Fragen des Leistungsentgeltvolumens, der Schranken bei der Leistungsfeststellung sowie auf vielfältige Kürzungsmöglichkeiten beim Leistungsentgelt wegen Fehlzeiten eingegangen. Daran anschließend werden Störungen, insbesondere das Nicht-Zustandekommen von Zielvereinbarungen, Zielmodifikationen, das Nicht-Erreichen von Zielen sowie unterbliebene und unzulässige Leistungsbestimmungen bei der systematischen Leistungsbewertung untersucht und interessensgerechte Lösungen aufgezeigt. Schließlich werden Mitbestimmungsrechte des Personalrates und Fragen des Rechtschutzes einschließlich der Beschwerdemöglichkeit bei der paritätischen Kommission dargestellt.