Gewerbliche Schutzrechte im Mercosur
Patent-, Muster-, Sorten- und Kennzeichenschutz in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay
Michael Hassemer
Anfang 1995 wurde der Mercosur als gemeinsamer Markt der Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay eingeführt. Gleichzeitig trat aber auch das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation in Kraft, mit dem im Bereich der Immaterialgüterrechte internationale Schutzstandards gesetzt wurden. Das Abkommen hat dazu geführt, daß seit 1995 in allen Staaten des Mercosur Reformvorhaben zum Immaterialgüterschutz auf den Weg gebracht und zu weiten Teilen bereits fertiggestellt wurden.
Bis zu welchem Grad haben sich die vier Mercosurstaaten an die in TRIPS enthaltenen Vorschriften angepaßt? Inwieweit stimmen die Modelle zu den gewerblichen Schutzrechten in den vier Mercosurstaaten miteinander überein, wo differieren sie voneinander?
Zur Klärung dieser Fragen untersucht der Verfasser einerseits die nationale Rechtslage in den vier Mitgliedstaaten, wirft andererseits aber auch einen Blick auf die zwischenstaatlichen Entscheidungen im gemeinsamen Markt und deren Umsetzung in den Mercosurstaaten.