Medienrecht
Die zivilrechtlichen Ansprüche
Volker Perten, Butz Peters, Matthias Prinz
Zum Werk
Was „dürfen“ Medien?
Welche Sorgfaltspflichten haben Journalisten, Redakteure, Verlage und andere Medienunternehmen?
Wie sind die Rechte natürlicher und juristischer Personen, über die berichtet wird, geschützt und welche Ansprüche stehen ihnen ggf. zu?
Diese und anderen Fragen, die sich nicht nur in spektakulären Fällen („Caroline von Monaco“) täglich stellen, werden im vorliegenden Werk von führenden Spezialisten, die selber wichtige höchstrichterliche Entscheidungen zum Medienrecht erstritten haben, systematisch, praxisnah und argumentationsstark beantwortet. Zentrale Probleme wie die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung, die Definition der Privat- und Intimsphäre oder die Reichweite des Rechts am eigenen Bild werden prägnant und anhand umfangreicher Rechtsprechungsnachweise ebenso behandelt wie verfahrens- und kostenrechtliche Fragen.
Vorteile auf einen Blick
– auf Kernbereiche (Ansprüche bei behaupteter Rechtsverletzung) konzentrierte, dadurch übersichtliche und doch ausführliche Darstellung
– prägnante Argumentationshilfen
– erfahrene, spezialisierte Autoren
Zur Neuauflage
Die völlig neu bearbeitete 2. Auflage trägt wesentlichen neuen Entwicklungen Rechnung, so in technischer Hinsicht der gegenüber den Printmedien erheblich gewachsenen Bedeutung der Online-Medien und der hieraus folgenden Bedeutung neuer Verbreitungs- und Verletzungsformen und zusätzlicher Anspruchsgrundlagen. Inhaltlich reflektiert das Werk u.a. die Neubewertung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Privatleben Prominenter und ihrer Angehörigen. Hervorzuheben sind die vom BGH entwickelten und vom EGMR in seinen Entscheidungen vom 7.2.2012 („Axel Springer AG“ und „Von Hannover II“) gebilligten neuen Kriterien für die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz (abgestuftes Schutzkonzept).
Zielgruppe
Für Praktiker auf dem Gebiet des Presserechts, insbesondere Rechtsanwälte, Redakteure und andere Journalisten, Verlage und andere Medienunternehmen sowie Richter.