Hierarchie und Autonomie
Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Geschichte des kirchlichen Wahlrechts bis 1140 (Recht im ersten Jahrtausend 1)
Andreas Thier
Im mittelalterlichen Bischofsamt verflochten sich politische Herrschaft und kirchliche Leitungsbefugnisse. Die Wahl und die Einsetzung von Bischöfen zählten deswegen zu den wichtigsten Themen kirchlicher, aber auch weltlicher Normsetzung. Seit der Spätantike entstanden deswegen langgestreckte Traditionen von Regelungen der Bischofsbestellung. Hier verbanden sich Vorstellungen hierarchisierter Ordnung und autonomer Selbstentscheidung mit Konzeptionen von der Wahl als regelhaft geordnetes Verfahren. Diesen Entwicklungen geht die Arbeit nach. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Ekklesiologie Cyprians von Karthago, dessen Ideen und Begrifflichkeiten der konziliaren und päpstlichen Normbildung wichtige Impulse geben sollten. Doch im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter gewannen auch andere Elemente an Einfluss wie etwa die hierarchische Bindung der Bischofsbestellung oder der Konsens der Betroffenen. Die dabei entstehenden Ordnungsansätze sollten bis zum zwölften Jahrhundert wesentliche Ansatzpunkte kirchlicher und weltlicher Normgebung bilden. So lieferte die spätantike Tradition auch die Bausteine für die Konzeptionen zur Neugestaltung der Bischofsbestellung in der Zeit von Kirchenreform und Investiturstreit. Wesentliche Voraussetzung dieser Entwicklungen waren die kirchlichen Kanonessammlungen, die die stete Präsenz der spätantiken Tradition garantierten. Gerade hier zeigt sich die ausgeprägte Wechselwirkung zwischen Schriftlichkeit und Recht im Zusammenhang der kirchlichen Kultur des Mittelalters.