Vergaberecht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Teil 4, Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, Verordnung über die Vergabe von Konzessionen, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Unterschwellenvergabeordnung, Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste
Clemens Antweiler, Jens Bernhardt, Christian Braun, Eick Busz, Alfred G. Debus, Heinz-Peter Dicks, Kerstin Dittmann, Anne-Christin Frister, Klaus Greb, Tobias Hänsel, Alexander Herrmann, Norbert Huber, Philipp Kraus, Alexandra Losch, Moritz Püstow, Annette Rosenkötter, Thorsten Siegel, Matthias Steck, Bernhard Stolz, Brigitta Trutzel, Uwe-Carsten Völlink, Alexander Wichmann, Jan Ziekow, Holger Zuck
Zum Werk
In dem Kommentar wird das gesamte Vergaberecht umfassend in praxisorientierter Form dargestellt wie es sich nach der Vergaberechtsreform 2016 darstellt.
Vorteile auf einen Blick
– das gesamte Vergaberecht auf Basis der Reform 2016 in einem Kommentar
– auf dem Stand des neuen Rechts
– von ausgezeichneten Experten praxisnah kommentiert
Zur Neuauflage
Die Vergaberechtsreform verändert das deutsche Vergaberecht grundlegend. Sowohl das GWB wie die vergaberechtlichen Verordnungen wurden stark erweitert oder neugefasst. Dafür entfallen die VOF und die VOL/A oberhalb der Schwellenwerte.
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, so auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn.
Auch die Vergaberechtlichen Verordnungen sind durch die Reform wesentlich erweitert worden:
– Die Vergabeverordnung (VgV), in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen näher ausgestaltet wird
– Die Sektorenverordnung (SektVO), für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
– Die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), für Bau- und Dienstleistungskonzessionen
– Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
– Vergabeverordnung für die Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
– Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde 2017 neugefasst und ersetzt die VOL/A. Nach ihr werden Leistungen, die keine Bauleistungen sind unterhalb eines bestimmten Auftragswerts vergeben
Zielgruppe
Mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasste Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.