Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Rechtsstellung von Minderheitsaktionären
Olaf Lenschow
Minderheitsaktionären stehen dem Grunde nach dieselben durch die Aktie vermittelten Mitgliedsrechte innerhalb der Aktiengesellschaft zu, wie auch den übrigen Aktionären. Jedoch finden sich in diesem Bereich sowohl in der Rechtsprechung als auch bei gesetzgeberischen Maßnahmen zahlreiche Differenzierungen. Diese führen im Ergebnis dazu, dass das Anteilseigentum der Minderheiten in erster Linie als Kapitalanlage und gerade nicht als vollwertiges Mitgliedsrecht behandelt wird. Ob diese rechtliche Betrachtungsweise in verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig ist, wird im Rahmen dieser Studie anhand der Möglichkeiten eines vollständigen Verlustes des Anteilseigentums sowie der Ausgestaltung der einzelnen Aktionärsrechte untersucht.