Leitung und Kontrolle – Der Deutsche Corporate Governance Kodex und Nonprofit Organisationen
Daniel Graewe
Das Forschungsfeld der Corporate Governance erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Dies liegt zum einen daran, dass im Zuge der Globalisierung und Liberalisierung der Märkte große institutionelle Investoren mit immer mehr Nachdruck auf die Einführung und Einhaltung von Governanceregeln drängen. Zum anderen ist das anhaltend hohe Forschungsinteresse aber sicherlich auch auf eine Vielzahl spektakulärer Unternehmensskandale in den letzten Jahren zurückzuführen. Doch die Defizite bei der Leitung und Kontrolle sind nicht nur auf erwerbswirtschaftliche Unternehmen beschränkt. Sie betreffen auch in nicht geringerem Umfang den Dritten Sektor und damit die Nonprofit Organisationen (NPO). In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde eine signifikante Anzahl an Problemen bei NPO aufgedeckt und publiziert. Darüber hinaus treten NPO zunehmend in Wettbewerb miteinander um Spendeneinnahmen und öffentliche Fördermittel. Sie sind daher zu stetigen Professionalisierungs- und Ökonomisierungsmaßnahmen gezwungen, insbesondere was ihre internen Strukturen betrifft. Dabei orientieren sie sich an den Entwicklungstendenzen des Marktsektors und des Kapitalmarkts, der diese Entwicklung bereits durchlaufen hat. In der Folge wird die Leitung und Kontrolle von NPO immer anspruchsvoller. Durch Governance-Kodices können effiziente Leitungs- und Kontrollstrukturen implementiert und ausdifferenziert werden. Insbesondere die Leitideen Trennungsprinzip, Transparenz, Vermeidung von Interessenkonflikten sowie effiziente und klare Abläufe bei der Leitung und Kontrolle können für NPO Geltung beanspruchen. Der Autor behandelt vor diesem Hintergrund die Frage, ob und wenn ja, inwiefern der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Lösung von Leitungs- und Kontrollproblemen herangezogen und damit als Vorbild für eine strukturelle Professionalisierungsmaßnahme bei NPO dienen kann. Die Empfehlungen und Anregungen des DCGK können jedoch nicht ohne weiteres auf NPO angewandt werden. Dies wird schon durch die unterschiedlichen Rechtsformen im Markt- und Dritten Sektor deutlich. Während auf dem Kapitalmarkt die Rechtsform der Aktiengesellschaft vorherrscht, sind es bei NPO in Deutschland vornehmlich die Rechtsformen der Stiftung und des Vereins. Diese weisen nicht nur unterschiedliche Primärziele auf, sondern zeichnen sich auch durch andere gesetzlich vorgegebene Binnenstrukturen aus. So verfu¨gen Verein und Stiftung nach den bu¨rgerlich-rechtlichen Vorschriften nicht u¨ber ein institutionalisiertes Kontrollorgan. Die Regelungen des DCGK mu¨ssen daher an die NPO und deren Besonderheiten angepasst werden.