Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-05-31
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll.
Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern.
In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend.
Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-04-04
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
• Kürze und Verständlichkeit
• Anschaulichkeit durch Schaubilder
• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
• Viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-04-16
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In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.
Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.
Besonderheiten:
Didaktisch
Kürze und Verständlichkeit
Anschaulichkeit durch Schaubilder
Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen
Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium
Inhaltlich
Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene
Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)
viele konkrete Beispiele
Aktualisiert: 2023-01-18
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Das Buch bilanziert mit verfügbaren empirischen Daten und eigenen Erhebungen die Rechtsfolgen des deutschen Jugendstrafrechts. Es beantwortet mit erfahrungswissenschaftlichen Belegen die Frage nach einer möglichen Verschärfung der Sanktionen. Das Resultat besteht in einem Plädoyer für eine gemässigte Jugendstrafrechtspolitik, die sich populistischen Verschärfungswünschen mit rationalen Argumenten entgegenstellt. Nach den erhobenen Befunden befürwortet die Bevölkerung die strafrechtliche Sonderbehandlung Jugendlicher und Heranwachsender. Die Höchststrafen des Jugendstrafrechts werden als ausreichend angesehen, Arreste mit militärischem Drill abgelehnt. Eine Kombination von repressiven Massnahmen und Erziehungsmitteln wird befürwortet. Insgesamt wird der Umgang des geltenden Rechts mit Jugendlichen und Heranwachsenden in hohem Masse akzeptiert, was daran liegen mag, dass die Befragung sich an eine Population mit hohem Bildungsstand richtete. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden Praktiken der Untersuchungshaft gegen Jugendliche und der Ausweisung nicht Deutscher jugendlicher Täter kritisiert und Alternativen dafür vorgestellt. In einer Abschlussbetrachtung ordnet die Autorin den verbreiteten Wunsch nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als Ausdruck des Verlangens nach einer symbolischen Gesetzgebung ein. Als alternativer Lösungsansatz wird die vorstrafrechtliche Prävention angeführt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Diese Untersuchung beschäftigt sich auf der Grundlage kriminologischer Befunde mit jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern. Anhand des Vergleiches jugendstrafrechtlicher Regelungen in Deutschland und Russland werden Schlussfolgerungen für den rechtlichen Umgang mit dieser Gruppe gezogen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-01-07
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Selbst Intensivtäter beginnen spätestens ab dem Heranwachsendenalter mit der Begehung von Straftaten aufzuhören. Das ist das wesentliche Ergebnis der Fortuntersuchung des münsterischen zügigen Strafverfahrens für jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter, in der die weitere Entwicklung der offiziell registrierten Kriminalität (Hellfeld) von 32 der in der Erstuntersuchung beteiligten 34 Probanden bis in die ersten Jahre des Erwachsenenalters beobachtet werden konnte. Tiefeninterviews mit vier Intensivtätern weisen darauf hin, dass für einen solchen Prozess des Delinquenzabbruchs vornehmlich eine Änderung der strukturellen Lebensumstände, vor allem in Gestalt neuer Partnerbeziehungen sowie beruflicher Verpflichtungen, verantwortlich zu sein scheint.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Seit jeher ist das Thema Jugenddelinquenz in kriminalpolitischen und kriminologischen Auseinandersetzungen mit Klagen über einen beunruhigenden Kriminalitätsanstieg verbunden. Gerade in den letzten Jahren jedoch entsteht in der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland - unterstützt durch die Medien - der Mythos des jugendlichen Mehrfachstraftäters, dem so genannten "Monster-Kid". Anhand weniger markanter Einzelfälle werden medienwirksame Aufmachungen produziert. Es entsteht ein Gesamtbild von jugendlichen Straftätern, von dem Kritiker behaupten, es habe wenig mit der Realität gemein und gehöre eher "mit zu den Konstellationen, die unserer Risikogesellschaft und deshalb unserem ängstlichen Herzen nahe liegen". Es führe zudem zu einem Zerrbild und diene gerade in Wahlkampfzeiten dazu, behördliche Ohnmacht zu demonstrieren. Ausgelöst durch dieses Gesamtbild werden kontroverse und aufgeregte Diskussionen l, wie gegen derartige "Monster-Kids" vorzugehen sei. Unter anderem legt auch die polizeiliche Präventionsarbeit neuerdings einen Schwerpunkt auf dieses Themengebiet. Mit dieser Studie soll der Frage nachgegangen werden, ob die offen geäußerte Kritik, dass eine polizeiliche Konzentration auf diesen Täterbereich nur eine politische Strategie darstellt, zutrifft oder aber, ob eine derartige Konzentration positive Wirkung entfalten kann. Untersucht wird ebenfalls, ob die tatsächliche Entwicklung der Jugendkriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Mehrfachstraftäter, dem öffentlichen Meinungsbild entspricht und welche Ursachen eine jugendliche Mehrfachtäterschaft begründen können. Insgesamt wird der Augenmerk auf die regionalspezifischen Erscheinungsweisen, Ursachen- und Wirkungskomplexe bei Jugendlichen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen gerichtet, da die Autorin selber als Polizeikommissarin beim Polizeipräsidium Gelsenkirchen einige Jahre vor der Untersuchung beschäftigt war und mit dieser Untersuchung die Möglichkeit wahrgenommen hat, als nunmehr "Externe" die regionalspezifische Kriminalität zu untersuchen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Buch befasst sich mit dem 1999 in Schleswig-Holstein initiierten Modellprojekt "Vorrangiges Jugendverfahren", welches einen Versuch darstellt, die Verfahrensdauer bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu verkürzen und somit dem insbesondere im Jugendstrafrecht herrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens gerecht zu werden. Der Anwendungsbereich des Modellprojektes erstreckt sich in erster Linie auf sog. "Intensivtäter", also Täter, die bereits eine Reihe von Straftaten begangen haben. Im ersten Teil dieser Studie wird eine Einführung in das Jugendstrafrecht gegeben, wobei besonderes Augenmerk auf die Darstellung dieser Tätergruppe sowie die kritische Hinterfragung der Beschleunigungsmaxime gelegt wurde. Im darauf folgenden Teil werden das Modellprojekt, dessen Grundgedanke und seine Entwicklung, näher erläutert und sodann von anderen bereits existierenden Projekten, die sich ebenfalls mit jugendlichen "Mehrfach- und Intensivtätern" und mit Fragen der institutionsübergreifenden Kooperation befassen, abgegrenzt und in die bundesweite Diskussion eingeordnet. Ferner wird untersucht, inwiefern das Modellprojekt mit verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten in Einklang zu bringen ist und ob es diesbezüglich mit rechtsstaatlichen Garantien kollidiert. Im dritten Teil wird die Praxis des vorrangigen Jugendverfahrens analysiert und dargestellt. Grundlage für diese Evaluation sind Aktenauswertungen, eine schriftliche Befragung der am Verfahren beteiligten Institutionen sowie von der Verfasserin durchgeführte Experteninterviews. Untersucht wird insbesondere, inwiefern zeitliche Zielsetzungen eingehalten werden konnten. Darüber hinaus wird untersucht, ob der angestrebte Täterkreis tatsächlich von dem Projekt erfasst wurde und wie sich die Akzeptanz der Delinquenten bezüglich des Verfahrens darstellt. Weiterhin wird u. a. ermittelt, ob im Rahmen des Modellprojektes alle strafprozessrechtlichen Vorschriften (z. B. Einlassungs- und Ladungsfristen) eingehalten wurden und welche Sanktionen verhängt worden sind. Im letzten Teil der Abhandlung werden diese Ergebnisse analysiert und unter kriminologischen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten bewertet. Leitgedanke der gesamten Evaluation ist die Fragestellung, ob sich das vorrangige Jugendverfahren als Instrument der Verfolgung von mittlerer und schwerer Kriminalität bewährt hat. Verbesserungsvorschläge und Anregungen werden erarbeitet und vorgestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Deine Tochter ist die Nächste!Sie war nackt und blutete aus mehreren Schnittwunden. Doch die Fünfzehnjährige kann sich an nichts erinnern. Derweil geht bei Malin Fors und ihren Kollegen von der Polizei Linköping eine Vermisstenmeldung ein: Gesucht wird Therese, 14 Jahre alt. Einige Tage später findet man ihre Leiche. Nackt und mit Wunden übersät.Es bleibt nicht viel Zeit, denn der Mörder hat sein nächstes Opfer schon im Visier: Tove, die Tochter der Kommissarin ...Platz 1 der schwedischen Bestseller-Liste
Aktualisiert: 2019-08-23
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Nach kriminologischen Erkenntnissen ist Kinder - und Jugenddelinquenz ubiquitär und episodenhaft. Ein Großteil der Jugendlichen begeht – zumindest
gelegentlich – meist leichte Straftaten, was sich aus den spezifischen Gegebenheiten der Phase der Adoleszenz, in der Normen und Werte ausgetestet und erlernt
werden, erklären lässt. Ein kleiner Teil vor allem männlicher Kinder und Jugend-licher ist allerdings gefährdet, den Übergang in ein „normales“ Ewachsenendasein nicht zu schaffen und in eine sogenannte kriminelle Karriere abzugleiten. Sie fallen mit schweren und wiederholten (Gewalt)Straftaten auf und sind für einen großen Anteil der Delikte dieser Altersgruppe verantwortlich. In der Fachdiskussion werden sie vielfach als „Mehrfach- und Intensivtäter“ bezeichnet. Bei diesen Fällen von Jugend (gewalt )kriminalität, die auch immer wieder Thema in der medialen - öffentlichen Diskussion sind, scheinen die Möglichkeiten der Kinder - und Jugendhilfe und die justiziellen Mittel nicht auszureichen oder kommen nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum Einsatz. Für die Kinder - und Jugendhilfe ist es daher eine fachpolitische Herausforderung, gemeinsam mit anderen beteiligten Institutionen wie
unter anderem Polizei, Justiz, Schule sowie Kinder - und Jugendpsychiatrie, nach Möglichkeiten zu suchen, entsprechende Verläufe oder Karrieren schwerer Fälle von Jugendgewalt zu vermeiden beziehungsweise zu beenden. Das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Forschungsprojekt „Jugendliche Gewalttäter zwischen Jugendhilfe und krimineller Karriere“ beschäftigt sich mit männlichen jugendlichen Gewalttätern als besonders schwieriger Zielgruppe
der Kinder- und Jugendhilfe. Bei diesen Jugendlichen zeigen sich oftmals verdichtete Problemkonstellationen von schwierigen Familienverhältnissen über Schulverweige- rung bis hin zu Alkohol- und Drogenproblemen. Ein Großteil der Jugendlichen hat
bereits langfristige Erfahrungen mit der Kinder - und Jugendhilfe und der Justiz:
Hilfeangebote, Maßnahmen sowie unterschiedliche strafrechtliche Sanktionen
reihen sich in ihren Lebensgeschichten aneinander und scheinen oft nicht aus- reichend zu wirken. Am Ende lassen sich für sie kaum noch geeignete ambu-
lante Settings oder stationäre Unterbringungen der Jugendhilfe finden und
nicht selten folgen freiheitsentziehende Sanktionen wie der Jugendarrest oder der Jugendstrafvollzug, trotz des Wissens um deren kontraproduktive Wirkung. Erkenntnisse aus diesen problematischen Fällen zu ziehen und Möglichkeiten aufzu-zeigen, die Strategien der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, ist eine besondere Herausforderung des Projekts, in dessen Mittelpunkt entsprechend vor allem der institutionelle Umgang mit dieser Zielgruppe steht. Dabei werden zwei Perspektiven berücksichtigt: Zum einen wird die Sicht der Adressaten von Kinder- und Jugendhilfe und Justiz hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit den Institutionen erhoben. Zum anderen steht die Institutionenperspektive, also die Sichtweise der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Justiz sowie deren Schnittstellen, im Fokus Durch diese Verschränkung der Institutionen
- und Adressatenperspektive aus retrospektiver Sicht kann einer aktuellen Heraus-forderung der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention – nämlich dem Umgang mit einer besonders schwierigen Zielgruppe – begegnet werden. Hierzu leistet das Projekt einen Beitrag, indem Wissen über diese Jugendlichen als Adressaten von Jugendhilfe und Justiz gewonnen wird, was zur Weiterentwicklung der Fachpraxis im
Umgang mit schwer erreichbaren jugendlichen Gewalttätern verwendet werden
und so helfen kann, mögliche zukünftige Karrieren zu vermeiden.
Der vorliegende Abschlussbericht ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Nach der Einleitung wird ein Überblick über den Forschungsstand gegeben (Kapitel 2)
Kapitel 3 beschreibt das methodische Vorgehen und Kapitel 4 stellt das Kernstück des Berichts dar: Nach einem Überblick über die sozialen Lebenslagen der Jugend-lichen (Kapitel4.1), wird die systematische Fallauswahl anhand von fünf Karriere-mustern erläutert (Kapitel 4.2). In Kapitel 4.3 werden zehn ausgewählte Fälle näher beleuchtet, wobei vor allem der institutionelle Umgang mit den Jugendlichen von Interesse ist. Nach detaillierter Darstellung von zwei Fallbeispielen, in der besonders auf die Jugendhilfekarriere und die delinquente Entwicklung eingegangen wird,
werden die Karrieren in einer fallübergreifenden Inhaltsanalyse aus Sicht aller Beteiligten nachgezeichnet. Hier wird auf Beginn, Verlauf und Ende der Karrieren
eingegangen und ein besonderer Fokus auf das Verhältnis zwischen den Fachkräf- ten und den Jugendlichen gelegt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende
Darstellung der Analyseergebnisse, aus der Thesen und Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis erarbeitet wurden. Ein Fazit wird in Kapitel 5 gezogen.
.
Aktualisiert: 2023-03-20
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