Handbuch Ius Publicum Europaeum
Verfassungsrecht in Europa
Leonard Besselink, Giovanni Biaggini, Stanislaw Biernat, Patrick J. Birkinshaw, Armin von von Bogdandy, Pedro Cruz Villalón, Mario Dogliani, Horst Dreier, Maurizio Fioravanti, Mariano García-Pechuán, Christoph Grabenwarter, Catherine Haguenau-Moizard, Gábor Halmai, Luc Heuschling, Peter M. Huber, Peter Michael Huber, Julia Iliopoulos-Strangas, András Jakab, Olivier Jouanjan, Helen Keller, Stylianos-Ioannis G. Koutnatzis, Martina Künnecke, Irena Lipowicz, Antonio Lopez Castillo, Martin Loughlin, Manuel Medina Guerrero, Kjell Å. Modéer, Remco Nehmelman, Joakim Nergelius, Carlo Panara, Walter Pauly, Christos Pilafas, Cesare Pinelli, Rainer J. Schweizer, Alexander Somek, Karl-Peter Sommermann, Pál Sonnevend, Adam Tomkins, Piotr Tuleja, Hans-Heinrich Vogel, Ramses A. Wessel, Ewald Wiederin
Die Edition „Ius Publicum Europaeum“ behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
Zunächst werden die historischen Grundlagen und dogmatischen Grundzüge der Verfassungs- und Regierungssysteme untersucht sowie die ihre Identität prägenden Entscheidungen herausgearbeitet. Den Beiträgen liegt ein einheitliche Gliederung zugrunde, die alle relevanten rechtsvergleichenden Gesichtspunkte beinhaltet. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden analysiert, bedeutsame rechtsvergleichende Gesichtspunkte beleuchtet und ein Ausblick auf ein gemeinsames europäisches Verfassungsrecht formuliert.
Im Anschluss wird unter dem Stichwort „Offene Staatlichkeit“ das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Schließlich wird die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten untersucht.