Private als Sparkassenträger.

Private als Sparkassenträger. von Quast,  Fabian Alexander
Mit dem Berliner Sparkassenmodell hat der Landesgesetzgeber die ausgetretenen Pfade des Sparkassenorganisationsrechts verlassen. Die vor allem europarechtlich determinierte Neuregelung ermöglicht eine weitreichende Einbeziehung Privater in die Sparkassenorganisation. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der von Privatbanken erkannten Notwendigkeit der Stärkung des Privatkundengeschäfts ist das Berliner Sparkassenmodell eine mögliche Gestaltungsoption auch für andere Bundesländer. Fabian Alexander Quast geht den im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Berliner Sparkassenmodell nach und behandelt dabei grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Organisation von Verwaltungseinheiten durch das Landesrecht. Im Mittelpunkt stehen neben dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip die Vorgaben des einfachen Bundesrechts, insbesondere des Gesetzes über das Kreditwesen und des Aktiengesetzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Private als Sparkassenträger.

Private als Sparkassenträger. von Quast,  Fabian Alexander
Mit dem Berliner Sparkassenmodell hat der Landesgesetzgeber die ausgetretenen Pfade des Sparkassenorganisationsrechts verlassen. Die vor allem europarechtlich determinierte Neuregelung ermöglicht eine weitreichende Einbeziehung Privater in die Sparkassenorganisation. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der von Privatbanken erkannten Notwendigkeit der Stärkung des Privatkundengeschäfts ist das Berliner Sparkassenmodell eine mögliche Gestaltungsoption auch für andere Bundesländer. Fabian Alexander Quast geht den im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Berliner Sparkassenmodell nach und behandelt dabei grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Organisation von Verwaltungseinheiten durch das Landesrecht. Im Mittelpunkt stehen neben dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip die Vorgaben des einfachen Bundesrechts, insbesondere des Gesetzes über das Kreditwesen und des Aktiengesetzes.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Private als Sparkassenträger.

Private als Sparkassenträger. von Quast,  Fabian Alexander
Mit dem Berliner Sparkassenmodell hat der Landesgesetzgeber die ausgetretenen Pfade des Sparkassenorganisationsrechts verlassen. Die vor allem europarechtlich determinierte Neuregelung ermöglicht eine weitreichende Einbeziehung Privater in die Sparkassenorganisation. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der von Privatbanken erkannten Notwendigkeit der Stärkung des Privatkundengeschäfts ist das Berliner Sparkassenmodell eine mögliche Gestaltungsoption auch für andere Bundesländer. Fabian Alexander Quast geht den im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Berliner Sparkassenmodell nach und behandelt dabei grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Organisation von Verwaltungseinheiten durch das Landesrecht. Im Mittelpunkt stehen neben dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip die Vorgaben des einfachen Bundesrechts, insbesondere des Gesetzes über das Kreditwesen und des Aktiengesetzes.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zur Haftung des Beliehenen

Zur Haftung des Beliehenen von Wiehen,  Anna Kristina
Die Beleihung ist ein fest anerkanntes und bereits mehrfach diskutiertes Rechtsinstitut. Wenn es auch über die Jahre hinweg immer wieder Gegenstand vieler Diskussionen und Abhandlungen gewesen ist und dadurch die verwaltungsrechtliche Diskussion stets belebt hat, ist die zugehörige Haftungsfrage bisher vernachlässigt worden und daher nur unzureichend geklärt. Allgemein anerkannt ist jedoch, dass im Falle eines Schadenseintritts im Rahmen eines Beleihungsrechtsverhältnisses grundsätzlich die mittelbare Staatshaftung in Form der Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zum Tragen kommt. Das heißt, der Staat wird durch die Überleitungsfunktion des Art. 34 GG zum Haftungssubjekt. Im Jahr 2010 stellte das BVerwG insoweit - im Falle einer im ökologischen Landbau tätigen, mit Zertifizierungsaufgaben beliehenen Kontrollstelle - klar, dass eine Haftungsregelung zwischen Beleihendem und Beliehenem einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Wenn eine solche nicht gegeben sei, könne der Staat keinen Rückgriff beim Beliehenen nehmen. Obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung in gewissen Konstellationen zwischen Bürger und Staat das Vorliegen eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses anerkannt hat und ein solches in Teilen der Literatur auch innerhalb eines Beleihungsrechtsverhältnisses für gegeben erachtet wird, ist die Heranziehung dieser Regressmöglichkeit nicht in Betracht gezogen worden. Diese Studie widmet sich daher unter Darlegung der Grundsätze der Beleihung und des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses der Frage, ob auch in einem Beleihungsrechtsverhältnis – soweit die Haftungsfrage nicht spezialgesetzlich geregelt ist – über das Haftungsinstitut des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses Regress beim Beliehenen genommen werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-30
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Kooperation von Staat und Privaten im Naturschutzrecht

Kooperation von Staat und Privaten im Naturschutzrecht von Wasylow-Neuhaus,  Lukas
Das Naturschutzrecht setzt vielfältige Anreize, damit Staat und Private kooperieren. In der vorliegenden Arbeit wird der kooperative Instrumentenkasten nicht nur national-rechtsvergleichend, sondern auch empirisch untersucht: Die bundes- und landesnaturschutzrechtlichen Regelungen werden (in dieser Arbeit teilweise erstmalig) auf ihre rechtstatsächliche Wirksamkeit hin bewertet und insgesamt in die steuerungstheoretische Diskussion eingebettet und eingeordnet. Aus den dogmatischen und empirischen Befunden leitet der Autor ein Bündel an praktischen Gestaltungsvorschlägen ab.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die staatliche Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Förderung der Verbraucherzentralen

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die staatliche Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Förderung der Verbraucherzentralen von Görner,  Kay
Im ersten Teil diskutiert der Verfasser, welche Stellung der Verbraucherschutz in Deutschland innehat, ob er Verfassungsrang im Hinblick auf Bezüge zu einzelnen Grundrechten und zum Sozialstaatsprinzip genießt, wobei ein „Verbraucherleitbild“ beleuchtet wird, um am Ende eine Definition von Verbraucher Schutz zu unternehmen und sich schließlich dem Bereich der Verbraucherschutz-Gesetzgebung zugewandt wird. Das zweite Kapitel erfasst den „öffentlich-rechtlicher Verbraucherschutz durch Behörden“, danach die mittelbare Staatsverwaltung durch Kammern und anschließend den „zivilrechtlichen Verbraucherschutz“, basierend auf dem „Grundsatz der Privatautonomie“. Darauf aufbauend wird das Augenmerk dem „Verbraucherschutz durch Verbraucherzentralen“ geschenkt mit Tätigkeitsbereichen, Aufgaben und Instrumente und es wird die Frage aufgeworfen, ob Verbraucherzentralen öffentlich-rechtlich und gemeinnützig handeln oder nicht. Teil 2 fragt danach, ob Bund oder Ländern (Ausführungs-)Kompetenzen für die finanzielle Förderung der Verbraucherzentralen zukommen. Bei den materiellen Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit der finanziellen Förderung werden mögliche Konkurrenten der Verbraucherzentralen genannt und darauf eingegangen, ob eine Verletzung von Grundrechten in Betracht kommt. Eine Rechtsvergleichung rundet den Inhalt ab.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Kooperation von Staat und Privaten im Naturschutzrecht

Kooperation von Staat und Privaten im Naturschutzrecht von Wasylow-Neuhaus,  Lukas
Das Naturschutzrecht setzt vielfältige Anreize, damit Staat und Private kooperieren. In der vorliegenden Arbeit wird der kooperative Instrumentenkasten nicht nur national-rechtsvergleichend, sondern auch empirisch untersucht: Die bundes- und landesnaturschutzrechtlichen Regelungen werden (in dieser Arbeit teilweise erstmalig) auf ihre rechtstatsächliche Wirksamkeit hin bewertet und insgesamt in die steuerungstheoretische Diskussion eingebettet und eingeordnet. Aus den dogmatischen und empirischen Befunden leitet der Autor ein Bündel an praktischen Gestaltungsvorschlägen ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand von Marzlin,  Christian
Mit der Förderung aus der Exzellenzinitiative schaffen Bund und Länder neue Forschungsmöglichkeiten. Der Autor analysiert positive und negative Effekte der Förderung und bezieht sie in die Untersuchung mit ein. An deren Ende stellt er kompetenzrechtliche Defizite, eine notwendige Beteiligung der Parlamente und Grundrechtsbeeinträchtigungen fest.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand von Marzlin,  Christian
Mit der Förderung aus der Exzellenzinitiative schaffen Bund und Länder neue Forschungsmöglichkeiten. Der Autor analysiert positive und negative Effekte der Förderung und bezieht sie in die Untersuchung mit ein. An deren Ende stellt er kompetenzrechtliche Defizite, eine notwendige Beteiligung der Parlamente und Grundrechtsbeeinträchtigungen fest.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand von Marzlin,  Christian
Mit der Förderung aus der Exzellenzinitiative schaffen Bund und Länder neue Forschungsmöglichkeiten. Der Autor analysiert positive und negative Effekte der Förderung und bezieht sie in die Untersuchung mit ein. An deren Ende stellt er kompetenzrechtliche Defizite, eine notwendige Beteiligung der Parlamente und Grundrechtsbeeinträchtigungen fest.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Einsetzung, Verfahren, Schiedsspruch

Die Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Einsetzung, Verfahren, Schiedsspruch von Eckerth,  Laura
2003 schuf der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes die hausarztzentrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Sicherstellung des Angebots dieser Versorgungsform bedarf es des Vertragsschlusses zwischen Gemeinschaften von Hausärzten und Krankenkassen. Um einen vertragslosen Zustand zu verhindern, legt § 73b Abs. 4a SGB V fest, dass im Falle der Nichteinigung eine Schiedsperson den Vertrag festzusetzen hat. Die Figur der Schiedsperson stellt dabei eine neuere Erscheinung dar. So verwundert es nicht, dass die neu geschaffene Regelung zahlreiche zu klärende Rechtsfragen birgt. Das Werk untersucht die Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V umfassend und beleuchtet das Verfahren von der Einsetzung bis zum Schiedsspruch. Ergänzt wird die Arbeit mit Überlegungen, inwiefern sich die gewonnenen Erkenntnisse auf andere sozialrechtliche Schiedspersonen übertragen lassen. Das Werk richtet sich an Leser aus der Wissenschaft und der Praxis.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Beliehene im modernen Staat

Beliehene im modernen Staat von Bönninger,  Jürgen, Goellner,  Nikolas, Schroeder,  Rainer
Im Bereich der sich rasant entwickelnden Fahrzeugtechnik erfordert insbesondere der Einzug von Digitalisierung und Automatisierung von Fahrzeugen die kontinuierliche Weiterentwicklung der nationalen und europäischen Gesetzesgrundlagen sowie die genaue Analyse der Potenziale von zukunftsweisenden Technologien. Dies setzt tiefgründiges, fundiertes Faktenwissen sowie sachkundige, faire Beratung von Experten voraus. Um dies zu gewährleisten und auch um den staatlichen Verwaltungsapparat zu entlasten, werden wesentliche Elemente der Verkehrssicherheit vom hoheitlichen Normgeber in die Hand von privaten Rechtssubjekten gelegt, den Beliehenen. Der Beliehene handelt dabei nicht im Eigeninteresse, sondern er wird im Rahmen staatlicher Steuerung tätig und ist ein wichtiges Mittel zur effektiven Erfüllung von Staatsaufgaben. Dies wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, da bei der Beleihung öffentliches und privates Recht eng ineinandergreifen und die Beleihung in Politik und Öffentlichkeit immer wieder neu erklärt werden muss. Der Schwerpunkt des in Vorbereitung befindlichen Werkes „Beliehene im modernen Staat“ liegt in der dogmatischen Darstellung des öffentlich-rechtlichen Beleihungsrechtsverhältnisses. Dargestellt wird zunächst die geschichtliche Entwicklung des Instituts der Beleihung, wobei insbesondere auch der Bedeutungswandel, den diese Einrichtung in den letzten Jahrzehnten hierzulande erfahren hat, berücksichtigt wird. Eingehend beleuchtet werden folgende Punkte: – die konkrete Rechtsgrundlage für eine Beleihung, – den notwendigen Beleihungsakt, die konkreten Befugnisse der FSD – Zentrale Stelle aufgrund der Beleihung, – die Fragen nach einer speziellen Rechts- bzw. Fachaufsicht, – die Haftung des Beliehenen und – die verfassungsrechtlichen Grenzen der Beleihung. Die Erläuterung erfolgt am Beispiel der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH als Zentrale Stelle. Die Übertragbarkeit grundsätzlicher rechtlicher Erwägungen und Begründungen auf das Institut der Technischen Prüfstelle als Beliehener versteht sich. Das Werk richtet sich damit insbesondere an Politik und Verwaltung, die von der Fortführung der bewährten Konstruktion der Beleihung stets neu überzeugt werden müssen. Nicht weniger von Bedeutung ist das Werk aber auch für die Sachverständigen der Technischen Prüfstellen selbst: Als „face to the customer“ sind sie selbst wichtige, direkte Botschafter und müssen sich deshalb über ihre Rolle als Beliehene und die Begründung dieser Rolle klar sein, um sie glaubwürdig nach außen vertreten zu können.
Aktualisiert: 2020-01-10
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