Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Eine Studie über das Private Enforcement unter Berücksichtigung der digitalen Märkte
Lena-Marie Nath
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.