Die vielfältigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ministerialbekanntmachungen, die sich um den Komplex "Straßenverkehr" ranken, sind in dieser Textsammlung zusammengetragen.
Den besonderen Wert erhält die Sammlung durch die präzisen und praxisnahen Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung in der Broschur "StVO", die Bestandteil des Grundwerks ist (Stand StVO 10/2017).
Zuletzt erschien Lieferung 140 (Juni 2023 /78 €).
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die vielfältigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ministerialbekanntmachungen, die sich um den Komplex "Straßenverkehr" ranken, sind in dieser Textsammlung zusammengetragen.
Den besonderen Wert erhält die Sammlung durch die präzisen und praxisnahen Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung in der Broschur "StVO", die Bestandteil des Grundwerks ist (Stand StVO 10/2017).
Zuletzt erschien Lieferung 140 (Juni 2023 /78 €).
Aktualisiert: 2023-06-30
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Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".
Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vielfältigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ministerialbekanntmachungen, die sich um den Komplex "Straßenverkehr" ranken, sind in dieser Textsammlung zusammengetragen.
Den besonderen Wert erhält die Sammlung durch die präzisen und praxisnahen Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung in der Broschur "StVO", die Bestandteil des Grundwerks ist (Stand StVO 10/2017).
Zuletzt erschien Lieferung 140 (Juni 2023 /78 €).
Aktualisiert: 2023-06-07
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Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".
Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".
Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“ ein Instrument wieder mit Leben erfüllt, das zuletzt nach der Herstellung der deutschen Einheit zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus zum Einsatz kam: Die Zulassung von Verkehrswegeprojekten durch Maßnahmegesetz anstatt durch Planfeststellungsbeschluss. Durch den schnelleren Ausbau der Schienen- und Binnenschifffahrtswege soll möglichst viel Verkehr von der Straße auf diese Verkehrsträger verlagert werden. Zur Vorbereitung dieser Gesetzgebungsschritte ist durch das Bundesverkehrsministerium eine Studie in Auftrag gegeben worden, die in dem vorliegenden Band wiedergegeben wird. Sie analysiert zum einen ausführlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen derartige Maßnahmegesetze zulässig sind, und entwickelt zum anderen Vorschläge für die Aufgabenverteilung zwischen den Akteuren in einem mit einem Gesetzgebungsakt abschließenden Planungsverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“ ein Instrument wieder mit Leben erfüllt, das zuletzt nach der Herstellung der deutschen Einheit zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus zum Einsatz kam: Die Zulassung von Verkehrswegeprojekten durch Maßnahmegesetz anstatt durch Planfeststellungsbeschluss. Durch den schnelleren Ausbau der Schienen- und Binnenschifffahrtswege soll möglichst viel Verkehr von der Straße auf diese Verkehrsträger verlagert werden. Zur Vorbereitung dieser Gesetzgebungsschritte ist durch das Bundesverkehrsministerium eine Studie in Auftrag gegeben worden, die in dem vorliegenden Band wiedergegeben wird. Sie analysiert zum einen ausführlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen derartige Maßnahmegesetze zulässig sind, und entwickelt zum anderen Vorschläge für die Aufgabenverteilung zwischen den Akteuren in einem mit einem Gesetzgebungsakt abschließenden Planungsverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Band 22 dokumentiert die Entstehung der Artikel 86 bis 91 aus dem VIII. Abschnitt des Grundgesetzes über "Die Ausführungen der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung". Diese enthält die maßgeblichen Bestimmungen zur Ausführung der Bundesgesetze in bundeseigener Verwaltung (mit und ohne Verwaltungsunterbau) oder durch bundesunmittelbare Selbstverwaltungskörperschaften (Art. 86 und 87), die Bundesbank (Art. 88) sowie die Verwaltung der Bundeswasserstraßen (Art. 89) und der Autobahnen bzw. Fernverkehrsstraßen (Art. 90). Die Verwaltung als eigene Angelegenheit der Länder oder im Auftrage des Bundes sind in Artikel 83 bis 85 in Band 21 dokumentiert. Der Parlamentarische Rat wich mit der Zusammenfassung nahezu aller Zuständigkeiten über den Vollzug der Bundesgesetze in diesem Abschnitt von der vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vorgeschlagenen Systematik ab. Dieser hatte Bestimmungen über den Vollzug des Bundesrechts im Abschnitt "Bund und Länder" verankert, die Mitwirkung der Länder im Bundesrat im Abschnitt "Gesetzgebung" und weitere Detailregelungen im Abschnitt "Ausführung der Bundesgesetze und Bundesverwaltung" zusammengefasst. Die hier dokumentierten Beratungen über Art und Ausmaß der Vollzugskompetenzen spiegeln das Ringen der Föderalisten auf der einen Seite und der Zentralisten auf der anderen Seite um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern wider.
Volume 22 documents the development of Articles 86 to 91 of Section VIII of the Basic Law on "The Implementation of Federal Laws and the Federal Administration". This contains the relevant provisions for the implementation of the federal laws in federal administration (with and without administrative basis) or by federal self-governing bodies (Articles 86 and 87), the Bundesbank (Article 88) and the administration of the federal waterways (Article 89) and the motorways or highways (Art. 90). The administration as a separate matter of the federal countries or on behalf of the Federation are documented in Articles 83 to 85 in Volume 21. By embracing almost all responsibilities for the implementation of the federal laws in this section, The Parliamentary Council deviated from the system proposed by the Constitutional Convention on Herrenchiemsee. The convention had anchored provisions on the enforcement of federal law in the section "Federation and Federal Countries", with the participation of the federal countries in the Federal Council and further detailed regulations summarized in the sections "Legislation" and "Execution of federal laws and federal administration", respectively. The discussions on the nature and extent of enforcement powers documented here reflect the struggle of the federalists on the one hand and the centralists on the other hand for a balanced distribution of power between the federal government and the countries.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Die vielfältigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ministerialbekanntmachungen, die sich um den Komplex "Straßenverkehr" ranken, sind in dieser Textsammlung zusammengetragen.
Den besonderen Wert erhält die Sammlung durch die präzisen und praxisnahen Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung in der Broschur "StVO", die Bestandteil des Grundwerks ist (Stand StVO 10/2017).
Aktualisiert: 2021-02-11
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Die vielfältigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ministerialbekanntmachungen, die sich um den Komplex "Straßenverkehr" ranken, sind in dieser Textsammlung zusammengetragen.
Den besonderen Wert erhält die Sammlung durch die präzisen und praxisnahen Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung in der Broschur "StVO", die Bestandteil des Grundwerks ist (Stand StVO 10/2017).
Zuletzt erschien Lieferung 139 (März 2023 /114 €).
Aktualisiert: 2023-04-20
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Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".
Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Diese Arbeit stellt das Recht der Planung und Realisierung von Fernstraßen, Schienenwegen und Flughäfen in Portugal dar. Schwerpunkt sind die Verkehrsinfrastrukturen von europäischer Relevanz. Eingrenzungskriterium hierfür ist die Einbeziehung in die gemeinsame europäische Planung im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze nach Art. 154-156 des EG-Vertrags. Zunächst beschreibt der Autor das portugiesische Planungsrecht der drei Verkehrssektoren zusammenfassend, um danach die europäische Komponente der portugiesischen Verkehrswegeplanung zu erläutern. Schließlich stellt er die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der portugiesischen und deutschen Verkehrswegeplanung und - realisierung heraus. Das Buch will zum Verständnis verschiedener nationaler Planungskonzepte innerhalb der Europäischen Union beitragen. Für das deutsche Planungsrecht können sich auf diese Weise Gesichtspunkte zur Steigerung der Planungseffizienz ergeben. Die Darstellung der portugiesischen Verkehrswegeplanung ist aus deutscher Sicht nicht zuletzt auch deshalb interessant, weil trotz der unterschiedlichen Größe, Verwaltungsstruktur und Wirtschaftskraft beider Staaten ähnliche Probleme im Verkehrsinfrastrukturbereich existieren.
Aktualisiert: 2020-12-04
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