Zivilprozessordnung
Familienverfahren | Gerichtsverfassung | Europäisches Verfahrensrecht
Ingo Saenger
Der „Saenger“ stellt seine Klasse mit seiner zuverlässigen, akribischen Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage im täglichen Gebrauch unter Beweis. Keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung bleibt unbeachtet – nicht umsonst zieht ihn auch der BGH oft heran.
Die Neuauflage
Legt besonderes Augenmerk auf die erneut verfeinerte Gesetzgebung zum elektronischen Rechtsverkehr – elektronische Akte, beA und weitergehende Strukturierung des Zivilprozesses
Berücksichtigt die Änderungen durch datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen und zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten
Stellt die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Gerichtspraxis dar
Behandelt vorausschauend auch kommende Rechtsentwicklungen wie das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG
Die systematische und verständliche Einbeziehung des europäischen Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrechts erspart den Blick in andere Spezialwerke und vernetzt diese mit dem Recht der ZPO.
Der Besondere Vorteil: Mit dem Onlinezugang haben Sie Zugriff auf alle zitierten Entscheidungen, Normtexte und können mithilfe der internen Verweise blitzschnell im Werk navigieren.
Die Autoren
Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richter am Landgericht, Lüneburg | Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Dr. Erik Kießling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster | Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA, Universität Augsburg | Jens Rathmann, Richter am Oberlandesgericht, Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Oliver Siebert, LL.M. (London), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und für Versicherungsrecht, Mainz | Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof