Irreführendes Produktmarketing durch Gütesiegel und Influencer
Eine vergleichende Betrachtung des rechtlichen Schutzrahmens von Deutschland und drei ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sophia Steffensen
Der Handel über das Internet und hoher Konkurrenzdruck auf Unternehmen führt dazu, dass Empfehlungsmarketing durch (neutrale) Dritte eingesetzt wird, um Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu bewegen. Insbesondere Marketing mit Gütesiegeln und Influencern erfreut sich großer Beliebtheit, eröffnet jedoch ebenso großes Missbrauchspotenzial durch Irreführungen. Um einen einheitlichen Standard zum Schutz vor irreführendem Marketing zu schaffen, bieten die UGP-RL und weitere europäische Rechtsakte einen europaweiten Schutzrahmen. Indes gibt es weitgehende Unterschiede im nationalen Recht.
Die Arbeit untersucht exemplarisch anhand des europäischen, deutschen, niederländischen, französischen und spanischen Rechts, welche Regulierungsunterschiede es im Irreführungsrecht zwischen den Rechtsordnungen gibt und ob und in welchem Umfang eine weitergehende europarechtliche Harmonisierung geboten sein könnte.