Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Öffentlichkeit der Verwaltung in Deutschland ist im Wandel begriffen: An die Stelle des »Prinzips der beschränkten Aktenöffentlichkeit«, nach dem ein Zugang zu öffentlichen Informationen nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet wird, tritt immer mehr der Grundsatz allgemeiner Informationszugangsfreiheit. So ist zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie der EG in der Bundesrepublik Deutschland das Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten; Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und jüngst auch Nordrhein-Westfalen haben allgemeine Zugangsrechte zu öffentlichen Informationen gesetzlich verankert; der Bundestag hat ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen, das Bundesinnenministerium den Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt.
In der Rechtswissenschaft ist diese politische Entwicklung vorbereitet und begleitet worden. Unter anderem ist auf Empfehlung des Deutschen Juristentages von 1998 und mit Unterstützung der Fritz Thyssen-Stiftung und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe gebildet worden, die mit der Erarbeitung eines Informationsgesetzbuchs (IGB) befasst ist. In diesem IGB sollen sämtliche informationsrechtlich relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengefasst werden. Ein erster Teil dieses IGB, der sich mit dem freien Zugang zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung befasst, ist bereits veröffentlicht worden.
Um einen Zwischenstand dieser Entwicklung der Verwaltungsöffentlichkeit in Deutschland festzuhalten, hat das Forschungszentrum Technikrecht am 5. Juli 2002 in der Humboldt-Universität zu Berlin eine wissenschaftliche Tagung veranstaltet, auf der die unterschiedlichen Konzeptionen, vor allem aber auch die verschiedenen Funktionen der Zugangsfreiheit zu öffentlichen Informationen beleuchtet wurden. Ziel der Tagung war es, die ersten praktischen Erfahrungen der neuen Gesetze sowie die unterschiedlichen theoretischen Regelungsmodelle für weitere Informationsfreiheitsgesetze, insbesondere für ein allgemeines Bundesinformationsfreiheitsgesetz, nutzbar zu machen.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Informationsfreiheitsgesetze der Länder verfolgen das Ziel, durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch der Öffentlichkeit das Transparenzniveau staatlichen Handelns zu erhöhen. Informationsanfragen können sich allerdings nicht nur gegen Behörden, sondern auch gegen privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand richten. Angesichts des ungebrochenen Trends zur Wahl privater Organisationsformen bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben geht diese Arbeit daher der Frage nach, inwieweit diese in den Informationsfreiheitsgesetzen als informationspflichtige Stellen erfasst werden. Hierbei werden neben dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Ländergesetzen auch der presserechtliche Auskunftsanspruch sowie das Archivrecht in die Analyse einbezogen. Der anschließende Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Freedom of Information Act erweitert die Perspektive der Untersuchung. Auf Grundlage der Analyse wird ein eigener Vorschlag für die Behandlung privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand im deutschen Informationsfreiheitsrecht präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Informationsfreiheitsgesetze der Länder verfolgen das Ziel, durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch der Öffentlichkeit das Transparenzniveau staatlichen Handelns zu erhöhen. Informationsanfragen können sich allerdings nicht nur gegen Behörden, sondern auch gegen privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand richten. Angesichts des ungebrochenen Trends zur Wahl privater Organisationsformen bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben geht diese Arbeit daher der Frage nach, inwieweit diese in den Informationsfreiheitsgesetzen als informationspflichtige Stellen erfasst werden. Hierbei werden neben dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Ländergesetzen auch der presserechtliche Auskunftsanspruch sowie das Archivrecht in die Analyse einbezogen. Der anschließende Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Freedom of Information Act erweitert die Perspektive der Untersuchung. Auf Grundlage der Analyse wird ein eigener Vorschlag für die Behandlung privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand im deutschen Informationsfreiheitsrecht präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Öffentlichkeit der Verwaltung in Deutschland ist im Wandel begriffen: An die Stelle des »Prinzips der beschränkten Aktenöffentlichkeit«, nach dem ein Zugang zu öffentlichen Informationen nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet wird, tritt immer mehr der Grundsatz allgemeiner Informationszugangsfreiheit. So ist zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie der EG in der Bundesrepublik Deutschland das Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten; Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und jüngst auch Nordrhein-Westfalen haben allgemeine Zugangsrechte zu öffentlichen Informationen gesetzlich verankert; der Bundestag hat ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen, das Bundesinnenministerium den Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt.
In der Rechtswissenschaft ist diese politische Entwicklung vorbereitet und begleitet worden. Unter anderem ist auf Empfehlung des Deutschen Juristentages von 1998 und mit Unterstützung der Fritz Thyssen-Stiftung und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe gebildet worden, die mit der Erarbeitung eines Informationsgesetzbuchs (IGB) befasst ist. In diesem IGB sollen sämtliche informationsrechtlich relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengefasst werden. Ein erster Teil dieses IGB, der sich mit dem freien Zugang zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung befasst, ist bereits veröffentlicht worden.
Um einen Zwischenstand dieser Entwicklung der Verwaltungsöffentlichkeit in Deutschland festzuhalten, hat das Forschungszentrum Technikrecht am 5. Juli 2002 in der Humboldt-Universität zu Berlin eine wissenschaftliche Tagung veranstaltet, auf der die unterschiedlichen Konzeptionen, vor allem aber auch die verschiedenen Funktionen der Zugangsfreiheit zu öffentlichen Informationen beleuchtet wurden. Ziel der Tagung war es, die ersten praktischen Erfahrungen der neuen Gesetze sowie die unterschiedlichen theoretischen Regelungsmodelle für weitere Informationsfreiheitsgesetze, insbesondere für ein allgemeines Bundesinformationsfreiheitsgesetz, nutzbar zu machen.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-20
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Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.
Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.
Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.
Die Vorteile auf einen Blick
Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs
Besonders praxisnah
Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.
Die Autoren
Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin
Aktualisiert: 2023-05-17
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Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Öffentlichkeit der Verwaltung in Deutschland ist im Wandel begriffen: An die Stelle des »Prinzips der beschränkten Aktenöffentlichkeit«, nach dem ein Zugang zu öffentlichen Informationen nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet wird, tritt immer mehr der Grundsatz allgemeiner Informationszugangsfreiheit. So ist zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie der EG in der Bundesrepublik Deutschland das Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten; Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und jüngst auch Nordrhein-Westfalen haben allgemeine Zugangsrechte zu öffentlichen Informationen gesetzlich verankert; der Bundestag hat ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen, das Bundesinnenministerium den Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt.
In der Rechtswissenschaft ist diese politische Entwicklung vorbereitet und begleitet worden. Unter anderem ist auf Empfehlung des Deutschen Juristentages von 1998 und mit Unterstützung der Fritz Thyssen-Stiftung und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe gebildet worden, die mit der Erarbeitung eines Informationsgesetzbuchs (IGB) befasst ist. In diesem IGB sollen sämtliche informationsrechtlich relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengefasst werden. Ein erster Teil dieses IGB, der sich mit dem freien Zugang zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung befasst, ist bereits veröffentlicht worden.
Um einen Zwischenstand dieser Entwicklung der Verwaltungsöffentlichkeit in Deutschland festzuhalten, hat das Forschungszentrum Technikrecht am 5. Juli 2002 in der Humboldt-Universität zu Berlin eine wissenschaftliche Tagung veranstaltet, auf der die unterschiedlichen Konzeptionen, vor allem aber auch die verschiedenen Funktionen der Zugangsfreiheit zu öffentlichen Informationen beleuchtet wurden. Ziel der Tagung war es, die ersten praktischen Erfahrungen der neuen Gesetze sowie die unterschiedlichen theoretischen Regelungsmodelle für weitere Informationsfreiheitsgesetze, insbesondere für ein allgemeines Bundesinformationsfreiheitsgesetz, nutzbar zu machen.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.
Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.
Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.
Die Vorteile auf einen Blick
Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs
Besonders praxisnah
Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.
Die Autoren
Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verfahrensrecht stellt eine notwendige Ergänzung des materiellen Umweltrechts dar. Verfügbarkeit von Information für den Einzelnen und die Öffentlichkeit ist dabei Grundvoraussetzung für aktive Teilhabe und effektiven Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. In Konsequenz haben das Völker- und das Europarecht vielfältige Pflichten der Staaten zu aktiver Verbreitung und individuellem Zugang zu Umweltinformationen hervorgebracht. Daniel Klein untersucht und systematisiert diese überstaatliche Pflichtenvielfalt mit Blick auf ihre Funktionen, Adressaten, Ausgestaltung sowie ihre Grenzen auf Grund von Rechten Dritter und öffentlichen Schutzgütern. Entwicklungstrends und Wechselbeziehung zwischen internationalem, europäischem und nationalem Recht werden an Hand vieler Beispiele deutlich. Der Information durch Produkt-Labelling und deren welthandelsrechtlicher Beurteilung ist ein eigener Teil gewidmet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Das Recht auf Akteneinsicht hat eine zentrale Bedeutung für die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate. Der bewährte Praxisleitfaden bietet dazu einen systematischen Gesamtüberblick.
Im Verwaltungsprozess ergibt sich ein Einsichtsrecht aus § 100 VwGO. Für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens ist das Einsichtsrecht in § 29 VwVfG geregelt. Daneben gibt es zahlreiche spezialgesetzliche Ansprüche auf Informationszugang, beispielsweise nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern sowie dem Umweltinformationsgesetz.
Der Leitfaden behandelt die Rechtsfragen der Akteneinsicht aus Anwaltsperspektive, richtet sich aber auch an Verwaltungsrichter und Verwaltungsjuristen. Neben den Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche geht es auch um die prozessuale Durchsetzung, wenn eine Behörde die Akteneinsicht verweigert. Zudem werden praktische Hinweise für die effektive Sichtung der Aktenvorgänge gegeben, die z.B. in Planfeststellungsverfahren äußerst umfangreich sind. Über 600 Fundstellen geben einen fundierten Überblick zur einschlägigen Rechtsprechung.
InhaltPraktische Bedeutung der AkteneinsichtAkteneinsicht bei BehördenAkteneinsicht bei GerichtIn camera-VerfahrenAkteneinsicht nach Rechtsgebieten geordnet, z.B. im Baurecht, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht und Kommunalrecht, im Öffentlichen Dienstrecht und im PrüfungsrechtDurchsetzung des Anspruchs auf Akteneinsicht
Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung zum Akteneinsichtsrecht im VerwaltungsrechtZusammenspiel von VwVfG und VwGO mit UIG, VIG und IFGsystematischer Überblick der zahlreichen gesetzlichen AnspruchsgrundlagenChecklisten und Übersichten, Fallbeispiele und Praxistipps zum taktischen VorgehenMuster für Schreiben und Schriftsätze in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Zur Neuauflage
Seit der Vorauflage sind mehrere Gesetzesänderungen und Neuregelungen berücksichtigt, z.B. neue landesrechtliche Informationsfreiheitsregelungen in Rheinland-Pfalz (LTranspG), Schleswig-Holstein (IZG-SH), Hessen (HDSIG) und Bayern (Art.39 BayDSG). Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Reichweite und Grenzen der Akteneinsicht.
Im Hinblick auf die Einsichtsrechte im Verwaltungsprozess wurden aktuelle Fragen der isolierten Klagbarkeit, der Möglichkeit einstweiliger Anordnungen (Beschleunigungsgrundsatz) sowie der Aktenordnung behandelt.
Neue Rechtsprechung wurde umfassend eingearbeitet, etwa zu Umweltinformationen über Dieselskandal, Glyphosat, Atomausstieg und Stuttgart 21.
Zielgruppe
Der Leitfaden wendet sich an alle im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter, aber auch an Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die mit verwaltungsrechtlichen Fragen befasst sind
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Die Dissertation widmet sich der Frage nach Anwendungsfeldern und Reichweite des allgemeinen Informationszugangsanspruchs nach dem IFG des Bundes im parlamentarischen Bereich. Sie arbeitet sich dabei vom Allgemeinen zum Besonderen vor und bietet zunächst einen generellen Überblick über Grundlagen und Ziele des Informationsrechts sowie Struktur und Inhalte des IFG, bevor es sich spezifischer mit Funktionen und Organstruktur des Bundestages und schließlich mit der konkreten Anwendung des Gesetzes in Fallgestaltungen mit Parlamentsbezug befasst. Mit Blick auf die Kernfrage, inwieweit mit dem IFG des Bundes dem Bürger nunmehr auch im parlamentarischen Bereich ein adäquates Mittel zur Verfügung steht, um Zugang zu staatlichen Informationen zu erlangen, zeigt die Untersuchung dabei ein gemischtes Ergebnis auf: Das IFG birgt insoweit zwar durchaus gute Ansätze, letztlich hält sich der erreichte Zugewinn an individueller Informationszugangsfreiheit aber doch in einem überschaubaren Rahmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Dissertation widmet sich der Frage nach Anwendungsfeldern und Reichweite des allgemeinen Informationszugangsanspruchs nach dem IFG des Bundes im parlamentarischen Bereich. Sie arbeitet sich dabei vom Allgemeinen zum Besonderen vor und bietet zunächst einen generellen Überblick über Grundlagen und Ziele des Informationsrechts sowie Struktur und Inhalte des IFG, bevor es sich spezifischer mit Funktionen und Organstruktur des Bundestages und schließlich mit der konkreten Anwendung des Gesetzes in Fallgestaltungen mit Parlamentsbezug befasst. Mit Blick auf die Kernfrage, inwieweit mit dem IFG des Bundes dem Bürger nunmehr auch im parlamentarischen Bereich ein adäquates Mittel zur Verfügung steht, um Zugang zu staatlichen Informationen zu erlangen, zeigt die Untersuchung dabei ein gemischtes Ergebnis auf: Das IFG birgt insoweit zwar durchaus gute Ansätze, letztlich hält sich der erreichte Zugewinn an individueller Informationszugangsfreiheit aber doch in einem überschaubaren Rahmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Handkommentar bietet eine klare Wegführung durch das umstrittene neue Bundesarchivgesetz. Er geht auf die große Herausforderung – die Digitalisierung des Archivwesens – mit allen noch unwägbaren Entwicklungen für die Auswertung von Dokumenten ein. Kritisch betrachtet wird außerdem die durch das neue Gesetz beabsichtigte Erschwerung des archivrechtlichen Zugangs, die eine Reihe von Klagen nach sich ziehen könnte.
Der Kommentar beinhaltet außerdem u.a. die Archivgesetze und die Archivbenutzungsverordnungen der Länder, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung und erleichtert damit das Auffinden von Rechtsgrundlagen, die neben dem BArchG Bedeutung haben können.
Die Autoren
Dr. Sven Berger, RA Dr. Norman Koschmieder, RA Axel Mütze, FAUrhuMedienR und RA Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke)
Aktualisiert: 2021-06-15
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Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
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