Aktualisiert: 2023-04-27
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Zum Werk
Die 24. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:
eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweise
umfassende Auswertung der gesamten Judikatur
verständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen Reformvorstellungen
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen
zur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
zur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
zum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind
der Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechts
die besonderen Ermittlungspflichten
Verfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
das Rechtsmittelverfahren
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blick
konkurrenzlos aktuell durch jährliches Erscheinen
Einbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und Sozialwissenschaften
Unabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der 21. Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile grundleger Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Januar 2023.
Zielgruppe
Für Jugendrichterinnen und -richter, Jugendstaatsanwaltschaft, Strafverteidigung sowie Mitarbeitende im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kripo sowie Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die hier vorgelegte Untersuchung knüpft ganz unmittelbar an das im Jahr 2014 veröffentlichte Jugendgerichtsbarometer an. Dort wurden erstmals in dieser Form im Wege einer bundesweiten Befragung aller Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen verschiedene zentrale Aspekte dieses praktisch und politisch wichtigen Arbeitsbereiches systematisch erhoben. Inwieweit Buchstabe und Geist des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden, ist – auch kurz vor dem hundertsten Jahrestag seines Inkrafttretens im Jahr 2023 – immer wieder Gegenstand fachpolitischer Debatten. Seit vielen Jahren stehen hier u.a. die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz sowie die Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen im Fokus des Interesses. Diese beiden Themen sind auch wichtige Punkte der EU-Richtlinie 2016/800, die mit Wirkung zum 17. Dezember 2019 durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt wurde, mit dem verschiedene Normen des JGG zu dieser Zusammenarbeit insbesondere auch im Vorverfahren verändert wurden. Bezogen auf die vorausgesetzten Kenntnisse von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen ist außerdem durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 zum 1. Januar 2022 eine Konkretisierung der
in § 37 JGG genannten Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen in Kraft getreten. Die Aktualität dieser Themenbereiche ist daher ungebrochen, außerdem stellt sich die Frage, inwieweit bereits Änderungen durch die Neuregelungen beobachtet werden können. In beiden genannten Bereichen, Zusammenarbeit der Justiz mit der Jugendhilfe und Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen, haben schon im Vorfeld der genannten Gesetzesänderungen in den letzten Jahren Entwicklungen stattgefunden, die Fragen nach Veränderungen seit der ersten Befragung 2013/2014 aufwerfen. So sind in der Praxis durchaus verstärkte Bemühungen zu verzeichnen gewesen, innerhalb der Justiz spezielle Fortbildungsangebote im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit zu unterbreiten. In der Jugendhilfe ist die Zusammenarbeit mit der Justiz nicht nur im Kontext des JGG ein Dauerthema, die nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/800 zu erwartende Umsetzung in nationales Recht hat hier bereits vor der gesetzlichen Neureglung für intensive Debatten und Anpassungen in der Praxis gesorgt. Darüber hinaus soll mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 durch Änderungen des § 52 im Sozialgesetzbuch VIII (SGB) und dem neuen § 37a JGG die fallübergreifende und fallbezogene Kooperation von Jugendhilfe und Justiz gestärkt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung der Neuregelungen wurden neben den schon 2013/2014 behandelten Themen einige neue Aspekte in die Befragung aufgenommen: die notwendige Verteidigung, die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Beteiligung von Erziehungsberechtigten im Jugendstrafverfahren. Um diese zusätzlichen Punkte aufnehmen zu können, ohne die Befragung zu überfrachten, wurden im neuen Fragebogen einige Items aus 2013/2014 nicht mehr aufgenommen. Bei nicht wenigen Punkten musste außerdem der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Befragungszeitraum rund 1,5 Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie begann. Bei manchen Fragen erforderte dies Änderungen, um die Bedeutung der Pandemiefolgen von anderen Aspekten möglichst isolieren zu können. Insgesamt handelt es sich also um eine leicht ergänzte und in einigen Punkten abgeänderte Wiederholungsbefragung mit dem Ziel, mögliche Veränderungen in den Themenkomplexen Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen sowie Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz seit 2013/2014 nachzuzeichnen und gleichzeitig erste Einblicke in Praxiswahrnehmungen zu ausgewählten, besonders kontroversen Aspekten der JGG-Reform von 2019 zu erfassen. Entsprechend enthält die vorliegende Untersuchung bei den Punkten, die bereits im ersten Jugendgerichtsbarometer erhoben wurden, die Vergleichsebene mit dem Zeitraum 2013/2014. Bei Themenkomplexen, die von der Gesetzesänderung 2019 betroffen sind, wurde außerdem oftmals zusätzlich nach einem Vergleich der Situation vor und nach 2019 gefragt.
Aktualisiert: 2022-09-22
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Schnelle Orientierung im neuen Recht
Kinder und Jugendliche durch mehr Kooperation der verantwortlichen Akteure besser schützen – das ist die Intention des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG):
Bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen aus den Bereichen der Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit
Neue Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände
In dieser Arbeitshilfe Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden alle neuen Verfahrensregelungen im Bereich Kinderschutz jeweils den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet und erläutert. So erhalten alle beteiligten Akteure einen guten Überblick über die Neuerungen im eigenen Aufgabenbereich sowie über die Kooperationsvorgaben mit anderen Stellen.
Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sowie die Frage zur strafbewehrten Schweigepflicht werden dabei ebenso erörtert wie die Regelungen zur Prävention durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Zum Werk
Die 23. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweiseumfassende Auswertung der gesamten Judikaturverständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen ReformvorstellungenIm Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungenzur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeitzur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsenderzum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im EinzelnenThematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sindder Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechtsdie besonderen ErmittlungspflichtenVerfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaftdas RechtsmittelverfahrenAuch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blickkonkurrenzlos aktuell durch jährliches ErscheinenEinbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und SozialwissenschaftenUnabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der 21. Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile grundleger Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Anfang 2022, u.a.:Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021Kinder- und JugendstärkungsG v. 3.6.2021Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021
Zielgruppe
Für Jugendrichterinnen und -richter, Jugendstaatsanwaltschaft, Strafverteidigung sowie Mitarbeitende im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kripo sowie Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Schnelle Orientierung im neuen Recht
Kinder und Jugendliche durch mehr Kooperation der verantwortlichen Akteure besser schützen – das ist die Intention des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG):
Bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen aus den Bereichen der Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit
Neue Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände
In dieser Arbeitshilfe Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden alle neuen Verfahrensregelungen im Bereich Kinderschutz jeweils den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet und erläutert. So erhalten alle beteiligten Akteure einen guten Überblick über die Neuerungen im eigenen Aufgabenbereich sowie über die Kooperationsvorgaben mit anderen Stellen.
Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sowie die Frage zur strafbewehrten Schweigepflicht werden dabei ebenso erörtert wie die Regelungen zur Prävention durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Schnelle Orientierung im neuen Recht
Kinder und Jugendliche durch mehr Kooperation der verantwortlichen Akteure besser schützen – das ist die Intention des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG):
Bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen aus den Bereichen der Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit
Neue Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände
In dieser Arbeitshilfe Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden alle neuen Verfahrensregelungen im Bereich Kinderschutz jeweils den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet und erläutert. So erhalten alle beteiligten Akteure einen guten Überblick über die Neuerungen im eigenen Aufgabenbereich sowie über die Kooperationsvorgaben mit anderen Stellen.
Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sowie die Frage zur strafbewehrten Schweigepflicht werden dabei ebenso erörtert wie die Regelungen zur Prävention durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Das Jugendstrafrecht geriet in den Jahren 2007–2011 nach extremen Gewalttaten wiederholt in die mediale und öffentliche Diskussion. Dabei wurde eine Verbindung zu den eigentlich für leichtere Formen der Jugendkriminalität konzipierten neuen ambulanten Maßnahmen (NAM) und zum Jugendarrest, speziell zum Warnarrest, hergestellt. Dessen Einführung wurde u.a. auf einen Anstieg der Jugendkriminalität gestützt, obwohl sich dies im Hell- und Dunkelfeld nicht bestätigte. Ist der Warnarrest also lediglich ein kriminalpolitisches Projekt? Ist er aus Sicht der Praktiker sinnvoll? Wegen der hohen Rückfallrate nach Jugendarrest lässt sich fragen: Warum wird dieser nicht weniger und die NAM nicht stärker als schwerste Sanktion angeordnet? Inwieweit findet die Intention des Gesetzgebers, den Jugendarrest soweit wie möglich durch die NAM zu erSetzen, bei Jugendrichtern und Jugendgerichtshilfe Zustimmung? Auf diese Fragen sucht der Band anhand einer Befragung von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie von Angehörigen der Jugendhilfe aus Westfalen-Lippe eine Antwort.
Aktualisiert: 2021-09-03
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Das Werk erscheint inzwischen als Jahrestitel.
Die 22. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweiseumfassende Auswertung der gesamten Judikaturverständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen ReformvorstellungenIm Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungenzur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeitzur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsenderzum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im EinzelnenThematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sindder Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechtsdie besonderen ErmittlungspflichtenVerfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaftdas RechtsmittelverfahrenAuch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blickhohe Aktualität, stets unter Würdigung neuester EntwicklungenEinbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und SozialwissenschaftenUnabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der 21. Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile grundleger Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Anfang 2021, u.a.:neue Entwicklungen auf Landesebenedie neueste Literatur und Rechtsprechung
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.
Aktualisiert: 2022-02-02
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Zum Werk
Die 21. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweiseumfassende Auswertung der gesamten Judikaturverständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen Reformvorstellungen
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungenzur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeitzur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsenderzum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sindder Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechtsdie besonderen ErmittlungspflichtenVerfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaftdas Rechtsmittelverfahren
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blickhohe Aktualität, stets unter Würdigung neuester EntwicklungenEinbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und SozialwissenschaftenUnabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Die 21. Auflage wird erstmals von Prof. Dr. Ralf Kölbel kommentiert, der als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts ist. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Ende 2019.
Eingearbeitet sind u.a.neue Entwicklungen auf Landesebenedie neueste Literatur und Rechtsprechung - insbesondere auch die Judikatur des EGMR. Besonders wichtige Entscheidungen werden vom Verfasser kritisch und praxisorientiert beleuchtet.
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.
Aktualisiert: 2021-02-05
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Harte Strafen für böse Jungs und Mädels – mit lauten Forderungen scharen vor allem Ordnungspolitiker viele Wähler um sich. Einsperren und Wegschließen erfüllt dabei zwar das Bedürfnis der Bürger nach Ruhe auf den Straßen; gesellschaftliche Probleme löst es nicht. Und gerade bei Jugendlichen verschieben sich die Probleme ohne Hilfe bei der Selbstreflexion und anschließenden Resozialisierung nur auf die Zeit nach ihrer Freilassung. Nina Petrow zeigt Beispiele, wie sich straffällig gewordene Jugendliche wirksam sanktionieren lassen, ohne sie hinter Schloss und Riegel zu bringen, und wie man Arbeitsstunden, welche das am häufigsten verhängte Sanktionsmittel sind, vernünftig füllt. Vielleicht doch besser: Gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe der Bundesstadt Bonn entwickelte sie ein Konzept für pädagogisch begleitete Arbeitsleistungen in Projektarbeit. Die Ergebnisse der Evaluation stellt sie im vorliegenden Band vor und hält ein fundiertes Plädoyer gegen eine Verlängerung der Jugendstrafe auf bis zu 15 Jahre und für begleitete Arbeitsleistungen.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Zum Werk
Die 20. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:
- eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweise
- umfassende Auswertung der gesamten Judikatur
- verständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen Reformvorstellungen
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen
- zur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
- zur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
- zum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind
- der Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechts
- die besonderen Ermittlungspflichten:
- Verfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
- das Rechtsmittelverfahren
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blick
- hohe Aktualität, stets unter Würdigung neuester Entwicklungen
- Einbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und Sozialwissenschaften
- Unabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Die 20. Auflage verarbeitet alle Neuerungen bis Anfang 2018. Eingearbeitet sind u.a.
- die Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung vom 14.04.2017
- das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017
- das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.08.2017
- neue Entwicklungen auf Landesebene
Die neueste Literatur und Rechtsprechung - insbesondere auch die Judikatur des EGMR - sind umfassend berücksichtigt. Besonders wichtige Entscheidungen werden vom Verfasser kritisch und praxisorientiert beleuchtet.
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.
Aktualisiert: 2020-02-27
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Die Arbeit liefert einen Beitrag für die aktuelle kriminalpolitische Diskussion in Wissenschaft und Praxis zum umstrittenen Verhältnis von Jugendstrafjustiz und Jugendhilfe. Sie beschäftigt sich mit der bislang noch kaum ausführlich bearbeiteten, jedoch für die Praxis äußerst relevanten und seit Jahren diskutierten Frage der Entscheidungskompetenz bei erzieherischen ambulanten Maßnahmen – den Weisungen und Auflagen bzw. den Hilfen zur Erziehung. Konkret betrifft dies die ungeklärte Frage der Durchführung und Finanzierung der durch das Jugendgericht verhängten ambulanten Maßnahmen. Neben einer rechtlichen Analyse der rechtstheoretischen Grundlagen der Zusammenarbeit von Justiz und Jugendhilfe sowie des Streitgegenstandes umfasst die Arbeit eine empirische Untersuchung zur Evaluation der Praxis sowie einen eingehend begründeten Reformvorschlag zur Auflösung des Konfliktfeldes. Sie richtet sich sowohl an Wissenschaft und Politik als auch an Praktiker in Jugendstrafjustiz und Jugendhilfe.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Jahr 2008 lebte das bereits eingeführte und nunmehr in den §§ 76 ff. JGG kodifizierte vereinfachte Jugendverfahren erneut auf, als mit dem ‚Neuköllner Modell‘ eine besonders beschleunigte Verfahrensform vorgestellt wurde. Benannt wurde das Verfahren nach dem gleichnamigen Berliner Bezirk Neukölln, in dem das Verfahren am 1. Januar 2008 als Probelauf begann. Das Modell beruhte auf einer Arbeitsabsprache von einzelnen Jugendrichtern, Vertretern der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und Ermittlungsbeamten in Berlin.
Inès Ben Miled untersucht das vereinfachte Jugendverfahren und das besonders beschleunigte Verfahren nach dem Neuköllner Modell und unternimmt u.a. den Versuch, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Verfahrensformen aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Bundesweit gab es zum Untersuchungszeitpunkt ca. 12.000 Jugendschöffen und ca. 700 Jugendrichterstellen. Größenordnung und Relation verdeutlichen, dass die Jugendschöffen zentrale Akteure des Jugendgerichtsverfahrens sind. Trotzdem weiß man nichts über sie. Dies ändert sich mit der Untersuchung grundlegend.
Durch die gleichzeitige Befragung der Jugendschöffen und Berufsjugendrichter ermöglicht die Untersuchung zudem einen direkten Vergleich zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung. Dies alles geschieht aufgrund der ungewöhnlich hohen Rücklaufquote auf einer verlässlichen, empirischen Basis. Damit werden der Justizpraxis und den Landesjustizverwaltungen wichtige Erkenntnisse zur Funktion, Stellung und Kommunikation von Jugendschöffen sowie zu deren Kooperation mit den Berufsjugendrichtern geliefert. Zugleich werden vorhandene Optimierungsmöglichkeiten zur besseren Nutzung des Potentials der Jugendschöffen aufgezeigt und abschließend entsprechende Lösungen angeboten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Grundsatz der Personalunion betrifft die Forderung, dass Jugendrichter und Familienrichter in einer Person agieren sollen. So wurde es seit Inkrafttreten des 1. JGG 1923 vom Gesetzgeber und bereits zuvor durch die Praxis gefordert. Da der Gesetzgeber aber mittlerweile von der Forderung nach der Personalunion im Gesetzeswortl abgerückt ist, befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die heute bestehende Rechtslage beibehalten werden sollte, oder ob die Forderung nach der Ämtervereinigung wieder aufzunehmen ist. In diesem Kontext wird u. a. eingegangen auf Ursprung und Grundidee der Personalunion, die historische Entwicklung, Vor- und Nachteile und auf alternative Modelle, die die Personalunion ablösen könnten. Zudem stellt eine aktuelle Befragung die Lage zum Umgang mit der Personalunion in der heutigen Praxis dar.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2020-10-22
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Gegenstand der Studie ist die Kommunikation und Kooperation zwischen Jugend(gerichts)hilfe und Justiz in Verfahren nach dem JGG. Zugleich wird die Problematik des Sozialdatenschutzes im Kontext aktuell in der Praxis sich zunehmender Beliebtheit erfreuender behördenübergreifenden Fallkonferenzen erörtert. Zentrales Thema ist damit das seit der Entstehung des JGG existierende Spannungsverhältnis zwischen der Jugend(gerichts)hilfe, die durch den sozialrechtlichen Hilfe- und Leistungsgedanken geprägt wird, sowie der Strafjustiz und den Strafverfolgungsbehörden, welche dem strafprozessualen Legalitätsprinzip verpflichtet sind. Die Diskussion um das Verhältnis zwischen Jugendgerichtshilfe und Strafjustiz wurde seit der Neuordnung der Jugendhilfe durch die Einführung des SGB VIII (KJHG - Kinder- und Jugendhilfegesetz), welches das Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 ersetzt hat, und insbesondere durch die im Jahr 2005 neu eingeführte Steuerungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe nach § 36a Abs. 1 SGB VIII neu entflammt. Neuartige Kooperationsmodelle, wie sie sich in einigen Handlungskonzepten zur Bekämpfung von Jugendkriminalität finden, verstärken diese Kontroverse. Ihre Funktion als "Doppelagentin" in den Bereichen Gerichtshilfe und Jugendhilfe, einerseits ihre Ermittlungsfunktion nach § 38 Abs. 2 JGG im Verfahren nach dem JGG, andererseits ihre Betreuungspflicht gegenüber den jungen Menschen nach § 52 Abs. 2, 3 SGB VIII während des gesamten Verfahrens, kann die Jugendgerichtshilfe in der Praxis nur unzureichend ausfüllen. In diesem Zusammenhang werden Konzepte vorgestellt, die zu einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Strafjustiz, Jugendgerichtshilfe und Strafverfolgungsbehörden beitragen sollen. Zum Schluss wird der Versuch gewagt, die zentrale Kooperationsnorm des § 38 JGG (neben § 52 SGB VIII) neu zu formulieren, um eine klare Abgrenzung der Jugendgerichtshilfe von der Strafjustiz mit ausdrücklich normierten Rechten und Pflichten vorzunehmen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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