Die Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519–1792
Wolfgang Burgdorf
Die Wahlkapitulationen des Alten Reiches waren Dokumente, welche die Kurfürsten als Repräsentanten des engeren deutschen Reiches formulierten und zu deren Einhaltung die gewählten Kaiser sowie ein während ihrer Regierung gewählter Nachfolger sich vor der Krönung verpflichten mussten. Seit 1619 mussten alle Staatsdiener des Reiches einen Eid auf die aktuelle Wahlkapitulation leisten. Die Wahlkapitulationen bestätigten und beinhalteten alle älteren und die seit 1519 hinzugekommenen Reichsgrundgesetze. Den Staatsrechtlern der Frühen Neuzeit galten die Wahlkapitulationen als »Handbuch deutscher Regenten und Staatsmänner«, als »Quint-Essenz aller Reichsgesetze«, »Anker der Deutschen Freiheit«, »Reich-Staats-Katechismus«, »Enzyklopädie unserer Reichsgesetze« und deutsche »Magna Charta«. Vor anderen Wahlkapitulationen, wie es sie in Venedig, Böhmen, Ungarn, Dänemark, Schweden, Polen und in Rom gab, zeichnete sie ihr grundgesetzlicher Charakter aus.