Als Berater müssen Sie im Sanierungsverfahren rasch reagieren. Sanierungskonzepte sind zu erarbeiten und umzusetzen. Sie führen Verhandlungen mit Gläubigern über Schuldennachlässe und Ratenzahlungen. Ein geplanter Personalabbau ist dem AMS zu melden. Das Praxiswerk „Sanierung von Unternehmen“ unterstützt Sie dabei, Firmen aus der Krise zu führen.
Ihre Vorteile:
• Umfassende rechtliche Beratung eines Unternehmens in der betrieblichen Krise aus insolvenz-, steuer-, arbeits- und unternehmensrechtlicher Sicht.
• Mehr als 160 Mustervorlagen: Erstellen Sie erfolgreiche Sanierungskonzepte und Reorganisationsmaßnahmen für eine gerichtliche und außergerichtliche Sanierung.
• Aktuelle Judikatur und zahlreiche Beispiele aus der Praxis: Haftung des GmbHGeschäftsführers, der optimale Ablauf eines Sanierungsverfahren, uvm
Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Berater müssen Sie im Sanierungsverfahren rasch reagieren. Sanierungskonzepte sind zu erarbeiten und umzusetzen. Sie führen Verhandlungen mit Gläubigern über Schuldennachlässe und Ratenzahlungen. Ein geplanter Personalabbau ist dem AMS zu melden. Das Praxiswerk „Sanierung von Unternehmen“ unterstützt Sie dabei, Firmen aus der Krise zu führen.
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• Mehr als 160 Mustervorlagen: Erstellen Sie erfolgreiche Sanierungskonzepte und Reorganisationsmaßnahmen für eine gerichtliche und außergerichtliche Sanierung.
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Berater müssen Sie im Sanierungsverfahren rasch reagieren. Sanierungskonzepte sind zu erarbeiten und umzusetzen. Sie führen Verhandlungen mit Gläubigern über Schuldennachlässe und Ratenzahlungen. Ein geplanter Personalabbau ist dem AMS zu melden. Das Praxiswerk „Sanierung von Unternehmen“ unterstützt Sie dabei, Firmen aus der Krise zu führen.
Ihre Vorteile:
• Umfassende rechtliche Beratung eines Unternehmens in der betrieblichen Krise aus insolvenz-, steuer-, arbeits- und unternehmensrechtlicher Sicht.
• Mehr als 160 Mustervorlagen: Erstellen Sie erfolgreiche Sanierungskonzepte und Reorganisationsmaßnahmen für eine gerichtliche und außergerichtliche Sanierung.
• Aktuelle Judikatur und zahlreiche Beispiele aus der Praxis: Haftung des GmbHGeschäftsführers, der optimale Ablauf eines Sanierungsverfahren, uvm
Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Berater müssen Sie im Sanierungsverfahren rasch reagieren. Sanierungskonzepte sind zu erarbeiten und umzusetzen. Sie führen Verhandlungen mit Gläubigern über Schuldennachlässe und Ratenzahlungen. Ein geplanter Personalabbau ist dem AMS zu melden. Das Praxiswerk „Sanierung von Unternehmen“ unterstützt Sie dabei, Firmen aus der Krise zu führen.
Ihre Vorteile:
• Umfassende rechtliche Beratung eines Unternehmens in der betrieblichen Krise aus insolvenz-, steuer-, arbeits- und unternehmensrechtlicher Sicht.
• Mehr als 160 Mustervorlagen: Erstellen Sie erfolgreiche Sanierungskonzepte und Reorganisationsmaßnahmen für eine gerichtliche und außergerichtliche Sanierung.
• Aktuelle Judikatur und zahlreiche Beispiele aus der Praxis: Haftung des GmbHGeschäftsführers, der optimale Ablauf eines Sanierungsverfahren, uvm
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Holger Altmeppen,
Michael Arnold,
Helmut Balthasar,
Matthias Berberich,
Eike Bicker,
Manfred Born,
Hartwin Bungert,
Ulrich Burgard,
Meinrad Dreher,
Christian Feldmüller,
Reinfrid Fischer,
Georg Franzmann,
Stefan Gebauer,
Frederic Geber,
Benedikt Gillessen,
Sebastian Goslar,
Cornelius Götze,
Benjamin Gruenstein,
Ulrich Haas,
Stephan Harbarth,
Carsten Heimann,
Burkhard Hess,
Christian Hick,
Horst Ihlas,
Joachim Jahn,
Vera Jungkind,
Wolfgang Kellenter,
Christian Kersting,
Arne Kießling,
Stefan Kirsten,
Christoph Klahold,
Detlef Kleindiek,
Lutz Robert Krämer,
Daniel M. Krause,
Thomas Kremer,
Gerd Krieger,
Krieger/Uwe H. Schneider,
Sabrina Kulenkamp,
Dieter Leuering,
Sven H. Schneider,
Uwe H. Schneider,
Christoph Schücking,
Georg Seyfarth,
Oliver Sieg,
Christoph Skoupil,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
Dirk Uwer,
Dirk A. Verse,
Eberhard Vetter,
Heinz-Otto Weber,
Kerstin Wilhelm,
Cornelius Wilk,
Hans-Ulrich Wilsing
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Holger Altmeppen,
Michael Arnold,
Helmut Balthasar,
Matthias Berberich,
Eike Bicker,
Manfred Born,
Hartwin Bungert,
Ulrich Burgard,
Meinrad Dreher,
Christian Feldmüller,
Reinfrid Fischer,
Georg Franzmann,
Stefan Gebauer,
Frederic Geber,
Benedikt Gillessen,
Sebastian Goslar,
Cornelius Götze,
Benjamin Gruenstein,
Ulrich Haas,
Stephan Harbarth,
Carsten Heimann,
Burkhard Hess,
Christian Hick,
Horst Ihlas,
Joachim Jahn,
Vera Jungkind,
Wolfgang Kellenter,
Christian Kersting,
Arne Kießling,
Stefan Kirsten,
Christoph Klahold,
Detlef Kleindiek,
Lutz Robert Krämer,
Daniel M. Krause,
Thomas Kremer,
Gerd Krieger,
Krieger/Uwe H. Schneider,
Sabrina Kulenkamp,
Dieter Leuering,
Sven H. Schneider,
Uwe H. Schneider,
Christoph Schücking,
Georg Seyfarth,
Oliver Sieg,
Christoph Skoupil,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
Dirk Uwer,
Dirk A. Verse,
Eberhard Vetter,
Heinz-Otto Weber,
Kerstin Wilhelm,
Cornelius Wilk,
Hans-Ulrich Wilsing
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Für GmbH-Geschäftsführer ist ein weiter unternehmerischer Ermessensfreiraum in Form einer Business Judgment Rule überwiegend anerkannt, wenngleich es an einer dem § 93 Abs. 1 S. 2 AktG vergleichbaren Kodifizierung fehlt. Wenig Beachtung im Verhältnis zu ihrer Bedeutung hat jedoch bisher die GmbH-spezifische Ausgestaltung der Business Judgment Rule erfahren. So widmet sich die Arbeit der umfassenden systematischen Übertragung der maßgeblich im Aktienrecht entwickelten Grundsätze auf die GmbH.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit widmet sich der Anwendung nationaler Gläubigerschutzvorschriften auf Geschäftsleiter EU-ausländischer Gesellschaften. Insolvenznahe Haftungsinstrumente des nationalen, irischen und französischen Rechts werden kollisionsrechtlich eingeordnet. Die Qualifikation und Abgrenzung erfolgen anhand entwickelter Maximen. Berücksichtigt werden zeitliche Konstellationen und verschiedene Abschnitte insolvenzbezogener Sachverhalte. Behandelt wird zudem die internationale gerichtliche Zuständigkeit.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Die Untersuchung zeigt auf, dass die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen zur Risikoübernahme, insbesondere § 64 GmbHG a.F. und § 15a InsO, zu harmonisieren sind, damit der Geschäftsführer nur für das von ihm zu verantwortende Insolvenzrisiko der ungesicherten Gläubiger einzustehen hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen von Unternehmensverkäufen in der Form des Share Deals wurde zwar der Haftung der Veräußerer und der Erwerber schon viel Beachtung geschenkt, die Haftung der Geschäftsführer der Zielgesellschaft spielt aber bislang nur eine untergeordnete Rolle. Die Abhandlung von Fabian Kling untersucht daher die Tätigkeiten und mögliche Haftungsrisiken der Geschäftsführer während des Verkaufs der von ihnen geleiteten GmbH, insbesondere im Hinblick auf mögliche Pflichten und Befugnisse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen von Unternehmensverkäufen in der Form des Share Deals wurde zwar der Haftung der Veräußerer und der Erwerber schon viel Beachtung geschenkt, die Haftung der Geschäftsführer der Zielgesellschaft spielt aber bislang nur eine untergeordnete Rolle. Die Abhandlung von Fabian Kling untersucht daher die Tätigkeiten und mögliche Haftungsrisiken der Geschäftsführer während des Verkaufs der von ihnen geleiteten GmbH, insbesondere im Hinblick auf mögliche Pflichten und Befugnisse.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Entwicklung in den vergangenen Jahren führt zunehmend dazu, dass die Haftung von Unternehmensorganen bei ausbleibenden Gewinnen und drohenden oder eingetretenen Insolvenzen eine stärkere Bedeutung erlangt hat. Auch hat der Gesetzgeber in diversen Gesetzen - Gesetz zur Kontrolle und Transparenzen Unternehmensbereich, Transparenz- und Publizitätsgesetz, Corporate Governance Kodex, Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz - Regelungen geschaffen, die zu größerer Transparenz im Unternehmensbereich beitragen.
Berücksichtigt ist das Vorstandsvergütungsgesetz.
- Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen einschließlich prozessualer Fragen
- Pflichtverletzung durch Vorstandsmitglieder
- Pflichtverletzung von Aufsichtsratsmitgliedern
- Pflichtverletzung von Geschäftsführern einer GmbH im Innenverhältnis
- Pflichtverletzung eines Beirats und seiner Mitglieder
- Besonderheiten der Haftung von Unternehmensorganen bei der eingetragenen Genossenschaft, bei Stiftung und Verein
- Verschuldensfragen und Mitverschulden
- Schaden
- Verjährung, Außenhaftungsansprüche gg. Unternehmensorgane
- Allgemeine Haftung von Unternehmensorganen
- Haftungsbeschränkungen
- D & O Versicherungen
Die Rechtsanwälte Dr. Reinhard Patzina und Stefan Bank haben sich auf Fragen des Haftungsrechts, insbesondere auf die Haftung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern spezialisiert. In diesem Zusammenhang stellen sich zunehmend auch Probleme der Haftung von Unternehmensorganen, Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern. Rechtsanwältin Simon-Widmann und Rechtsanwalt Schimmer sind bei der Allianz mit der Regulierung von Haftungsfällen befasst.
Für Rechtsanwälte, Aufsichträte, Vorstände und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Zum Werk
Die Entwicklung in den vergangenen Jahren führt zunehmend dazu, dass die Haftung von Unternehmensorganen bei ausbleibenden Gewinnen und drohenden oder eingetretenen Insolvenzen eine stärkere Bedeutung erlangt hat. Auch hat der Gesetzgeber in diversen Gesetzen Regelungen geschaffen, die zu größerer Transparenz im Unternehmensbereich beitragen, zuletzt im Rahmen des ARUG II und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020.
InhaltEinführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen einschließlich prozessualer FragenPflichtverletzung durch VorstandsmitgliederPflichtverletzung von AufsichtsratsmitgliedernPflichtverletzung von Geschäftsführern einer GmbH im InnenverhältnisPflichtverletzung eines Beirats und seiner MitgliederBesonderheiten der Haftung von Unternehmensorganen bei der eingetragenen Genossenschaft, bei Stiftung und VereinVerschuldensfragen und MitverschuldenSchadenVerjährung, Außenhaftungsansprüche gegen UnternehmensorganeAllgemeine Haftung von UnternehmensorganenHaftungsbeschränkungenD & O Versicherungen
Vorteile auf einen Blickalle Gesellschaftsformen im Vergleichfokussiert auf Fragen der Haftungmit zahlreichen Änderungen im Bilanzrecht
Zur Neuauflage
Eingearbeitet sind alle Gesetzesänderungen seit der 1. Auflage, z.B. die Reformen im Bereich des Bilanzrechts (AReG und ApaReG, CSR-RL-UmsetzungsG), ARUG II und den neuen Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 mit seinen grundlegenden Änderungen. Die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sind ausgewertet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsräte, Vorstände und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Für GmbH-Geschäftsführer ist ein weiter unternehmerischer Ermessensfreiraum in Form einer Business Judgment Rule überwiegend anerkannt, wenngleich es an einer dem § 93 Abs. 1 S. 2 AktG vergleichbaren Kodifizierung fehlt. Wenig Beachtung im Verhältnis zu ihrer Bedeutung hat jedoch bisher die GmbH-spezifische Ausgestaltung der Business Judgment Rule erfahren. So widmet sich die Arbeit der umfassenden systematischen Übertragung der maßgeblich im Aktienrecht entwickelten Grundsätze auf die GmbH.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Das Gesellschaftsrecht wird durch Einzelgesetze für die jeweiligen Rechtsformen geprägt. Bei gesonderten Kommentierungen findet aber das Verbindende nicht genügend Berücksichtigung. Der Kommentar beinhaltet in einem Band Kommentierungen zu diesen Einzelgesetzen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Daher werden häufig benötigte oder besonders strittige Bestimmungen vertieft dargestellt, andere nur knapp erläutert.
Kommentiert werden folgende Einzelgesetze:BGB (Auszug)HGB (Auszug)PartGGGmbHGAktGGenGDCGK 2020UmwGInsO (Auszug)AnfG (Auszug)Darüber hinaus ist ein Abschnitt zum Internationalen Gesellschaftsrecht enthalten.
Die Zusammenfassung dieser Einzelgesetze in einem einzigen Band hat für die Nutzerinnen und Nutzer den großen Vorteil, so eine ganze Reihe von Einzelkommentaren stets griffbereit zur Verfügung zu haben.
Vorteile auf einen Blickaktuelle zeitgemäße Rechtsprechungpraxistauglich und praxisnahLösungsvorschläge für komplexe Fallkonstellationenein Kommentar, der das gesamte Gesellschaftsrecht auf einheitlich aktuellem Stand umfasst
Zur Neuauflage
In der 6. Auflage sind sämtliche Änderungen durch dasStaRUGDiRuGFüPoG IIMoPeGUmRuG sowie durch die Stifungsrechtsreform berücksichtigt. Des Weiteren werden das FISG, das DiREG und die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung eingearbeitet.Zudem enthält die Neuauflage eine aktualisierte Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gerichte und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-25
Autor:
Elke Adams,
Arnd Arnold,
Annette Bödeker,
Volker Büteröwe,
Barbara Dauner-Lieb,
Matthias Decker,
Ingo Drescher,
Florian Drinhausen,
Martin Finckh,
Thomas Fleischer,
Stefan Galla,
Stefan J. Geibel,
Hans Gummert,
Stefan Haeder,
Andreas Heidinger,
Martin Henssler,
Marc Hermanns,
Reinhard Hillmann,
Bernd Hirtz,
Claudia Junker,
Astrid Keinath,
Oliver Kessler,
Matthias Kilian,
Lars Klöhn,
Ralf Knaier,
Thomas Liebscher,
Wilhelm Moll,
Claus Mollenkopf,
Carsten Müller,
Cédric Müller,
Hartmut Oetker,
Antje Oswald,
Walter G. Paefgen,
Nikolaos Paschos,
Carsten A. Paul,
Marc Peters,
Notker Polley,
Rolf Raum,
Carsten Schäfer,
Andreas Schlüter,
Voker Schulenburg,
Wolfgang Servatius,
Michael Steitz,
Lutz Strohn,
Dirk A. Verse,
Eberhard Vetter,
Frank Wamser,
Hans-Ulrich Wilsing,
Heinz Wöstmann
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Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Holger Altmeppen,
Michael Arnold,
Helmut Balthasar,
Matthias Berberich,
Eike Bicker,
Manfred Born,
Hartwin Bungert,
Ulrich Burgard,
Meinrad Dreher,
Christian Feldmüller,
Reinfrid Fischer,
Georg Franzmann,
Stefan Gebauer,
Frederic Geber,
Benedikt Gillessen,
Sebastian Goslar,
Cornelius Götze,
Benjamin Gruenstein,
Ulrich Haas,
Stephan Harbarth,
Carsten Heimann,
Burkhard Hess,
Christian Hick,
Horst Ihlas,
Joachim Jahn,
Vera Jungkind,
Wolfgang Kellenter,
Christian Kersting,
Arne Kießling,
Stefan Kirsten,
Christoph Klahold,
Detlef Kleindiek,
Lutz Robert Krämer,
Daniel M. Krause,
Thomas Kremer,
Gerd Krieger,
Krieger/Uwe H. Schneider,
Sabrina Kulenkamp,
Dieter Leuering,
Sven H. Schneider,
Uwe H. Schneider,
Christoph Schücking,
Georg Seyfarth,
Oliver Sieg,
Christoph Skoupil,
Birgit Spießhofer,
Christoph Teichmann,
Dirk Uwer,
Dirk A. Verse,
Eberhard Vetter,
Heinz-Otto Weber,
Kerstin Wilhelm,
Cornelius Wilk,
Hans-Ulrich Wilsing
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Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019/1023 vorgegebenen präventiven Restrukturierungsrahmens – und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
Es erlaubt Unternehmern, unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung durchzuführen, in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden.
Gleichzeitig ändert das SanInsFoG
die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO)
den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch
die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung.
Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen.
Letztlich werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert.
Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen.
Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.
Die Autoren
RA Dr. David Kluth, FAInsR; RA Phillip-Boie Harder, LL.M. oec.; RA Dr. Florian Harig und RA Dr. Daniel Kunz, LL.M. sind langjährig im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts tätig.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Zum Werk
Das bewährte, zweijährlich aktualisierte Buch informiert über alle relevanten materiellrechtlichen und Verfahrensfragen bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern. Es wendet sich an die Praxis, vor allem an von Streitigkeiten betroffene Mitglieder der Gesellschaft, Geschäftsführung und Beiräte sowie deren Beraterinnen und Berater und Anwaltschaft und Gerichte.
Behandelt werden alle wesentlichen gesellschaftsinternen Konfliktfälle. Hierbei werden immer auch die Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes beleuchtet. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Klage vor Schiedsgerichten.
Vorschläge für die streitpräventive Vertragsgestaltung sowie für Kompromisslösungen zur gütlichen Einigung im Streitfall tragen zum Gebrauchswert des Buches bei.
Die Darstellung geht stets auf die maßgebliche höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ein.
Vorteile auf einen Blickanwenderbezogenumfassend und dennoch konzentriertmit Beispielen, Übersichten, praktischen Hinweisen und Gestaltungsvorschlägen
Zur Neuauflage
Die 8. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das MoPeG, das AReG, das FüPoG II und weitere wichtige Rechtsentwicklungen.
Zielgruppe
Für Gesellschaften, Geschäftsführung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Richterschaft.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Die Untersuchung zeigt auf, dass die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen zur Risikoübernahme, insbesondere § 64 GmbHG a.F. und § 15a InsO, zu harmonisieren sind, damit der Geschäftsführer nur für das von ihm zu verantwortende Insolvenzrisiko der ungesicherten Gläubiger einzustehen hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit widmet sich der Anwendung nationaler Gläubigerschutzvorschriften auf Geschäftsleiter EU-ausländischer Gesellschaften. Insolvenznahe Haftungsinstrumente des nationalen, irischen und französischen Rechts werden kollisionsrechtlich eingeordnet. Die Qualifikation und Abgrenzung erfolgen anhand entwickelter Maximen. Berücksichtigt werden zeitliche Konstellationen und verschiedene Abschnitte insolvenzbezogener Sachverhalte. Behandelt wird zudem die internationale gerichtliche Zuständigkeit.
Aktualisiert: 2023-05-15
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