Das Buch bilanziert mit verfügbaren empirischen Daten und eigenen Erhebungen die Rechtsfolgen des deutschen Jugendstrafrechts. Es beantwortet mit erfahrungswissenschaftlichen Belegen die Frage nach einer möglichen Verschärfung der Sanktionen. Das Resultat besteht in einem Plädoyer für eine gemässigte Jugendstrafrechtspolitik, die sich populistischen Verschärfungswünschen mit rationalen Argumenten entgegenstellt. Nach den erhobenen Befunden befürwortet die Bevölkerung die strafrechtliche Sonderbehandlung Jugendlicher und Heranwachsender. Die Höchststrafen des Jugendstrafrechts werden als ausreichend angesehen, Arreste mit militärischem Drill abgelehnt. Eine Kombination von repressiven Massnahmen und Erziehungsmitteln wird befürwortet. Insgesamt wird der Umgang des geltenden Rechts mit Jugendlichen und Heranwachsenden in hohem Masse akzeptiert, was daran liegen mag, dass die Befragung sich an eine Population mit hohem Bildungsstand richtete. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden Praktiken der Untersuchungshaft gegen Jugendliche und der Ausweisung nicht Deutscher jugendlicher Täter kritisiert und Alternativen dafür vorgestellt. In einer Abschlussbetrachtung ordnet die Autorin den verbreiteten Wunsch nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als Ausdruck des Verlangens nach einer symbolischen Gesetzgebung ein. Als alternativer Lösungsansatz wird die vorstrafrechtliche Prävention angeführt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch bilanziert mit verfügbaren empirischen Daten und eigenen Erhebungen die Rechtsfolgen des deutschen Jugendstrafrechts. Es beantwortet mit erfahrungswissenschaftlichen Belegen die Frage nach einer möglichen Verschärfung der Sanktionen. Das Resultat besteht in einem Plädoyer für eine gemässigte Jugendstrafrechtspolitik, die sich populistischen Verschärfungswünschen mit rationalen Argumenten entgegenstellt. Nach den erhobenen Befunden befürwortet die Bevölkerung die strafrechtliche Sonderbehandlung Jugendlicher und Heranwachsender. Die Höchststrafen des Jugendstrafrechts werden als ausreichend angesehen, Arreste mit militärischem Drill abgelehnt. Eine Kombination von repressiven Massnahmen und Erziehungsmitteln wird befürwortet. Insgesamt wird der Umgang des geltenden Rechts mit Jugendlichen und Heranwachsenden in hohem Masse akzeptiert, was daran liegen mag, dass die Befragung sich an eine Population mit hohem Bildungsstand richtete. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden Praktiken der Untersuchungshaft gegen Jugendliche und der Ausweisung nicht Deutscher jugendlicher Täter kritisiert und Alternativen dafür vorgestellt. In einer Abschlussbetrachtung ordnet die Autorin den verbreiteten Wunsch nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als Ausdruck des Verlangens nach einer symbolischen Gesetzgebung ein. Als alternativer Lösungsansatz wird die vorstrafrechtliche Prävention angeführt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch bilanziert mit verfügbaren empirischen Daten und eigenen Erhebungen die Rechtsfolgen des deutschen Jugendstrafrechts. Es beantwortet mit erfahrungswissenschaftlichen Belegen die Frage nach einer möglichen Verschärfung der Sanktionen. Das Resultat besteht in einem Plädoyer für eine gemässigte Jugendstrafrechtspolitik, die sich populistischen Verschärfungswünschen mit rationalen Argumenten entgegenstellt. Nach den erhobenen Befunden befürwortet die Bevölkerung die strafrechtliche Sonderbehandlung Jugendlicher und Heranwachsender. Die Höchststrafen des Jugendstrafrechts werden als ausreichend angesehen, Arreste mit militärischem Drill abgelehnt. Eine Kombination von repressiven Massnahmen und Erziehungsmitteln wird befürwortet. Insgesamt wird der Umgang des geltenden Rechts mit Jugendlichen und Heranwachsenden in hohem Masse akzeptiert, was daran liegen mag, dass die Befragung sich an eine Population mit hohem Bildungsstand richtete. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden Praktiken der Untersuchungshaft gegen Jugendliche und der Ausweisung nicht Deutscher jugendlicher Täter kritisiert und Alternativen dafür vorgestellt. In einer Abschlussbetrachtung ordnet die Autorin den verbreiteten Wunsch nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als Ausdruck des Verlangens nach einer symbolischen Gesetzgebung ein. Als alternativer Lösungsansatz wird die vorstrafrechtliche Prävention angeführt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-05-31
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-04-04
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-04-16
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
Kürze und Verständlichkeit
Anschaulichkeit durch Schaubilder
Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-01-18
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Das Buch bilanziert mit verfügbaren empirischen Daten und eigenen Erhebungen die Rechtsfolgen des deutschen Jugendstrafrechts. Es beantwortet mit erfahrungswissenschaftlichen Belegen die Frage nach einer möglichen Verschärfung der Sanktionen. Das Resultat besteht in einem Plädoyer für eine gemässigte Jugendstrafrechtspolitik, die sich populistischen Verschärfungswünschen mit rationalen Argumenten entgegenstellt. Nach den erhobenen Befunden befürwortet die Bevölkerung die strafrechtliche Sonderbehandlung Jugendlicher und Heranwachsender. Die Höchststrafen des Jugendstrafrechts werden als ausreichend angesehen, Arreste mit militärischem Drill abgelehnt. Eine Kombination von repressiven Massnahmen und Erziehungsmitteln wird befürwortet. Insgesamt wird der Umgang des geltenden Rechts mit Jugendlichen und Heranwachsenden in hohem Masse akzeptiert, was daran liegen mag, dass die Befragung sich an eine Population mit hohem Bildungsstand richtete. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden Praktiken der Untersuchungshaft gegen Jugendliche und der Ausweisung nicht Deutscher jugendlicher Täter kritisiert und Alternativen dafür vorgestellt. In einer Abschlussbetrachtung ordnet die Autorin den verbreiteten Wunsch nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als Ausdruck des Verlangens nach einer symbolischen Gesetzgebung ein. Als alternativer Lösungsansatz wird die vorstrafrechtliche Prävention angeführt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Diese Untersuchung beschäftigt sich auf der Grundlage kriminologischer Befunde mit jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern. Anhand des Vergleiches jugendstrafrechtlicher Regelungen in Deutschland und Russland werden Schlussfolgerungen für den rechtlichen Umgang mit dieser Gruppe gezogen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-01-07
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Selbst Intensivtäter beginnen spätestens ab dem Heranwachsendenalter mit der Begehung von Straftaten aufzuhören. Das ist das wesentliche Ergebnis der Fortuntersuchung des münsterischen zügigen Strafverfahrens für jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter, in der die weitere Entwicklung der offiziell registrierten Kriminalität (Hellfeld) von 32 der in der Erstuntersuchung beteiligten 34 Probanden bis in die ersten Jahre des Erwachsenenalters beobachtet werden konnte. Tiefeninterviews mit vier Intensivtätern weisen darauf hin, dass für einen solchen Prozess des Delinquenzabbruchs vornehmlich eine Änderung der strukturellen Lebensumstände, vor allem in Gestalt neuer Partnerbeziehungen sowie beruflicher Verpflichtungen, verantwortlich zu sein scheint.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Seit jeher ist das Thema Jugenddelinquenz in kriminalpolitischen und kriminologischen Auseinandersetzungen mit Klagen über einen beunruhigenden Kriminalitätsanstieg verbunden. Gerade in den letzten Jahren jedoch entsteht in der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland - unterstützt durch die Medien - der Mythos des jugendlichen Mehrfachstraftäters, dem so genannten "Monster-Kid". Anhand weniger markanter Einzelfälle werden medienwirksame Aufmachungen produziert. Es entsteht ein Gesamtbild von jugendlichen Straftätern, von dem Kritiker behaupten, es habe wenig mit der Realität gemein und gehöre eher "mit zu den Konstellationen, die unserer Risikogesellschaft und deshalb unserem ängstlichen Herzen nahe liegen". Es führe zudem zu einem Zerrbild und diene gerade in Wahlkampfzeiten dazu, behördliche Ohnmacht zu demonstrieren. Ausgelöst durch dieses Gesamtbild werden kontroverse und aufgeregte Diskussionen l, wie gegen derartige "Monster-Kids" vorzugehen sei. Unter anderem legt auch die polizeiliche Präventionsarbeit neuerdings einen Schwerpunkt auf dieses Themengebiet. Mit dieser Studie soll der Frage nachgegangen werden, ob die offen geäußerte Kritik, dass eine polizeiliche Konzentration auf diesen Täterbereich nur eine politische Strategie darstellt, zutrifft oder aber, ob eine derartige Konzentration positive Wirkung entfalten kann. Untersucht wird ebenfalls, ob die tatsächliche Entwicklung der Jugendkriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Mehrfachstraftäter, dem öffentlichen Meinungsbild entspricht und welche Ursachen eine jugendliche Mehrfachtäterschaft begründen können. Insgesamt wird der Augenmerk auf die regionalspezifischen Erscheinungsweisen, Ursachen- und Wirkungskomplexe bei Jugendlichen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen gerichtet, da die Autorin selber als Polizeikommissarin beim Polizeipräsidium Gelsenkirchen einige Jahre vor der Untersuchung beschäftigt war und mit dieser Untersuchung die Möglichkeit wahrgenommen hat, als nunmehr "Externe" die regionalspezifische Kriminalität zu untersuchen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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