Das Werk betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen dem traditionell auf den Individualprozess ausgerichteten deutschen Zivilprozessrecht und der als Kollektivverfahren ausgestalteten Musterfeststellungsklage. Insbesondere die Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage sowie die verfügbaren Möglichkeiten der Verfahrenskoordinierung werfen eine Vielzahl unbeantworteter dogmatisch sowie praktisch relevanter Fragen auf. Einige dieser Fragen lassen sich mit dem erprobten Instrumentarium des Zivilprozess-rechts bewältigen. Andere hingegen erfordern nach Ansicht des Autors weiteres Handeln des Gesetzgebers, um Individual- und Kollektivverfahrensrecht erfolgreich zu versöhnen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Werk betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen dem traditionell auf den Individualprozess ausgerichteten deutschen Zivilprozessrecht und der als Kollektivverfahren ausgestalteten Musterfeststellungsklage. Insbesondere die Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage sowie die verfügbaren Möglichkeiten der Verfahrenskoordinierung werfen eine Vielzahl unbeantworteter dogmatisch sowie praktisch relevanter Fragen auf. Einige dieser Fragen lassen sich mit dem erprobten Instrumentarium des Zivilprozess-rechts bewältigen. Andere hingegen erfordern nach Ansicht des Autors weiteres Handeln des Gesetzgebers, um Individual- und Kollektivverfahrensrecht erfolgreich zu versöhnen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Werk betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen dem traditionell auf den Individualprozess ausgerichteten deutschen Zivilprozessrecht und der als Kollektivverfahren ausgestalteten Musterfeststellungsklage. Insbesondere die Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage sowie die verfügbaren Möglichkeiten der Verfahrenskoordinierung werfen eine Vielzahl unbeantworteter dogmatisch sowie praktisch relevanter Fragen auf. Einige dieser Fragen lassen sich mit dem erprobten Instrumentarium des Zivilprozess-rechts bewältigen. Andere hingegen erfordern nach Ansicht des Autors weiteres Handeln des Gesetzgebers, um Individual- und Kollektivverfahrensrecht erfolgreich zu versöhnen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen dem traditionell auf den Individualprozess ausgerichteten deutschen Zivilprozessrecht und der als Kollektivverfahren ausgestalteten Musterfeststellungsklage. Insbesondere die Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage sowie die verfügbaren Möglichkeiten der Verfahrenskoordinierung werfen eine Vielzahl unbeantworteter dogmatisch sowie praktisch relevanter Fragen auf. Einige dieser Fragen lassen sich mit dem erprobten Instrumentarium des Zivilprozess-rechts bewältigen. Andere hingegen erfordern nach Ansicht des Autors weiteres Handeln des Gesetzgebers, um Individual- und Kollektivverfahrensrecht erfolgreich zu versöhnen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nach der Reform ist vor der Reform: Gesucht wird der Nachfolger der erst 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, die weder zur Bewältigung von Massenfällen noch zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeignet ist. Der Autor schlägt die Einführung einer Opt-out-Sammelklage vor, mit der Verbände und Private subjektive Rechte gebündelt einklagen können. Eine große Herausforderung besteht darin, durch die Regelungen zur Verfahrensfinanzierung hinreichende Anreize zur Erhebung legitimer Klagen zu bieten, ohne legitime Belange des Beklagten oder der anderen Anspruchsinhaber zu verletzen. Als mögliches Vorbild werden australische Class Actions untersucht, deren Erhebung regelmäßig durch Prozessfinanzierer ermöglicht wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Bei modernen Schadensfällen ist regelmäßig eine Vielzahl von Personen durch ein identisches oder ähnliches Ereignis betroffen. Weist der eingetretene Schaden bei dem individuell Geschädigten nur eine geringe Höhe auf, verzichten insbesondere Verbraucher oft auf eine justizielle Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche. Da die Durchsetzung des Privatrechts von der Initiative und dem Engagement des Individuums abhängt, kommt es in solchen Schadensfällen zu Rechtsdurchsetzungsdefiziten. Die Studie geht der Frage nach, wie Rechtsdurchsetzungsdefiziten im Bereich geringwertiger Ansprüche entgegnet werden kann. Hierzu werden Optimierungsvorschläge der Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG unterbreitet und Grundzüge eines kompensatorischen Kollektivverfahrens vorgeschlagen, welche den Maßgaben der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG entsprechen.
Philip Caulfield, geboren am 12. Juni 1990 in Münster. 2011 bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. 2017 erstes juristisches Staatsexamen. 2021 Promotion an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2020 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.
Aktualisiert: 2022-03-24
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Nach der Reform ist vor der Reform: Gesucht wird der Nachfolger der erst 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, die weder zur Bewältigung von Massenfällen noch zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeignet ist. Der Autor schlägt die Einführung einer Opt-out-Sammelklage vor, mit der Verbände und Private subjektive Rechte gebündelt einklagen können. Eine große Herausforderung besteht darin, durch die Regelungen zur Verfahrensfinanzierung hinreichende Anreize zur Erhebung legitimer Klagen zu bieten, ohne legitime Belange des Beklagten oder der anderen Anspruchsinhaber zu verletzen. Als mögliches Vorbild werden australische Class Actions untersucht, deren Erhebung regelmäßig durch Prozessfinanzierer ermöglicht wird.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Das Werk untersucht, wie kollektiver Rechtsschutz im deutschen Kapitalmarktrecht ausgestaltet werden muss, damit eine effektive Rechtsdurchsetzung von Kapitalmarktanlegern gewährleistet werden kann. Vorhandene Instrumente der ZPO und spezielle Kollektivklageformen (Verbands-, Muster- und Gruppenklage) werden analysiert sowie Beispiele wirksamer kollektiver Rechtsdurchsetzung in ausländischen Rechtsordnungen vorgestellt. Der Autor diskutiert vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch deutsches Verfassungsrecht und EU-Vorgaben nicht nur verschiedene Entwürfe für Gruppenklagen, sondern präsentiert auch ein eigenes effektives Gruppenklagemodell für die deutsche Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Werk untersucht die Ursachen und Ausprägungen des Prinzipal-Agenten-Problems, das bereits im Individualrechtsschutz besteht, und dessen Verschärfung im Kollektivrechtsschutz. Es zeigt mögliche juristische sowie institutionenökonomische Lösungsansätze auf, die bei der Wahl des Anwalts ansetzen, Kontrollmechanismen während des Prozesses durch Geschädigte, Richter oder Dritte vorsehen oder sich auf den Ausbau der öffentlichen Rechtsdurchsetzung fokussieren. Gegenstand der Untersuchung sind die Rechtsordnungen Deutschlands, der USA, Frankreichs, Englands und der Niederlande.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk untersucht, wie kollektiver Rechtsschutz im deutschen Kapitalmarktrecht ausgestaltet werden muss, damit eine effektive Rechtsdurchsetzung von Kapitalmarktanlegern gewährleistet werden kann. Vorhandene Instrumente der ZPO und spezielle Kollektivklageformen (Verbands-, Muster- und Gruppenklage) werden analysiert sowie Beispiele wirksamer kollektiver Rechtsdurchsetzung in ausländischen Rechtsordnungen vorgestellt. Der Autor diskutiert vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch deutsches Verfassungsrecht und EU-Vorgaben nicht nur verschiedene Entwürfe für Gruppenklagen, sondern präsentiert auch ein eigenes effektives Gruppenklagemodell für die deutsche Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk untersucht die Ursachen und Ausprägungen des Prinzipal-Agenten-Problems, das bereits im Individualrechtsschutz besteht, und dessen Verschärfung im Kollektivrechtsschutz. Es zeigt mögliche juristische sowie institutionenökonomische Lösungsansätze auf, die bei der Wahl des Anwalts ansetzen, Kontrollmechanismen während des Prozesses durch Geschädigte, Richter oder Dritte vorsehen oder sich auf den Ausbau der öffentlichen Rechtsdurchsetzung fokussieren. Gegenstand der Untersuchung sind die Rechtsordnungen Deutschlands, der USA, Frankreichs, Englands und der Niederlande.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Möglichkeit der Bündelung von Ansprüchen in einer Gruppenklage wird in Österreich seit längerer Zeit diskutiert und im Zuge der Zivilverfahrensnovelle 2007 vorgeschlagen. Damit geht eine Ausweitung des herkömmlichen Entscheidungs- und Rechtskraftumfangs einher, da bisher bloß in den Entscheidungsgründen enthaltenen Feststellungen Rechtskraftfähigkeit zugebilligt wird. Das Buch arbeitet die sich durch das Gruppenverfahren ergebenden Besonderheiten heraus. Dabei findet nicht nur das geltende österreichische Zivilprozessrecht Berücksichtigung. Vielmehr fließen auch Überlegungen zum europäischen Zivilprozessrecht ein und es wird auch anhand des US-Amerikanischen Rechts eine Rechtsordnung vorgestellt, die ein Gruppenklageverfahren bereits seit langer Zeit kennt.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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IKEA weigert sich, Fahrkosten zu erstatten. Saturn zahlt den Kaufpreis defekter Fernseher nicht zurück. eBay wickelt annullierte Auktionen nicht richtig ab. Mithilfe von illegalen Vertragsklauseln, rechtswidrigen Geschäftsmodellen oder auch nur eigenwilligen Verfahrensweisen machen Unternehmen jährlich Milliarden von Euro. Rechtsanwalt Achim Doerfer hat recherchiert, wie der tägliche Betrug läuft. Er hat sich auf die Fahne geschrieben, der Abzocke Einhalt zu gebieten. Anhand von Musterschreiben, Vordrucken für Mahnbescheide und Hinweisen zur Prozess- und Beratungskostenhilfe gibt er Rat, wie man sich wehren kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2019-01-09
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IKEA weigert sich, Fahrkosten zu erstatten. Saturn zahlt den Kaufpreis defekter Fernseher nicht zurück. eBay wickelt annullierte Auktionen nicht richtig ab. Mithilfe von illegalen Vertragsklauseln, rechtswidrigen Geschäftsmodellen oder auch nur eigenwilligen Verfahrensweisen machen Unternehmen jährlich Milliarden von Euro. Rechtsanwalt Achim Doerfer hat recherchiert, wie der tägliche Betrug läuft. Er hat sich auf die Fahne geschrieben, der Abzocke Einhalt zu gebieten. Anhand von Musterschreiben, Vordrucken für Mahnbescheide und Hinweisen zur Prozess- und Beratungskostenhilfe gibt er Rat, wie man sich wehren kann.
Aktualisiert: 2021-09-15
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Kann eine Gruppenklage im deutschen Recht die Wohlfahrt steigern oder kommt es im Fall ihrer Einführung zu Missbrauch in ähnlichem Umfang wie in den USA? Mit Hilfe der Prinzipal-Agenten Theorie und der Spieltheorie untersucht die interdisziplinäre Arbeit das Ausmaß der strategischen Handlungsräume des Gruppenanwalts in Abhängigkeit von verschiedenen zivilprozessrechtlichen Ausgestaltungen. Es wird gezeigt, dass die Gruppenklage im deutschen Recht ein funktionstüchtiges und wohlfahrtssteigerndes Instrument darstellen kann. Die in der Literatur verbreitete Ansicht, dass die Einführung der Gruppenklage in das deutsche Recht wegen der bestehenden strategischen Gefahren kritisch zu beurteilen ist, wird entkräftet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Diese Arbeit befasst sich mit der im europäischen und deutschen Kartellrecht intensiv diskutierten Streuschadensproblematik. Untersucht wird die Integrier- und Umsetzbarkeit der rechtspolitischen Initiativen der ehemaligen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht. Die Analyse der rechtspolitischen Position der Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Kommission das «Jedermann-Postulat» zum kartellrechtlichen Schadensersatz fälschlicherweise auf echte Streuschäden anwendet. Nach der Analyse des deutschen Rechtszustandes ist als Ergebnis festzuhalten, dass eine Verbandsklage auf Schadensersatz in Deutschland grundsätzlich einführbar ist. Jedoch kann wegen der erheblichen Friktionen mit dem behördlichen Public Enforcement nicht von einer Steigerung der Kartellrechtsdurchsetzung ausgegangen werden. Eine Gruppenklage nach dem Opt-out Prinzip ist hingegen schon gar nicht erst umsetzbar, da weitreichende und grundsätzliche Änderungen u. a. des Kostenrechts erforderlich wären. Dennoch wird ein konkreter Maßnahmenvorschlag erarbeitet, der die Vorgaben der Kommission zu berücksichtigen versucht, ohne von hergebrachten und bewährten Grundsätzen des deutschen Rechts abzuweichen. Insgesamt ist aber die klassische Arbeitsteilung beizubehalten und eine Verstärkung der privaten Rechtsdurchsetzung durch Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes abzulehnen. Aus rechtspolitischer Sicht ist insofern eine konstruktive deutsche Beteiligung am Entstehungsprozess einer möglichen Richtlinie zum kollektiven Rechtsschutz erforderlich, um auf eine interessengerechte Lösung hinzuwirken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Securities Fraud Class Action (Wertpapierbetrugsgruppenklage) ist in den USA das verfahrensrechtliche Instrument für die kollektive Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger wegen Wertpapierbetrugs bzw. täuschender Darstellungen über börsennotierte Gesellschaften. Die Securities Fraud Class Action als Prozessrecht ist dabei untrennbar mit dem materiellem Recht in Gestalt der SEC Rule 10b-5 verbunden, der Norm im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht, die generalklauselartig jedes täuschende bzw. betrügerische Verhalten in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers verbietet. In zunehmendem Maße beteiligen sich auch europäische Anleger an solchen Class Actions und werden europäische, aber (auch) in den USA börsennotierte Gesellschaften, Ziel einer solchen Gruppenklage. Der Autor stellt zunächst die Ausgangslage im deutschen prozessualen als auch materiellen Kapitalmarktinformationshaftungsrecht dar, die das durch zahlreiche Gerichtsverfahren in den USA dokumentierte Interesse europäischer Anleger hinterfragt, sich an Securities Fraud Class Actions in den USA zu beteiligen. Hierbei berücksichtigt er insbesondere das neue KapMuG, die höchstrichterliche Rechtsprechung (u. a. "EMTV" und "Comroad") sowie die diesbezügliche - seit Sommer 2008 wieder aufflammende - Diskussion bezüglich der persönlichen Haftung der Organe der Gesellschaften gegenüber den Anlegern und um ein Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG). Anschließend werden die Voraussetzungen der Generalklausel SEC Rule 10b-5 dargestellt, die mit ihrer Möglichkeit der direkten Inanspruchnahme von Gesellschaftsorganen durch Anleger und ihrer weitreichenden Kausalitätsvermutung nach Basic v. Levinson ausländischen Anlegern schon im materiellen Recht weitreichende Vorteile gegenüber dem deutschen Recht bietet. Darauf aufbauend legt der Autor die Voraussetzungen und Besonderheiten der Securities Fraud Class Action im Gefüge der Rule 23 FRCP insbesondere im zweiten, dritten und neunten Bundesgerichtsbezirk (u.a. New York, Delaware und Kalifornien) mit Augenmerk auf die Verknüpfung zwischen materiellem und prozessualem Recht dar. Sodann werden die Rahmenbedingungen erläutert, unter denen sich ausländische Investoren in den USA an einer Securities Fraud Class Action beteiligen können oder sogar die führende Rolle als lead plaintiff der Gruppe erlangen können. Dabei werden u. a. die Hürden der subject matter jurisdiction, personal jurisdiction, des forum non conveniens und der international comity untersucht, deren Grundlagen sich in dieser Thematik der "extraterritorialen Zuständigkeit" durch jahrzehntelange Rechtsprechung (case law) herausentwickelt haben. Ausgehend vom Urteil in Sachen Bersch v. Drexel Firestone (1975) bis zu neueren Verfahren wie In re National Australia Bank (2008) werden die Möglichkeiten und Grenzen für ausländische Investoren aufgezeigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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