Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz
ZPO mit spezieller Berücksichtigung des Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Urheber- und Lauterkeitsrechts sowie des UKlaG
Christof Augenstein, Klaus Bacher, Gunnar Cassardt, Philipp Moritz Cepl, Jakob Guhn, Klaus Haft, Tobias Hahn, Georg Jacobs, Anja Lunze, Jens Matthes, Tobias Malte Müller, Michael Nielen, Ingo Rinken, Kai Rüting, Stefan Schilling, Ronny Thomas, Peter Tochtermann, Ulrike Voss, Georg Werner, Matthias Zigann, Stephanie Zöllner
Zum Werk
Dieser innovative Kommentar bietet speziell auf den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, UWG, Designrecht, jetzt auch Urheberrecht) zugeschnittene Erläuterungen der ZPO. Die für den Gewerblichen Rechtsschutz relevanten Vorschriften werden unter Berücksichtigung der Judikatur der spezialisierten Kammern und Senate der Instanzgerichte und des BGH beleuchtet. Hierbei werden aus Praktikersicht für Praktiker die prozessualen Besonderheiten des Gewerblichen Rechtsschutzes dargestellt, die in herkömmlichen ZPO-Kommentaren meist keinen Raum finden. Dank seiner Gesamtschau reicht das Werk weiter als etwa Einzeldarstellungen zum Wettbewerbs- oder Patentprozess. Ein besonderer Vorzug liegt in der Auswertung auch untergerichtlicher Rechtsprechung zu Streitwert- und Zuständigkeitsfragen.
Vorteile auf einen Blick
– Kommentarform kommt der Arbeitsweise des Praktikers entgegen
– fokussierte, konzentrierte Darstellung mit besonderer Rücksicht auf die Rechtsprechung
– erfahrene Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt jetzt auch prozessuale Besonderheiten des Urheberrechts. Zu den berücksichtigten Rechtsänderungen gehören u.a. das Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes, Änderungen des PatG und des UrhG, die seit dem 1.1.2017 zwingend elektronische Hinterlegung von Schutzschriften sowie das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts.
Zielgruppe
Für alle Richter, Anwälte und Syndikusanwälte, die forensisch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind.