4. Auflage (2. Edition) des beliebten eJustice-Praxishandbuchs mit weitgehender Neubearbeitung unter Berücksichtigung der Rechtslage und Rechtsprechung bis Mai 2019 mit in der 2. Edition neu hinzugefügtem Anhang zum neuen EGVP-Prüfvermerk (Stand 9/2019).
Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte auf Fallstricke vor allem bei Form- und Fristfragen im eJustice-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen - ohne dabei ein Techniker sein zu müssen - das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen. Grundlage hierfür sind die bereits gesammelten praktischen Erfahrungen des Autors mit dem elektronischen Rechtsverkehr via EGVP und beA, sowie mit elektronischen (Doppel-)Akten.
Pressestimmen:
"In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen." (NZA 2019, 1123)
"Insbesondere für Nutzer, die sich schnell einen Überblick [...] verschaffen wollen [...] ist das Praxishandbuch eine wertvolle Hilfe. Wenn der elektronische Rechtsverkehr nun Fahrt aufnimmt, viele der neu aufgetauchten und auftauchenden Fragen Klärungen erfahren, eine Einordnung der sicher zu erwartenden umfangreichen und wohl auch unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung erfolgt, dann wird dieses Praxishandbuch aber zu einem Standardwerk avancieren können" (Verwaltungsblätter BW, August 2018)
"(...) Er beschreibt detailliert die Funktionsweisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (...)" (www.edvgt.de, Februar 2019)
Aus dem Inhalt:
- Fristenlauf und elektronische Zustellungen,
- Formfragen,
- Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk,
- qualifizierte elektronische Signaturen,
- die elektronische Beantragung von PKH und Mahnbescheiden,
- das elektronische Schutzschriftenregister,
- das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),
- IT-Sicherheit,
- eJustice in Kanzlei und Behörden,
- die Mehrwerte der eAkte,
- richterliche Unabhängigkeit und eAkte,
- Changemanagement,
- Checklisten.
Aktualisiert: 2020-08-15
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Einfache, das heißt ungesicherte, elektronische Dokumente bieten grundsätzlich keine Gewähr für die Urheberschaft und Unverfälschtheit, da sie spurenlos verändert werden können. Anders liegt es bei Urkunden: Die Anordnung des Textes, die äußere Beschaffenheit des Trägermaterials und die Unterschrift sind starke Indizien für die Authentizität und Integrität. Um keinen Beweisverlust in der zunehmend elektronisch geführten Welt im Vergleich elektronischer Dokumente zu den herkömmlichen Papierurkunden zu erleiden, gibt es verschiedene Sicherungsinstrumente wie die qualifizierte Signatur als Verschlüsselungsverfahren oder die De-Mail als Transportmedium. Die Beweiskraft dieser besonders gesicherten elektronischen Dokumente wird untersucht. Dabei werden die bestehenden Regelungen in der Zivilprozessordnung, insbesondere im Augenscheinsbeweisrecht, und die Vorschriften der europäischen eIDAS-Verordnung beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Autor geht der Frage nach, welchen Verantwortungsbeitrag im Hinblick auf den Datenschutz jeder einzelne Nutzer bei transaktionsbezogenen E-Government-Anwendungen zu tragen hat. Dabei wird den mehrpoligen Akteurskonstellationen aus öffentlicher Hand, privatem Diensteanbieter und privatem Nutzer Rechnung getragen. Die De-Mail und der neue Personalausweis stehen hier als durch die E-Government-Gesetzgebung besonders geregelte Infrastrukturen im Fokus. Nicht zuletzt wird durch die flankierenden gesetzlichen Vorgaben durch das Onlinezugangsgesetz, welches Bund, Länder und Kommunen dazu zwingt, einem Portalverbund beizutreten, das mehrpolige Verhältnis von öffentlicher Hand, Diensteanbieter und privatem Nutzer an Bedeutung gewinnen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Einfache, das heißt ungesicherte, elektronische Dokumente bieten grundsätzlich keine Gewähr für die Urheberschaft und Unverfälschtheit, da sie spurenlos verändert werden können. Anders liegt es bei Urkunden: Die Anordnung des Textes, die äußere Beschaffenheit des Trägermaterials und die Unterschrift sind starke Indizien für die Authentizität und Integrität. Um keinen Beweisverlust in der zunehmend elektronisch geführten Welt im Vergleich elektronischer Dokumente zu den herkömmlichen Papierurkunden zu erleiden, gibt es verschiedene Sicherungsinstrumente wie die qualifizierte Signatur als Verschlüsselungsverfahren oder die De-Mail als Transportmedium. Die Beweiskraft dieser besonders gesicherten elektronischen Dokumente wird untersucht. Dabei werden die bestehenden Regelungen in der Zivilprozessordnung, insbesondere im Augenscheinsbeweisrecht, und die Vorschriften der europäischen eIDAS-Verordnung beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Veränderungen im (elektronischen) Zustellungsrecht durch das eJustice-Gesetz zum 1. Januar 2018 sind eine Herausforderung für die zulässige Einreichung von Rechtsmitteln für Verfahrensbeteiligte und ihre Prozessvertreter. Rechtsanwälte, Steuerberater, Rentenberater und prozessvertretende Verbände und Vereinigung müssen die neuen Rechtsbegriffe kennen und anwenden, wollen sie nicht haftungsträchtige Fehler riskieren.
Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick.
Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche "eJustice-Praxishandbuch" (ISBN: 9783746082080) mit erläuternden systematischen Darstellungen und Screenshots.
Aus dem Inhalt:
- Besonderheiten des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) und der sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO,
- das beA und die alternativen Übermittlungswege hierzu,
- Form und Fristwahrung bei Schriftsatzeinreichungen mit EGVP, beA, beN, beBPo oder De-Mail,
- Grundlagen der qualifizierten elektronischen Signatur; Unterscheidung zulässiger und unzulässiger Signaturarten (Container-Signatur),
- zulässige Dateiformate,
- Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen,
- Rechtsfolgen bei Formfehlern,
- Besonderheiten des zentralen Schutzschriftenregisters und des (Online-)Mahnverfahrens.
Aktualisiert: 2022-04-22
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3. Auflage des beliebten eJustice-Praxishandbuchs unter Berücksichtigung der Rechtslage seit 1. Januar 2018, der ergangenen Rechtsprechung bis Dezember 2017, der aktuellen Verordnungen - insbesondere der ERVV 2018, und der Folgen des Ausfalls des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum Jahreswechsel 2017/2018.
Der elektronische Rechtsverkehr war bislang nicht im Fokus der meisten Juristen. Das "eJustice-Gesetz" weckt die Praktiker auf - nicht wenige erstmalig und gegen ihren Willen. In den Jahren 2017 bis 2022 werden die wesentlichen Meilensteine dieser größten Umwälzung des juristischen Arbeitsplatzes seit der Erfindung der elektrischen Schreibmaschine und des Rechtsverkehrs seit dem Telefax beschritten.
Insbesondere die prozessrechtlichen Veränderungen zum 1. Januar 2018 zwingen Gerichte, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien zu Organisationsveränderungen. Zudem ergeben sich rechtliche und faktische Fragestellungen durch den Ausfall des beA zum Jahreswechsel 2017/2018.
Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte auf Fallstricke im eJustice-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen - ohne dabei ein Techniker sein zu müssen - das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen. Grundlage hierfür sind die bereits gesammelten praktischen Erfahrungen des Autors mit dem elektronischen Rechtsverkehr via EGVP und beA, sowie mit elektronischen (Doppel-)Akten.
Aus dem Inhalt:
- eJustice und Prozessrecht,
- sichere Übermittlungswege,
- Fristenlauf,
- Formfragen,
- die qualifizierte elektronische Signatur,
- die elektronische Beantragung von PKH und Mahnbescheiden,
- das elektronische Schutzschriftenregister,
- das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),
- eJustice und IT-Sicherheit
- eJustice und meine Kanzlei
- Das beA, der Ausfall des beA und die Alternativen,
- eJustice und Behörden,
- De - Mail,
- elektronische Verwaltungsakten,
- eJustice und das Gericht,
- der elektronische Postausgang,
- die Mehrwerte der eAkte,
- die Sicht des Richters auf die Akte,
- das Stimmungsbild in den Gerichten,
- richterliche Unabhängigkeit und eAkte,
- Changemanagement,
- Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr für Prozessvertreter und Richter.
Aktualisiert: 2019-03-19
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Die Nutzung der herkömmlichen E-Mail, die ein zentrales elektronisches Kommunikationsmittel für geschäftliche Kommunikation darstellt, ist mit dem Umstand konfrontiert, dass der E-Mail-Dienst die Echtheit und Unversehrtheit der Nachricht sowie den Nachweis ihres Zugangs nicht gewährleistet. Die De-Mail soll diese Wirkungen auf einfach zu handhabende Weise sicherstellen. In der Arbeit wird im Wege des Vergleichs der technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Grundlagen der herkömmlichen E-Mail auf der einen Seite und der De-Mail auf der anderen Seite die Frage untersucht, ob die De-Mail in ihrer Ausgestaltung durch das De-Mail-Gesetz und weitere Gesetzgebungsakte dieses Ziel erreicht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im elektronischen Zivilrechtsverkehr ist eine beweissichere Kommunikation von großer Bedeutung. Kommt es zu Streitigkeiten über elektronisch ausgetauschte Willenserklärungen, ist häufig die Nachweisbarkeit der Kommunikationsumstände entscheidend. Insbesondere E-Mails bieten jedoch in der Regel keine Beweissicherheit. Der auf Basis des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (De-Mail-G) von privaten Providern angebotene De-Mail-Postfach- und Versanddienst soll mittels gesetzlich regulierten De-Mails und De-Mail-Bestätigungsfunktionen eine nutzerfreundliche Möglichkeit zur Abhilfe schaffen. Matthias Försterling gibt einen Einblick in die regulatorischen, funktionalen und technischen Hintergründe des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes. Hierauf aufbauend prüft er, welcher Beweiswert elektronischen Dokumenten im Zivilprozess zugesprochen werden kann, die mittels De-Mails ausgetauscht worden sind. Er analysiert nicht nur den eigens für den De-Mail-Postfach- und Versanddienst in die Zivilprozessordnung eingefügten § 371 a Abs. 2 ZPO, sondern untersucht auch die im De-Mail-System vorgesehenen Möglichkeiten des Zugangsnachweises. Schließlich werden Besonderheiten vorgestellt, die bei der Beweisführung mit De-Mails in der zivilprozessualen Praxis zukünftig zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Aktualisiert: 2018-07-27
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Das Internet und die digitale Welt sind heutzutage zu einer der wichtigsten Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts geworden und stellen die moderne Form der Kommunikation dar. Dieser Trend soll zukünftig auch in den Zivilprozess Einzug halten. Bis zur vollständigen Umsetzung und dem reibungslosen Ablauf eines elektronischen Zivilverfahrens sind jedoch noch etliche Probleme zu lösen. In der vorliegenden Abhandlung setzt sich der Autor mit den Problemen der gesetzlichen Neuerungen durch das EJustizG und den rechtlichen Auswirkungen für die E-Justiz rechtswissenschaftlich auseinander.
Aktualisiert: 2021-12-03
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"Datenhoheit in der Cloud"
Die umfassende Digitalisierung von Daten, die alle Lebensbereiche des Bürgers betreffen, betrifft insbesondere auch die Interaktion von Bürgern, Firmen und Verwaltungen. Aktuell diskutierte Ansätze des Datentransfers zwischen diesen Parteien laufen meist auf eine zentrale Speicherung von Daten durch die Behörde hinaus. Die grundsätzliche Feststellung, wie die Hoheit des Bürgers über seine Daten sichergestellt werden kann, ist bisher nicht ausreichend beantwortet.
Denn informationelle Selbstbestimmung erfordert, dass die rechtlich bedenkliche Speicherung von Daten auf den bloßen Verdacht der späteren Nutzung für behördliche Zwecke durch andere, datenschutzrechtlich konforme Mechanismen ersetzt wird. Ein Paradigmenwechsel zur Datenfreigabe durch den Bürger ist erforderlich, der durch konkrete, für den Bürger verfügbare technische Konzepte sichergestellt werden muss.
Die Nutzung öffentlicher Cloud-Dienste wird angesichts vieler Unischerheiten nur zögerlich umgesetzt. Cloud Computing offeriert aber auch das Potenzial, Bürgerdaten unter der Kontrolle des Bürgers zu speichern und kann somit als technologische Umsetzung des Prinzips "Datenhoheit" verstanden werden.
Diese Studie befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie technischen Lösungskonzepten und untersucht beispielhaft anhand vorhandener Projekte die rechtlichen und technisch-organisatorischen Aspekte, die die individuelle Datenhoheit betreffen, und deren Auswirkunge auf die Speicherung der personenbezogenen Daten und Informationen in einer öffentlichen Cloud.
Aktualisiert: 2018-07-18
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Das Ziel, welches mit dem Begriff E-Government einhergeht, die öffentliche Verwaltung in elektronischer Form abzubilden sowie Synergieeffekte innerhalb der Verwaltungsorganisation aufgrund des Technikeinsatzes zu nutzen, ist wegen der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen in Wissenschaft und Praxis noch nicht abgeschlossen. Unter Einbeziehung des Verfahrensverlaufes eines einstufigen sowie mehrstufigen Antragsverfahrens, widmet sich die Verfasserin an den gegebenen Stellen des Verfahrensverlaufs den rechtlichen Fragestellungen und Hürden die es bei E-Government zu überwinden gilt. Im Vordergrund steht hierbei die Abhandlung verfassungsrechtlicher Fragestellungen sowie Bedrohung und Schutzziele der elektronischen Datenübermittlung um eine rechtssichere und verbindliche Kommunikation auf elektronischem Wege sicherzustellen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf das DeMail-Gesetz (DeMailG), das Signaturgesetz (SigG) und die Änderungen im Personalausweisgesetz (PAuswG) gelegt, sowie der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Fragestellungen es bei dem mehrstufigen Verwaltungsverfahren noch zu beantworten gilt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Vertrauliche und nachweisbare Geschäftspost wird bisher in der Regel über den herkömmlichen Brief abgewickelt. Mit De-Mail ist nun das vertrauliche und nachweisbare Versenden elektronischer Nachrichten über das Internet möglich. Dadurch können viele Vorgänge, für die bisher nur der Postweg infrage kam, vollständig elektronisch erledigt werden. Bei entsprechender Verbreitung könnte sich De-Mail zu einem zukunftsweisenden Dienst für die elektronische Übermittlung sensibler Inhalte zwischen Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und sonstigen juristischen Personen entwickeln.
Doch zunächst bringt die Einführung von De-Mail für Unternehmen viele Fragen mit sich, zum Beispiel:
Welche Anwendungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen?
Wie kann De-Mail die herkömmliche Briefpost ersetzen?
Welcher De-Mail-Anbieter ist die richtige Wahl?
Wie findet man die passende technische Lösung?
Von der Beantragung von Adressen über die Zugangseröffnung bis zur Umstellung von Betriebsabläufen – auf was muss bei der Einführung von De-Mail im Unternehmen geachtet werden?
Aktualisiert: 2020-06-17
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