Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Das Werk befasst sich mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Access Providern zur Sperrung von rechtsverletzenden Internetangeboten, die in der EU durch Richtlinien vorgegeben ist. Mit dem 3. TMGÄndG hat der deutsche Gesetzgeber aber die einzige nationale Rechtsgrundlage zur Inanspruchnahme von Access Provider, die Störerhaftung, abgeschafft und nur für W-Lan Anbieter eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen. Es werden Ansätze zur Abwendung der Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Rechts untersucht. Der vorzugswürdige Ansatz wird mit dem englischen und australischen Recht verglichen, die beide jahrelange Erfahrung mit der praktischen Anwendung haben. Durch den Vergleich werden Probleme in der aufkommenden Anwendung im deutschen Recht erkennbar.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk befasst sich mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Access Providern zur Sperrung von rechtsverletzenden Internetangeboten, die in der EU durch Richtlinien vorgegeben ist. Mit dem 3. TMGÄndG hat der deutsche Gesetzgeber aber die einzige nationale Rechtsgrundlage zur Inanspruchnahme von Access Provider, die Störerhaftung, abgeschafft und nur für W-Lan Anbieter eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen. Es werden Ansätze zur Abwendung der Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Rechts untersucht. Der vorzugswürdige Ansatz wird mit dem englischen und australischen Recht verglichen, die beide jahrelange Erfahrung mit der praktischen Anwendung haben. Durch den Vergleich werden Probleme in der aufkommenden Anwendung im deutschen Recht erkennbar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Aktualisiert: 2019-03-16
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Können Verletzte von Internetzugangsdiensten (wie der Telekom, Vodafone oder Telefónica) verlangen, dass diese bestimmte Internetseiten sperren, wenn sie durch deren Inhalt in ihren Rechten verletzt werden?
Unterlassungsansprüche (u.a. gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 823 Abs. 1, 2 BGB) können schließlich auch gegen mittelbare Verursacher geltend gemacht werden, wobei grundsätzlich keine Subsidiarität hinsichtlich einer Inanspruchnahme gegenüber unmittelbaren Verletzern zu berücksichtigten ist. Haftungsbeschränkungen
für Diensteanbieter sind allerdings nach der E-Commerce-Richtlinie vorgegeben und mit dem Telemediengesetz umgesetzt. Rechtsgebietsübergreifend geht das Buch den haftungsrechtlichen Fragen aus dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und allgemeine Persönlichkeitsrecht auf den Grund. Mit dem Fokus auf die Verantwortlichkeit der Internetzugangsdienste wird ein neuartiger Beitrag zur Diskussion über die Haftung von Intermediären geleistet, die sich bislang weitesgehend auf Host-Provider
konzentrierte. Im Rahmen der umfassenden Untersuchung werden die Verantwortlichkeitsregeln im TMG analysiert.
Die Verfasserin kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass Sperrpflichten bei europarechtskonformer Auslegung des TMG einem Richtervorbehalt unterliegen und stellt einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor, der insbesondere eine Gerichtskostenentlastung der Internetzugangsdienste beinhaltet. Ferner werden die Grundsätze der Störerhaftung und der Verkehrspflichten dogmatisch eingeordnet und einander gegenüber gestellt, wobei auch die Rechtsprechung und Literatur zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht vertieft untersucht werden.
Die Arbeit ist nicht auf eine materielle Prüfung beschränkt, sondern führt auch in die technischen Details möglicher Sperrmaßnahmen ein und untersucht deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Anders als bei Host-Providern kommt es hinsichtlich der Unterlassungshaftung der Internetzugangsdienste maßgeblich auf die Verhältnismäßigkeit von Sperrmaßnahmen im Einzelfall an. Daher werden die zu berücksichtigenden Grundrechte und (differenziert nach den Sperrmaßnahmen) die maßgeblichen Abwägungskriterien aufgezeigt.
Als Vorfrage wird auch untersucht, wann deutsches Recht vor dem Hintergrund der Globalität des Internets überhaupt auf die Tätigkeit der Internetzugangsdienste Anwendung findet.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Aktualisiert: 2021-11-20
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Mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Enforcement-Richtlinie) hat der Europäische Gesetzgeber Neuland betreten und erstmals auf Gemeinschaftsebene einen umfassenden Katalog von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Immaterialgüterrechten vorgesehen. Diese Arbeit untersucht den Umsetzungs- und Änderungsbedarf, der sich aufgrund der Enforcement-Richtlinie für das deutsche Recht ergibt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzung des Art. 7 RL, durch welchen die vorprozessuale Beweisermittlung bei einer vermuteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden musste.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Einführung des Auskunftsanspruchs gegen Access-Provider wurde bereits im Vorfeld umfassend in der Wissenschaft diskutiert. Die Einschaltung eines unbeteiligten Dritten, des Access-Providers, stieß auf vielfältige Bedenken. Mit der Norm des § 101 Urheberrechtsgesetz (UrhG) versuchte der Gesetzgeber diesen Bedenken Rechnung zu tragen und die Interessen der am Auskunftsanspruch Beteiligten - Rechteinhaber, Anschlussinhaber sowie Access-Provider - zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die praktische Umsetzung zeigte jedoch, dass der § 101 UrhG in verschiedener Hinsicht eine Norm ist, der es an klaren Vorgaben des deutschen - und europäischen - Gesetzgebers mangelt. Aus diesem Grund entstand eine teilweise diametral unterschiedliche Rechtsprechung in den einzelnen Gerichtsbezirken, insbesondere, aber nicht nur, zur Auslegung des Merkmals des gewerblichen Ausmaßes sowie zu den genauen Voraussetzungen für die Speicherpflicht der jeweiligen Internetprotokoll(IP)-Adressen seitens der Access-Provider. Es zeigte sich hier schnell, dass ein ausgereiftes Konzept, das die datenschutzrechtliche Problematik angemessen berücksichtigt, fehlt. Interessendreiklang von Rechteinhabern, Anschlussinhabern und Access-Providern Merkmal des gewerblichen Ausmaßes Frage der doppelten Gewerbsmäßigkeit Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verwendung der IP-Adressen Richtervorbehalt des § 101 Abs. 9 UrhG Örtliche Zuständigkeit nach dem FamFG Beteiligte des Auskunftsverfahrens nach dem FamFG Vorübergehende Sicherung der IP-Adressen für das Auskunftsverfahren Speicherung auf Zuruf Rechtsbehelfe gegen die Auskunftsanordnung Verteilung der Kostenlast des Auskunftsverfahrens Verhältnis von § 101 UrhG zu § 406 e StPO
Aktualisiert: 2019-12-20
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Urheberrechtsverletzer treten im Internet nicht unter ihrem Namen und ihrer Anschrift auf, sondern unter einer von ihrem Zugangsanbieter (Access Provider) zugewiesenen IP-Adresse. Nur der Access Provider ist in der Lage, Auskünfte darüber zu erteilen, welchem konkreten Nutzer die fragliche IP-Adresse zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung zugeteilt war. Der Rechteinhaber ist auf diese Auskunft angewiesen, wenn er mit zivilrechtlichen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Rechtsverletzer vorgehen will. Andreas Kramer widmet sich der Frage, ob den Access Provider bereits de lege lata oder zumindest de lege ferenda nach der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG) - neben strafprozessualen Auskunftspflichten - auch gegenüber privaten Rechteinhabern eine Auskunftspflicht trifft, wenn dessen Dienste für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Im Gang der Untersuchung werden zunächst die technischen, gesellschaftspolitischen und rechtlichen Grundlagen der Urheberrechtspiraterie im Internet dargestellt. Sodann wird der zentralen Frage nachgegangen, ob den Rechteinhabern de lege lata eine materielle oder prozessuale Anspruchsgrundlage für ihr Auskunftsbegehren zur Seite steht und sich eine solche auch mit den - für Access Provider geltenden - spezialgesetzlichen Haftungsprivilegierungen, dem Datenschutzrecht sowie dem Fernmeldegeheimnis vereinbaren lässt. Anschliessend werden die Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie und zur Novellierung des Datenschutzrechts sowie die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) im Hinblick auf eine Auskunftspflicht des Access Providers kritisch begutachtet und eigene Lösungsvorschläge zur Statuierung einer effektiven Auskunftspflicht des Access Providers unterbreitet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Zu den neuen Herausforderungen, derer sich das Urheberrecht seit dem Vormarsch des Internets stellen muss, zählt auch die Verfolgung von in Peer-to-Peer-Netzwerken begangenen Urheberrechtsverletzungen. Insbesondere die Möglichkeit, einen Verletzer direkt in Anspruch zu nehmen, ist nicht ohne Weiteres gegeben. Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit der Möglichkeit, urheberrechtliche Auskunftsansprüche gegen Access-Provider geltend zu machen, um so Kenntnis von der Identität rechtsverletzender Nutzer zu erlangen. Nach einer Darstellung des zugrunde liegenden Unionsrechts wird hierfür zunächst auf die Vorraussetzungen urheberrechtlicher Auskunftsansprüche eingegangen. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass die Durchsetzung von Urheberrechten nicht ohne Grenzen ist. Insbesondere gilt es, das Datenschutzrecht in Einklang mit Rechtsdurchsetzung zu bringen, da die Weitergabe der Kundendaten zu einer Begrenzung der Anonymität im Internet führt und einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.
Aktualisiert: 2019-01-11
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die zwei Gesetze zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeignet sind, einen wirksamen Schutz der Urheberrechte an Musik- und Filmwerken gegenüber der massenhaften digitalen Vervielfältigung im privaten Bereich zu bewirken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer herbeizuführen. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das System der Pauschalabgabe für private Vervielfältigungen auf digitale Vervielfältigungshandlungen übertragbar oder mit Blick auf moderne Verfahren des Kopierschutzes und der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen abzuschaffen ist. Im Übrigen wird erörtert, ob das novellierte Urheberrecht eine ausreichende Handhabe gegen das massenhafte Kopieren von unkörperlichen Vorlagen aus Internet-«Tauschbörsen» bietet. Zu diesem Zweck wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche (Urheber-)Recht die praktische Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet – insbesondere mittels Auskunftsansprüchen gegen Access-Provider – gewährleistet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Offene Netze sind von Privaten betriebene Funknetzwerke, an denen jeder Interessierte aktiv teilnehmen und mitwirken kann. Offene Netze weisen Parallelen zu Open Source und Open Content auf und umfassen freien Zugriff auf das Netz (und das Internet). Diese Arbeit untersucht rechtliche Fragestellungen und rechtliche Gestaltungen offener Netze. Rechtsverhältnisse und Pflichten der Nutzer sowie Ansprüche Dritter (allg. Haftung, Störerhaftung, Auskunftsansprüche) werden aufgearbeitet und bewertet.
Aktualisiert: 2021-02-11
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