Individualrechte im europäischen Umweltrecht
und ihre Durchsetzung im nationalen Recht
Ulrike Giera
In den letzten Jahren hat der Individualrechtsschutz im Umweltrecht durch die Aarhus-Konvention sowie die Rechtsprechung des EuGH verstärkt an Bedeutung gewonnen. Angesichts erheblicher Vollzugsdefizite im Umweltrecht werden Einzelne in die Kontrolle des Vollzuges eingebunden. Die Arbeit untersucht Individualrechte im Umweltrecht der Europäischen Union und ihren Einfluss auf das nationale Verwaltungsrecht. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zur Umsetzung umweltbezogener Richtlinienbestimmungen in Bezug auf die Kriterien, nach denen Individualrechte im Unionsrecht zu ermitteln sind, beleuchtet. Die Autorin analysiert außerdem, wie Individualrechte aus europäischen Umweltrichtlinien im österreichischen Recht zum einen legislativ umgesetzt, zum anderen effektiv durchgesetzt werden können.