Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche Verantwortung der Angehörigen von Heilberufen. Ihre Tätigkeit ist mit einem deutlich erhöhten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persönliche Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen Berufsausübung oder Straftaten gegen die Persönlichkeitssphäre oder im Zusammenhang mit der Einstellung von Sachverständigengutachten. Die Beiträge liefern Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Aktualisiert: 2023-07-02
Autor:
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.,
K.-O. Bergmann,
K. Bühler,
W. Eisenmenger,
P. Gaidzik,
B. Halbe,
K.-H. Kurz,
S. Nemetschek,
T. Ratajczak,
G. Schwarz-Schilling,
C.-M. Stegers,
K. Ulsenheimer
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Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche Verantwortung der Angehörigen von Heilberufen. Ihre Tätigkeit ist mit einem deutlich erhöhten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persönliche Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen Berufsausübung oder Straftaten gegen die Persönlichkeitssphäre oder im Zusammenhang mit der Einstellung von Sachverständigengutachten. Die Beiträge liefern Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Aktualisiert: 2023-07-02
Autor:
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.,
K.-O. Bergmann,
K. Bühler,
W. Eisenmenger,
P. Gaidzik,
B. Halbe,
K.-H. Kurz,
S. Nemetschek,
T. Ratajczak,
G. Schwarz-Schilling,
C.-M. Stegers,
K. Ulsenheimer
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Frage, ob Vertragsärzte bereits heute rationieren, um eine optimale GKV-Versorgung zu ermöglichen, ist zu bejahen. Der Vorwurf der Rationierung als objektiv zurechenbare strafbare Körperverletzung kann hingegen entkräftet werden. Medizinischer und GKV-Standard schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Diese Forschungsarbeit liefert elementare Erkenntnisse für die sozial-, straf- und zivilrechtliche Rationierungsdebatte in Deutschland.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet mit dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin jährlich den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag. Die Beiträge des 12. Medizinstrafrechtstages werden in diesem Tagungsband der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Inhaltlich beleuchten sie aktuelle Entscheidungen und Tendenzen im Medizinstrafrecht, strafrechtlich relevante Gestaltungsfallen bei ärztlichen Kooperationen, Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz, die Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigers, die Psychologie im Arztstrafverfahren sowie strafrechtliche Risiken bei Fernbehandlungen.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Helmut Frister; RA Prof. Dr. Karl-Heinz Möller, FAMedR; Prof. Dr. Frank Saliger; RA Johann Schwenn, FAStrafR; RA Dr. Sebastian T. Vogel, FAStrafR und RAin Dr. Stephanie Wiege, FAMedR u FAStrafR. Mit einem Vorwort von RA Prof. Dr. Martin Stellpflug, FASozR U FAMedR.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Zum Werk
Das Medizinstrafrecht ist als besonderer Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in fast allen juristischen Fakultäten Teil des Schwerpunktbereichs Strafrecht bzw. sogar (ge)wichtiger Teil eines eigenständigen Schwerpunkts Medizinrecht.
Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.
Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante.
Schwerpunkte sind:Medizinrechtliche GrundlagenKlassisches ArztstrafrechtStrafbare HeileingriffeWunscherfüllende MedizinBehandlungsfehlerÄrztliche NebenpflichtenWirtschaftsstrafrecht der MedizinGrundzüge des PharmastrafrechtsStrafprozessuale BesonderheitenNeben- und FolgeverfahrenDie Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen und Fällen dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechtszahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung
Zielgruppe
Für Studierende, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter und alle, die sich aus beruflichen Gründen in das Medizinstrafrecht einarbeiten müssen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Das Medizinstrafrecht ist als besonderer Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in fast allen juristischen Fakultäten Teil des Schwerpunktbereichs Strafrecht bzw. sogar (ge)wichtiger Teil eines eigenständigen Schwerpunkts Medizinrecht.
Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.
Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante.
Schwerpunkte sind:Medizinrechtliche GrundlagenKlassisches ArztstrafrechtStrafbare HeileingriffeWunscherfüllende MedizinBehandlungsfehlerÄrztliche NebenpflichtenWirtschaftsstrafrecht der MedizinGrundzüge des PharmastrafrechtsStrafprozessuale BesonderheitenNeben- und FolgeverfahrenDie Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen und Fällen dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechtszahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung
Zielgruppe
Für Studierende, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter und alle, die sich aus beruflichen Gründen in das Medizinstrafrecht einarbeiten müssen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Lehrbuch vermittelt das Handwerkszeug zur Lösung von Klausuren und Anfertigung von Seminararbeiten im Medizin- und Gesundheitsrecht. Für Praktika und Verwaltungsstationen gibt es begleitende Informationen. Durch Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung werden Querbezüge zu relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Vertrags-, Straf- und Sozialrecht) aufgezeigt. Ausgewählte Graphiken verdeutlichen komplizierte Strukturen der Materie.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Lehrbuch vermittelt das Handwerkszeug zur Lösung von Klausuren und Anfertigung von Seminararbeiten im Medizin- und Gesundheitsrecht. Für Praktika und Verwaltungsstationen gibt es begleitende Informationen. Durch Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung werden Querbezüge zu relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Vertrags-, Straf- und Sozialrecht) aufgezeigt. Ausgewählte Graphiken verdeutlichen komplizierte Strukturen der Materie.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Lehrbuch vermittelt das Handwerkszeug zur Lösung von Klausuren und Anfertigung von Seminararbeiten im Medizin- und Gesundheitsrecht. Für Praktika und Verwaltungsstationen gibt es begleitende Informationen. Durch Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung werden Querbezüge zu relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Vertrags-, Straf- und Sozialrecht) aufgezeigt. Ausgewählte Graphiken verdeutlichen komplizierte Strukturen der Materie.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Werk beinhaltet eine abwägende Analyse möglicher Strafbarkeitsrisiken von Ärzten bei konsentierten lebensgefährdenden Behandlungen.
Die ethische Verpflichtung eines Arztes besteht darin, Leben zu erhalten, Krankheit zu heilen und Leiden zu lindern. Die Hoffnung auf Heilung geht jedoch häufig mit der Inkaufnahme der mit der medizinischen Intervention verbundenen Risiken einher. Aus der Feststellung, dass sich Ärzte bewusst für die Vornahme einer lebensgefährlichen – teilweise tödlich endenden – Operation entscheiden, ergeben sich nicht nur interessante dogmatische Folgefragen auf Tatbestands- und Rechtfertigungsebene, sondern es offenbaren sich zugleich Strafbarkeitsrisiken von nicht unerheblichem Ausmaß.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Die Frage, ob Vertragsärzte bereits heute rationieren, um eine optimale GKV-Versorgung zu ermöglichen, ist zu bejahen. Der Vorwurf der Rationierung als objektiv zurechenbare strafbare Körperverletzung kann hingegen entkräftet werden. Medizinischer und GKV-Standard schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Diese Forschungsarbeit liefert elementare Erkenntnisse für die sozial-, straf- und zivilrechtliche Rationierungsdebatte in Deutschland.
Aktualisiert: 2023-05-15
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