Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung berücksichtigt.
Im Anschluss daran nimmt der Autor die aktuelle Prüfungssystematik im Vorfeld der Eheschließung in den Blick und stellt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Neben neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung analysiert. Einen wesentlichen Teil der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa sowie die Frage der Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters als dem Nahziel eines europäischen Ehe- und Familienrechts.
Kramp kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei und im Vorfeld der Trauung sowohl einen historisch-tradierten als auch einen notwendigen Teil der Eheschließung und ihrer Kontrolle darstellt. Daneben wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, durch welches eine nachhaltige Effizienzsteigerung in der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen erzielt werden könnte. Daher kann die Abhandlung auch als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Ehe- und Familienrechts verstanden werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung berücksichtigt.
Im Anschluss daran nimmt der Autor die aktuelle Prüfungssystematik im Vorfeld der Eheschließung in den Blick und stellt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Neben neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung analysiert. Einen wesentlichen Teil der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa sowie die Frage der Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters als dem Nahziel eines europäischen Ehe- und Familienrechts.
Kramp kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei und im Vorfeld der Trauung sowohl einen historisch-tradierten als auch einen notwendigen Teil der Eheschließung und ihrer Kontrolle darstellt. Daneben wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, durch welches eine nachhaltige Effizienzsteigerung in der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen erzielt werden könnte. Daher kann die Abhandlung auch als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Ehe- und Familienrechts verstanden werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Zum Werk
Im Hinblick auf die Erweiterung der zu erläuternden Rechtsmaterie, erscheint das Werk nunmehr in zwei Bänden.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen FamFG-Kommentaren wird im MüKoFamFG nicht nur das familienrechtliche Verfahren, sondern das gesamte FamFG (also auch Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, in Nachlass- und Teilungssachen, in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren, in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen) und - ganz neu -zahlreiche neue internationale Vorschriften kommentiert.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Information über die
- wesentliche Literatur
- wissenschaftliche Tiefe
- vorzügliche Lesbarkeit
Zur Neuauflage
In der 3. Auflage werden neben der intensiven Auseinandersetzung mit der neuen Literatur und Rechtsprechung nun auch die internationalen familienverfahrensrechtlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträge kommentiert, z.B. Brüssel-IIa-VO, EG-UntVO, EuGewaltschutzVO, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO, KSÜ, HKÜ, HAdoptÜ, ErwSÜ, IntFamRVG, IntErbRVG.
Band 1 beinhaltet die §§ 1-270
FamFG: Allgemeine Vorschriften mit den Vorschriften zu Verfahren im ersten Rechtszug, Beschluss, Einstweilige Anordnung, Rechtsmittel, Verfahrenskostenhilfe, Kosten, Vollstreckung, Verfahren mit Auslandsbezug) und Verfahren in Familiensachen: mit Allgemeinen Vorschriften, Verfahren in Ehesachen, in Scheidungssachen und Folgesachen, in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen, in Adoptionssachen, in Ehewohnungs- und Haushaltssachen, in Gewaltschutzsachen, in Versorgungsausgleichssachen, in Unterhaltssachen, in Güterrechtssachen und in Lebenspartnerschaftssachen.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Dagmar Coester-Waltjen,
Alexander Erbarth,
Ansgar Fischer,
Christian Fischer,
Stefan Heilmann,
Norbert Heiter,
Michael Henjes,
Martina Ludlei,
Katharina Lugani,
Carola Macco,
Hans-Ulrich Maurer,
Steffen Pabst,
Julia Pasche,
Thomas Rauscher,
Wulf Schindler,
Eva Schumann,
Jürgen Soyka,
Angelika Stein,
Bernhard Ulrici,
Wolfram Viefhues,
Walter Zimmermann
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Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung berücksichtigt.
Im Anschluss daran nimmt der Autor die aktuelle Prüfungssystematik im Vorfeld der Eheschließung in den Blick und stellt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Neben neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung analysiert. Einen wesentlichen Teil der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa sowie die Frage der Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters als dem Nahziel eines europäischen Ehe- und Familienrechts.
Kramp kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei und im Vorfeld der Trauung sowohl einen historisch-tradierten als auch einen notwendigen Teil der Eheschließung und ihrer Kontrolle darstellt. Daneben wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, durch welches eine nachhaltige Effizienzsteigerung in der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen erzielt werden könnte. Daher kann die Abhandlung auch als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Ehe- und Familienrechts verstanden werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen FamFG-Kommentaren wird im MüKoFamFG nicht nur das familienrechtliche Verfahren, sondern das gesamte FamFG (also auch Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, in Nachlass- und Teilungssachen, in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren, in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen) und - ganz neu -zahlreiche internationale Vorschriften kommentiert.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Information über die wesentliche Literatur
- wissenschaftliche Tiefe
Zur Neuauflage des Gesamtwerks
In dieser 3. Auflage werden neben der intensiven Auseinandersetzung mit der neuen Literatur und Rechtsprechung nun auch die internationalen familienverfahrensrechtlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträge kommentiert.
Band 2 beinhaltet die §§ 270-493 FamFG, Art. 111, 112 FGG-RG, das Internationale und europäische Zivilverfahrensrecht in Familiensachen (IZVR/EuZVR) mit Brüssel IIa-VO sowie die (verfahrensrechtlichen) Vorschriften der EG-UntVO, EU-GewaltschutzVO, EU-ErbVO, EuGüVO, EuPartVO, KSÜ, HKÜ, HAdoptÜ, ErwSÜ, IntFamRVG, IntErbRVG und vieles mehr.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Andreas Botthof,
Josef Dörndorfer,
Alexander Erbarth,
Ansgar Fischer,
Christian Gomille,
Peter Gottwald,
Herbert Grziwotz,
Alexander Krafka,
Volker Lipp,
Martina Ludlei,
Claudia Mayer,
Karlheinz Muscheler,
Steffen Pabst,
Manfred Postler,
Thomas Rauscher,
Adrian Schmidt-Recla,
Holger Wendtland,
Denise Wiedemann,
Walter Zimmermann
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Herbst 1944: Die deutsche Wehrmacht befindet sich in verzweifelten Abwehrkämpfen gegen eine Übermacht der Gegner. Da versucht die Reichsregierung in zwölfter Stunde, auch die allerletzten Reserven zu mobilisieren und stellt eine Volksmiliz auf: den deutschen Volkssturm, in dessen Reihen bisher nicht gediente Männer von 16 bis 60 Jahren ihre Heimat verteidigen sollen. Der renommierte Historiker Prof. Franz W. Seidler beschreibt in seinem Standardwerk Aufstellung, Organisation, Ausbildung und Führung des Volkssturms. Er geht auf Ausrüstung und Betreuung, Finanzwesen, Sanitätswesen, Rechtssystem, Verwendung und Einsatz der Miliztruppen ein. Wichtige Kapitel befassen sich mit dem Verhältnis zur Wehrmacht sowie mit der Propaganda. Reichspropaganda-minister Dr. Joseph Goebbels versuchte unter Anspielung auf die preu-ßische Erhebung gegen die französischen Besatzer 1813 u.a. mit der Parole „Nun Volk steh auf, und Sturm brich los!“ die Deutschen zum Kampf zu motivieren. Aussagekräftige Fotos, Abdrucke von Dokumenten, umfangreiche Quellenangaben, weiterführende Literatur sowie ein Orts- und Sachregister runden die gelungene Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-10-15
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Zum Werk
Im Hinblick auf die Erweiterung der zu erläuternden Rechtsmaterie, erscheint das Werk nunmehr in zwei Bänden.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen FamFG-Kommentaren wird im MüKoFamFG nicht nur das familienrechtliche Verfahren, sondern das gesamte FamFG (also auch Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, in Nachlass- und Teilungssachen, in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren, in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen) und - ganz neu -zahlreiche neue internationale Vorschriften kommentiert.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Information über die
- wesentliche Literatur
- wissenschaftliche Tiefe
- vorzügliche Lesbarkeit
Zur Neuauflage
In der 3. Auflage werden neben der intensiven Auseinandersetzung mit der neuen Literatur und Rechtsprechung nun auch die internationalen familienverfahrensrechtlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträge kommentiert, z.B. Brüssel-IIa-VO, EG-UntVO, EuGewaltschutzVO, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO, KSÜ, HKÜ, HAdoptÜ, ErwSÜ, IntFamRVG, IntErbRVG.
Band 1 beinhaltet die §§ 1-270
FamFG: Allgemeine Vorschriften mit den Vorschriften zu Verfahren im ersten Rechtszug, Beschluss, Einstweilige Anordnung, Rechtsmittel, Verfahrenskostenhilfe, Kosten, Vollstreckung, Verfahren mit Auslandsbezug) und Verfahren in Familiensachen: mit Allgemeinen Vorschriften, Verfahren in Ehesachen, in Scheidungssachen und Folgesachen, in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen, in Adoptionssachen, in Ehewohnungs- und Haushaltssachen, in Gewaltschutzsachen, in Versorgungsausgleichssachen, in Unterhaltssachen, in Güterrechtssachen und in Lebenspartnerschaftssachen.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Dagmar Coester-Waltjen,
Alexander Erbarth,
Ansgar Fischer,
Christian Fischer,
Stefan Heilmann,
Norbert Heiter,
Michael Henjes,
Martina Ludlei,
Katharina Lugani,
Carola Macco,
Hans-Ulrich Maurer,
Steffen Pabst,
Julia Pasche,
Thomas Rauscher,
Wulf Schindler,
Eva Schumann,
Jürgen Soyka,
Angelika Stein,
Bernhard Ulrici,
Wolfram Viefhues,
Walter Zimmermann
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Autor: Franz Schmidt, neu gesetzter Nachdruck, 98 Seiten
Nach mündlichen, brieflichen und aktlichen Quellen bearbeitet von Franz Schmidt 1863.
INHALT
I. Gebräuche bei Hochzeiten in Thüringen.
Die Werbung.
Die Hochzeit.
– Von den Zeiten zum Heirathen.
– Aufgebot, Beiträge der Kosten für Geistlichkeit bei Trauungen.
– Andere Kosten. Das „jus prima noctis.“
– Der Zug zur Kirche.
– Polterabend.
– Das Geläut bei Hochzeiten.
– Das Schützen.
– Musik und Tanz.
– Schießen.
– Schlaftrunk holen. Modebrode.
– Schornlaufen.
– Abholen der Hochzeitgäste.
– Der Brautschmuck.
– Ein- und Abholen der Braut.
– Hochzeitbitter.
Nach der Hochzeit.
II. Gebräuche bei Taufen.
– Vor der Taufe.
– Die Taufe und nach der Taufe.
III. Gebräuche bei Begräbnissen.
– Vor dem Begräbniß.
– Das Begräbniß.
Eine Bauernhochzeit
Aktualisiert: 2019-12-29
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Wer sich mit dem Immobilienrecht beschäftigt, kennt sie aus leidvoller Erfahrung: Eintragungen im Grundbuch für längst verstorbene Personen, Personen unbekannten Aufenthalts, überhaupt Rechte, die nicht mehr ausgeübt werden (können). Solche Eintragungen lassen sich häufig auf herkömmlichem Weg nicht aus dem Grundbuch beseitigen, da es hierzu der Bewilligung des Eingetragenen bzw. seiner Erben samt Erbnachweis bedürfte.
Doch das Gesetz kennt einen Ausweg und sieht für eine Vielzahl von Konstellationen das Aufgebotsverfahren als Möglichkeit der Grundbuchbereinigung vor: Vom Aufgebot des Eigentümers über das Aufgebot des unbekannten Grundschuldgläubigers oder gar das Aufgebot eines Vormerkungs- oder eines Vorkaufsberechtigten hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, überholte Eintragungen zu beseitigen. Jedoch sind die gesetzlichen Vorschriften leider nur erschwert auffindbar; die Tatsache, dass das zugehörige Verfahrensrecht sich im FamFG findet und damit an anderer Stelle als die materiellen Vorschriften, trägt dazu bei, dass vom Aufgebot in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht wurde.
Das vorliegende Werk richtet sich bewusst an den Praktiker und gibt ihm die Möglichkeit, je nach Art der zu beseitigenden Eintragung, schnell die Möglichkeit des Aufgebots und dessen Voraussetzungen zu überblicken und gibt wertvolle Muster für die notarielle Praxis, flankiert von einer vertieften Darstellung einzelner Problembereiche des materiellen Aufgebotsrechts. Ein Werk, das in keiner Notarstelle fehlen sollte!
Aktualisiert: 2019-01-09
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Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung berücksichtigt.
Im Anschluss daran nimmt der Autor die aktuelle Prüfungssystematik im Vorfeld der Eheschließung in den Blick und stellt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Neben neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung analysiert. Einen wesentlichen Teil der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa sowie die Frage der Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters als dem Nahziel eines europäischen Ehe- und Familienrechts.
Kramp kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei und im Vorfeld der Trauung sowohl einen historisch-tradierten als auch einen notwendigen Teil der Eheschließung und ihrer Kontrolle darstellt. Daneben wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, durch welches eine nachhaltige Effizienzsteigerung in der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen erzielt werden könnte. Daher kann die Abhandlung auch als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Ehe- und Familienrechts verstanden werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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