Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Frank Bayreuther, Stefan Greiner, Jacob Joussen, Hans Kudlich, Jan-Tibor Lelley, Anja Mengel, Jochen Mohr, Stephan Pötters, Martin Reufels, Gregor Thüsing, Bernd Waas
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert.
Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können.
Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung „im öffentlichen Interesse geboten erscheint“, um die Gesetzesziele zu erreichen „und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken“.
Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
– zum aktuellen Thema Mindestlöhne
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Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.