Digital Services Act
Gesetz über digitale Dienste
Franz Hofmann, Benjamin Raue
Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, Universität für Wirtschaft und Recht (EBS), Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P., Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur., Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier